Dem Wassertrüdinger Geflügel-Schlachthof werden massive Tierschutzverstöße vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft hat nun das Videomaterial der Tierschutzorganisation Aninova ausgewertet und die Einzeltäter bestimmt.
Das hat die Staatsanwaltschaft Ansbach auf Anfrage der FLZ mitgeteilt. Die Videos zeigen konkrete Taten und reichen damit „höchstwahrscheinlich als Nachweis”, erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt Friedrich Weitner.
Über 500 Stunden Videomaterial hat Aninova in den ersten beiden April-Wochen heimlich in dem Schlachthof aufgenommen. Mehrfache brutale Tierquälerei war in nur zwei Minuten Videomaterial erkennbar. Hennen wurden mit der Faust und Eisenstangen geschlagen, gejagt, getreten und gewürgt.
Bis Ende April dieses Jahres wurden in Wassertrüdingen täglich bis zu 60.000 Hennen geschlachtet und verarbeitet. Sie kamen als Suppenhühner tiefgefroren in den Handel. Der Betrieb wird in zweiter Generation geführt. Als die Filmaufnahmen öffentlich wurden, stellte die bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) in Kulmbach den Schlachtbetrieb ein.
Seitdem beschäftigen sich die Ermittlungsbehörden laut Weitner mit zwei Komplexen: Einerseits läuft das Gutachten eines Experten, der die Schlachtanlage hinsichtlich baulicher Mängel bewerten soll. Nach Angaben von Aninova würde das Schlachtband hängen bleibenden Hennen den Kopf abreißen. Das Gutachten soll laut dem Oberstaatsanwalt Ende des Monats vorliegen.
Auf der anderen Seite geht es um den Sachverhalt der bewussten Misshandlung von Tieren durch Menschen, der über die Videos von der Ansbacher Staatsanwaltschaft geprüft werden sollte.
Die Auswertung der Videos sei abgeschlossen und sieben Beschuldigte identifiziert, so Weitner am Freitag zum Stand der Ermittlungen. Diese würden nun vorgeladen und vernommen. Das gebe in erster Linie den Tatverdächtigen die Möglichkeit, sich zu äußern. Verpflichtet, eine Vorladung wahrzunehmen, sind Beschuldigte nämlich nicht. Nach den Verhören wird es vermutlich sehr schnell gehen. Entweder wird das Verfahren eingestellt, oder es wird Anklage erhoben, kündigte der Oberstaatsanwalt an.
Wie geht es derweil mit dem Schlachthof weiter? Bis dato liegen der KBLV keine Pläne für eine Wiederinbetriebnahme vor, informierte Pressesprecher Henning Brinkmann auf FLZ-Nachfrage. Wenn die Auflagen der KBLV erfüllt sind – darüber entscheidet die Kontrollbehörde selbst – sei dies aber grundsätzlich wieder möglich, so der Pressesprecher.