Ein 34-Jähriger wollte sich als Schüler umbringen und möglichst viele andere Menschen am Gymnasium Carolinum mit in den Tod reißen. Bisher galt er weiterhin als nicht geeignet für eine Entlassung. Doch das Bezirksklinikum in Erlangen sah zuletzt große Fortschritte. Jetzt sucht die Polizei nach ihm.
Am Samstag bekam der Mann wieder einen freien Tag. Er durfte die Klinik für psychisch kranke Straftäter alleine verlassen. Als er am Abend nicht zurückkam, informierte die Klinik die Polizei. Bis zum Montag wurde er nicht gefunden. Die Staatsanwaltschaft Ansbach erließ am Montag deshalb einen Haftbefehl, um eine bundesweite Suche zu ermöglichen.
Der Mann hatte sich schon in Kindergarten und Grundschule als Außenseiter gefühlt, litt als Jugendlicher unter psychischen Problemen und war deshalb in ambulanter Behandlung. In der 9. Klasse hatte er die ersten Suizidgedanken. Zu Vorbildern wurden ihm andere Jugendliche nach Amokläufen an ihren Schulen. Seine immer radikaler werdenden Gedanken hielt er in einem Tagebuch fest.
Am 17. September 2009 kam er mit vier Messern, einem Beil und fünf selbstgebastelten Brandsätzen in seine Schule. Er versuchte, mit den Brandsätzen Panik zu erzeugen und danach wahllos zu töten. Weil die Brandsätze nicht wie geplant zündeten und Lehrer und Schüler flüchten konnten, blieb es bei zehn verletzten Personen. In einer Schultoilette stellte ihn eine Polizeistreife. Als er sich mit den Worten „Erschieß mich, erschieß mich“ mit gezücktem Messer auf einen Polizisten stürzte, setzte ihn dieser mit vier Schüssen außer Gefecht. Der 18-Jährige überlebte.
Im April 2010 verurteilte ihn das Landgericht Ansbach wegen 47-fachen Mordversuchs und versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und versuchter schwerer Brandstiftung zu neun Jahren Haft nach Jugendrecht. Allerdings führte den damals 19-Jährigen sein Weg nicht ins Gefängnis. Er wurde auf unbestimmte Zeit in eine Klinik für psychisch kranke Straftäter geschickt. Ein Gutachter hatte ihm eine schwere psychische Störung attestiert. Der junge Mann kam in die Forensische Klinik am Bezirkskrankenhaus Straubing, weil dort viele Altersgenossen behandelt werden.
Im Jahr 2018 wäre die Gefängnisstrafe von neun Jahren abgelaufen. Der Beschluss zu einer Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik bestand jedoch weiter, weil er zeitlich unbefristet ist. Dagegen hatte der Ansbacher sowohl vor dem Landgericht Regensburg als auch dem Oberlandesgericht Nürnberg Einspruch eingelegt. Beide Gerichte lehnten seinen Antrag auf eine Entlassung in die Freiheit jedoch ab. Sie hielten ihn immer noch für gefährlich.
Der Ansbacher wurde jedoch in das Bezirksklinikum in Erlangen verlegt, weil er für die jüngere Patientengruppe in Straubing zu alt geworden war. In Erlangen sahen die Ärzte bei ihm zuletzt große Fortschritte in ihrer Therapie. Sie wollten ihm Lockerungen gewähren, holten sich aber noch die Meinung eines externen Sachverständigen ein. Auch dieser Psychiater hielt es für vertretbar, dem Mann seit Beginn des Jahres freie Ausgänge für einen Tag ohne Begleitung zu gestatten. Diese sollten ihn auf eine Rückkehr in die Freiheit vorbereiten.
Die Erwartung der Ärzte erfüllten sich bei mehreren Ausgängen. „Diese Tagesausgänge sind Teil der Therapie und fanden im konkreten Fall bereits seit Beginn des Jahres regelmäßig statt, stets ohne Vorkommnisse und Beanstandungen”, erklärte dazu eine Sprecherin der mittelfränkischen Bezirkskliniken mit Sitz in Ansbach. Doch am Samstag kehrte der 34-Jährige nicht zurück.
Er hat seit seiner Tat 16 Jahre hinter Gittern verbracht, also fast die Hälfte seines Lebens. Wäre er ohne psychische Erkrankung ins Gefängnis geschickt worden, hätte er bei guter Führung ab der Hälfte der verhängten Strafe von neun Jahren, also nach knapp fünf Jahren, auf eine Entlassung auf Bewährung hoffen können.
Wäre er auch am Samstag zurückgekehrt und hätte auch weitere Lockerungen ohne Probleme absolviert, wäre die Frage seiner Entlassung im Raum gestanden. Darüber hätten auf der Basis von drei ärztlichen Gutachten Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth entscheiden müssen. Diese sind für diese Entscheidung zuständig, weil das Bezirksklinikum Erlangen zu ihrem Bereich gehört. Sie mussten bereits bisher im jährlichen Turnus entscheiden, ob der Ansbacher entlassen werden kann. Bisher sahen sie dafür keine Grundlage.
Sollte der 34-Jährige, gegen den ein Haftbefehl erging, gefasst werden, sind alle bisherigen Lockerungen erst einmal hinfällig. Damit wäre er in seiner Therapie stark zurückgeworfen und müsste mögliche Lockerungen erst wieder durch erkennbare Fortschritte ermöglichen.
Für die Strafvollstreckung ist weiterhin die Staatsanwaltschaft Ansbach zuständig. Deren Sprecher Jonas Heinzlmeier machte jedoch gegenüber der FLZ deutlich, dass die Verantwortung für Lockerungen wie Freigänge ausschließlich beim Bezirksklinikum Erlangen liegt.