Eine junge Mutter, die ihr Neugeborenes in der Rosenheimer Innenstadt aussetzte, bleibt in Haft und muss ihre Strafe von drei Jahren und fünf Monaten Haft verbüßen. Der Bundesgerichtshof verwarf eine Revision der Frau gegen das entsprechende Urteil des Landgerichts Traunstein, wie das Bundesgericht am Donnerstag mitteilte. Damit ist das Urteil vom Oktober 2023 rechtskräftig.
Das Landgericht war damals zu dem Schluss gekommen, dass die damals 27-Jährige am 9. März 2023 ihr wenige Stunden zuvor zu Hause allein entbundenes, unzureichend bekleidetes Kind bei winterlichen Temperaturen in einer Einkaufstüte in einem Innenhof abgelegt hatte. Sie habe dem Kind dabei zwar eine Chance zum Überleben eröffnen wollen. Zugleich habe sie aber in Kauf genommen, dass es längere Zeit nicht gefunden werden und durch Kälte und fehlende Versorgung ernsthafte gesundheitliche Schäden erleiden könnte.
Eine Passantin hatte das stark unterkühlte Mädchen in der Nähe eines Hotels rechtzeitig entdeckt. Es schwebte in Lebensgefahr, konnte dank der sofortigen ärztlichen Hilfe gerettet werden.
Die Ermittler hatten auf der Suche nach der Mutter unter anderem Aufnahmen einer Kamera in der Nähe des Fundorts ausgewertet. Nach wenigen Tagen wurde die Frau festgenommen. Sie gestand die Tat und gab an, die Mutter des Babys zu sein.
Babyklappen sollen verhindern, dass Mütter ihre Neugeborenen im Freien aussetzen. Im Juni 2023 war eine solche Babyklappe für die Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land in Betrieb gegangen.
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