Als Fall, „der symbolisch steht für den Niedergang des Landes“ bezeichnet Jürgen Dierauff, Kreisobmann des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) für Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, die Schließung des Geflügelschlachthofs in Wassertrüdingen. Nach einer Podiumsdiskussion, zu der die Grünen eingeladen hatten, kritisiert er die Zustände.
Die Hennenhalter aus Dierauffs Landkreis und auch aus Franken seien nach der Schließung gezwungen, ihre Tiere zum Schlachten zum Beispiel nach Polen zu verkaufen. Transportentfernungen von 500 bis 1000 Kilometer seien dadurch leider häufig Realität. Bei den Schlachtungen in Polen würden „sicherlich alle EU-Vorgaben eingehalten, aber nicht die strengeren deutschen Regelungen. Aus Tierschutzsicht eine deutliche Verschlechterung, ganz nach dem Motto, aus den Augen, aus dem Sinn“, bedauert Dierauff in einem Schreiben an die FLZ.
„Immer nur verbieten und alles kaputt machen“, „politische Weltverbesserer fordern die Schließung“, und „Wer keine bessere Lösung hat, muss erstmal mit dem Status quo arbeiten“ – an harschen Worten spart Kreisobmann Jürgen Dierauff in seinem Facebook-Post nicht. Der Beitrag ist eine Reaktion auf eine Diskussionsrunde unter dem Motto „Wie weiter nach der Schließung?“ zu der die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Anfang Juli nach Wassertrüdingen eingeladen hatten. Die Veranstaltung, bei der Politiker, Tierschützer und auch Vertreter aus der Geflügelbranche anwesend waren, hatte die FLZ im Anschluss in einem Bericht zusammengefasst.
Auch hat die FLZ als Reaktion auf seinen Facebook-Beitrag Fragen an Kreisobmann Dierauff gesendet, mit der Bitte, seine Kritik in sachliche Worte zu fassen. Die Fragen hat er gemeinsam mit seinem Amtskollegen Reinhold Meyer, BBV-Kreisobmann für Ansbach, beantwortet.
Hätte die Betreiberfamilie nicht die Aufgabe gehabt, zu verhindern, dass in ihrem Betrieb gegen den Tierschutz verstoßen wird?
Zuallererst ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass der Tierschutz eingehalten wird. Dazu muss er seine Mitarbeiter gemäß den gesetzlichen Vorschriften fortbilden, anhalten und kontrollieren. Aber auch die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) hat hier eine hohe Verantwortung. Schließlich ist diese für die rechtliche Überwachung solcher Betriebe verantwortlich.
Was soll die Konsequenz sein, wenn Vorgaben nicht eingehalten werden?
Durch die konsequente Einhaltung der Vorschriften sollte es erst gar nicht zu gesetzeswidrigen Vorfällen kommen. Wenn doch, muss der Betreiber umgehend reagieren, die Missstände abstellen und dafür sorgen, dass keine Verstöße mehr vorkommen. Gegebenenfalls müssen auch personelle Konsequenzen folgen.
Sollen die Behörden nicht einschreiten, wenn Missstände gemeldet oder sogar nachgewiesen werden?
Die Behörde ist bei jedem Schlachtvorgang mit vor Ort. Sie muss überwachen, notfalls durch eine Aufstockung ihrer Mitarbeiter. Auch erwartet man, wenn es sich wie hier um einen systemrelevanten Betrieb handelt, dass sich das zuständige Ministerium der Problematik annimmt und versucht, den Betreiber zu unterstützen, damit wieder tierschutzkonform weiterbetrieben werden kann. Auch könnte der Betreiber durch eigene, laufende Videokontrollen versuchen, die Beweislast umzukehren. Einige private Schlachthofbetreiber im Bereich Rind und Schwein machen dies bereits.
Dass der Hennenschlachthof in Wassertrüdingen schließen musste, bedauern Sie?
Die verfügte Schließung des Betriebes durch die KBLV muss kritisch hinterfragt werden. Hat die KBLV im Vorfeld Mängel festgestellt, dokumentiert und Fristen für deren Behebung festgelegt? Warum konnte es trotz ständiger staatlicher Kontrollen so weit kommen? Die Vorwürfe gegen den Betrieb stammen offensichtlich aus rechtlich fragwürdigen Quellen und aus rechtlich fragwürdigen Aktionen von Aktivisten. Die zugrundeliegenden Videoaufnahmen stammen von einer Organisation, welche zur Erreichung ihrer Ziele auch vor Rechtsbruch nicht zurückschreckt. Warum werden solche Rechtsvergehen nicht durch die Staatsanwaltschaft verfolgt?
Auf Facebook schreiben Sie, die Grünen machen mit der Podiumsdiskussion „alles kaputt”. Ist es nicht Aufgabe einer Partei, Missstände (oder das, was sie dafür hält) anzusprechen?
Die Diskussionsveranstaltung der Grünen ist zuerst mal ehrenwert, auch deshalb, weil viele Fachleute und Vertreter aus der Branche dazu geladen waren. Ziel muss immer die Verbesserung der IST-Situation sein und nicht das Zerschlagen eines Betriebes. Zu verurteilen sind nicht nur etwaige Tierschutzverstöße, sondern auch die Kampagne verschiedener Akteure gegen den Betrieb. Diesem Druck hielt der familiengeführte Schlachtbetrieb nicht stand. Jetzt haben wir eine deutliche Verschlechterung des Tierschutzes.