Rot auf der Fahrbahn soll Radelnde in Neustadt schützen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 27.10.2025 07:00

Rot auf der Fahrbahn soll Radelnde in Neustadt schützen

Solche Markierungen in kräftigem Rot – hier das jüngste Beispiel in Diebach – soll die Vorfahrtsberechtigung der Radfahrer an neuralgischen und gefährlichen Punkten optisch hervorheben.  (Foto: Sebastian Haser)
Solche Markierungen in kräftigem Rot – hier das jüngste Beispiel in Diebach – soll die Vorfahrtsberechtigung der Radfahrer an neuralgischen und gefährlichen Punkten optisch hervorheben. (Foto: Sebastian Haser)
Solche Markierungen in kräftigem Rot – hier das jüngste Beispiel in Diebach – soll die Vorfahrtsberechtigung der Radfahrer an neuralgischen und gefährlichen Punkten optisch hervorheben. (Foto: Sebastian Haser)

Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern (AGFK Bayern e.V.) hat sich der Landkreis die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur zum Ziel gesetzt. In zwei Neustädter Stadtteilen ist man diesbezüglich vorangekommen.

Ein zentraler Baustein sei es, so eine Pressemitteilung des Landratsamtes, die Vorfahrtsregelungen an Knotenpunkten für Radfahrer zu prüfen, gegebenenfalls anzupassen und vor allem für alle Verkehrsteilnehmer eindeutig und klar erkennbar zu gestalten. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ermögliche es, Radfahrern auf Radwegen, die weniger als fünf Meter von der Fahrbahn abgesetzt sind, auf gemeinsamen Geh- und Radwegen sowie ausdrücklich auch auf Gehwegen, die für den Radverkehr freigegeben sind, Vorfahrt gegenüber untergeordneten Straßen zu gewähren. Abgesehen von wenigen Ausnahmen soll dies der Regelfall sein und entsprechend im Landkreis umgesetzt werden.

Im Laufe des Oktobers sei daher in den Neustädter Stadtteilen Birkenfeld und Diebach die Sichtbarkeit der Vorfahrtsregelung für Radfahrer auf dem freigegebenen Gehweg verbessert worden. Nach mehreren Ortsterminen mit Polizei, staatlichem Bauamt, der Stadtverwaltung und Vertretern des Landratsamts wurde beschlossen, die Knotenpunkte B470/Torweg und B470/NEA 16 (Zur Aischbrücke, Abzweigung Schauerheim) sowie B8/NEA16 (Abzweigung Schauerheim) gemäß den in der StVO vorgesehenen Möglichkeiten zu gestalten.

Ziel: Vorfahrt der Radelnden deutlich hervorheben

Dies umfasst insbesondere die Markierung von Radverkehrsfurten inklusive eines roten Belages über dem Kreuzungsbereich. Das vor allem am Knotenpunkt B470/Torweg durch die Bebauung eingeschränkte Sichtfeld des Autoverkehrs wird dadurch ausreichend hergestellt, dass der Radfahrer so nah wie möglich entlang der Bundesstraße über diesen Knotenpunkt geführt wird und nicht, wie bisher, entlang der Bebauung.

Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auf der jeweiligen Bundesstraße mit einem hohen Anteil an Lastwagen kann der Radverkehr nicht auf der Straße mitgeführt werden, auch Maßnahmen wie Schutzstreifen oder eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h wären nicht ausreichend. Durch die nun getroffenen auffälligen Markierungen, so das Landratsamt weiter, soll die Vorfahrt für Radfahrer deutlich hervorgehoben werden – das sei ein wichtiger Baustein, um die Sicherheit der Radfahrer zu verbessern.

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Patrick Lauer
Patrick Lauer
Redakteur
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