Wegen zweifachen Betruges des Jobcenters ist Markus Schirmer, Organisator zahlreicher Demonstrationen gegen die Corona-Politik, vom Landgericht Ansbach zu 19 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden.In zwei Anklagepunkten hat er gestanden, zwei weitere hat das Gericht eingestellt.
Im August 2023 war Markus Schirmer vom Amtsgericht verurteilt worden. 22 Monate Haft sollte der Angeklagte für vier Straftaten bekommen – ohne Bewährung, auch wegen seiner vielen Vorstrafen. Doch Schirmer und die Staatsanwaltschaft legten beide Berufung ein. Also wurde vor dem Landgericht erneut verhandelt. Beim Auftakt hatte Schirmer zwei Taten gestanden. Dieses Geständnis schlug sich im Februar auch im Urteil nieder.
Zwischen 2018 und 2019 sowie von 2020 bis 2022 hat der 37-Jährige „Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts“ vom Jobcenter bezogen, auf die er als Student keinen Anspruch gehabt hätte. Wegen der zwei Zeiträume sind es zwei Fälle.
Schirmers Vorstrafenliste, die – wie in Strafprozessen üblich – vorgelesen wurde, umfasst acht Einträge. Der erste stammt aus dem Jahr 2005, der letzte von 2017. Seine häufigste Straftat: Betrug. Immer wieder kassierte er Geld für den Verkauf von Waren im Internet, die er nicht lieferte, immer wieder bestellte er sich Kleidung, Bücher oder Gebrauchsgegenstände auf andere oder fiktive Personen und bezahlte sie nicht. Auch für einen Betrug des Studentenwerkes Erlangen-Nürnberg ist er verurteilt worden.
Auf diese Vorstrafen nimmt Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier Bezug, als er in seinem Plädoyer ein Jahr und zehn Monate Haft ohne Bewährung fordert. In der Summe saß Schirmer bereits rund vier Jahre in Haft, führt der Oberstaatsanwalt aus. Nach der Entlassung wurde er immer wieder rückfällig. „Da muss man nicht von Hartnäckigkeit sprechen, sondern von Unbelehrbarkeit.“ Eine Bewährung wäre daher das völlig falsche Signal, so Heinzlmeier.
Darüber nachzudenken, bittet nämlich Verteidigerin Michaela Hegendörfer: „In der Bewährung kann man Weisungen und Auflagen erteilen, die besser sind.“ Die Justizvollzugsanstalt sei eher ein Platz, an dem er weitere Kontakte für seine Art von Verbrechen knüpfen könnte. Hegendörfer plädiert für eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Monaten. Die Geständnisse ihres Mandanten müssten sich strafmildernd auswirken. Vor dem Amtsgericht hatte er die Vorwürfe bestritten. Schirmer schließt sich seiner Verteidigerin an.
Eingestellt hat das Landgericht am ersten Verhandlungstag zwei Anklagepunkte, für die das Amtsgericht den Demo-Organisator in erster Instanz noch verurteilt hatte.
Zum einen war Schirmer aus den Reihen des Orga-Teams für die von ihm veranstalteten Demonstrationen unter dem Motto „Ansbach steht auf“ angezeigt worden. Mit mehreren Mitgliedern hatte er sich im Mai 2022 überworfen, daraufhin hatte er sich die Spendenkasse aushändigen lassen. Für Unterschlagung der darin aufbewahrten 2000 Euro war er dann verurteilt worden.
„Mir erscheint es nicht Aufgabe der Strafjustiz, die Streitigkeiten eines wilden Haufens zu klären“, sagt dagegen Richterin Elke Beyer im Berufungsprozess vor der Einstellung. Mit „wilder Haufen“ ist die lose Gruppierung gemeint, die laut Schirmer gar kein festes Organisationsteam für die Demos, sondern eher ein „Kreis Gleichgesinnter“ war. Das Geld sei lediglich für ihn verwahrt worden, er habe nichts unterschlagen. Aus Beyers Sicht können eventuelle Ansprüche von Beteiligten gegebenenfalls zivilrechtlich geltend gemacht werden.
Auch bei der vierten Tat, wegen der Schirmer am Amtsgericht verurteilt worden war, äußert Beyer ihre juristischen Zweifel. Der 37-Jährige hatte ab Januar 2023 eine Wohnung in Ansbach angemietet, aber zwei Monatsmieten – nach seiner Aussage wegen Schimmelbefalls – nicht an seinen Vermieter bezahlt, obwohl er das Geld dafür vom Jobcenter erhalten hatte. Die Januarmiete jedoch zahlte Schirmer, einen Betrug zu Lasten des Vermieters erkennt das Gericht nicht – wenn, dann des Jobcenters. Das Verfahren wird eingestellt.
Vorsitzende Richterin Elke Beyer begründet das Urteil am Ende damit, dass der Betrug des Jobcenters durch Verschweigen der Immatrikulation wesentlich schwerwiegender sei. Den ersten Betrug hat der Angeklagte frühzeitig gestanden, was die Strafe mildere. Dann leugnete er aber mehrere Stunden im Prozess, bis Februar 2022 erneut Student gewesen zu sein. Dies habe ihm das Gericht durch eine gut vorbereitete Zeugin jedoch nachgewiesen, so Beyer. Erst danach gestand Schirmer auch dies. Zu Lasten legt die Richterin ihm den hohen Gesamtschaden von rund 25.000 Euro sowie seine „erheblichen, vielfachen“ Vorstrafen. Die Taten dürfe man „gut und gerne gewerbsmäßig nennen“.
Zudem sei nicht erkennbar, dass Schirmer beabsichtige, wieder einer geregelten Arbeit nachgehen zu wollen. „Sie sind doch ein durchaus intelligenter Mann“, hält sie ihm zugute. „Wir wissen nicht, warum sie das Potenzial nicht nutzen.“
Gegen das Urteil hatte Schirmer Revision eingelegt. Ohne Erfolg, wie Landgerichts-Pressesprecher Dr. Michael Tiedemann nun mitteilte. Das Urteil ist somit rechtskräftig.