„Reichsbürger”-Prozess mit Thomas T.: Wer erzählt hier die Märchen? | FLZ.de

foobarious
arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 18.06.2024 18:10

„Reichsbürger”-Prozess mit Thomas T.: Wer erzählt hier die Märchen?

Thomas T. aus Buch am Wald hat im Prozess am Oberlandesgericht München prominenten Beistand: Ihn vertritt Wolfgang Heer (links), einer der früheren Anwälte der NSU-Terroristin Beate Zschäpe. (Foto: Frank Hoermann / SVEN SIMON)
Thomas T. aus Buch am Wald hat im Prozess am Oberlandesgericht München prominenten Beistand: Ihn vertritt Wolfgang Heer (links), einer der früheren Anwälte der NSU-Terroristin Beate Zschäpe. (Foto: Frank Hoermann / SVEN SIMON)
Thomas T. aus Buch am Wald hat im Prozess am Oberlandesgericht München prominenten Beistand: Ihn vertritt Wolfgang Heer (links), einer der früheren Anwälte der NSU-Terroristin Beate Zschäpe. (Foto: Frank Hoermann / SVEN SIMON)

Hat Thomas T. erspürt, dass es so kommen wird? Hereingeführt von einem Polizisten in den Saal A101 am Oberlandesgericht München. Mit der Hand gefesselt an den Beamten. Klick, klick, klick, rattern die Kameras im Stakkato. Unauffällig tritt der Mann aus dem Landkreis Ansbach ein, den seine mutmaßlichen Terror-Komplizen für einen „Seher“ gehalten haben sollen.

Von einer angeblichen spirituellen Gabe ist am Dienstagmorgen zum Auftakt des schon jetzt historischen „Reichsbürger“-Prozesses nichts zu spüren. Thomas T., ein ordentlich auftretender Mann mit ergrautem, dünnen Haar und gesundem Teint, zurückhaltend gekleidet in einen blauen Pulli, erlaubt sich ein dünnes Lächeln. Es folgt eine kurze Begrüßung mit Hildegard L., einer befreundeten Angeklagten. Dann zieht er sich zurück auf seinen Platz in einem Winkel des Saals. Dem Prozess lauscht er fortan aufmerksam, immer wieder steckt er den Kopf mit seinen Verteidigern zusammen – darunter Wolfgang Heer, der frühere Anwalt von Beate Zschäpe im NSU-Prozess.

Zwischenrufe stören den Prozess-Auftakt in München

Thomas T. muss sich in München mit sieben weiteren mutmaßlichen Putschisten verantworten. Weitere 19 Angeklagte stehen in Frankfurt und Stuttgart vor Gericht. Ihnen wirft der Generalbundesanwalt vor, eine terroristische Vereinigung gegründet und mit Waffengewalt einen brutalen Umsturz geplant zu haben. Stürmung des Bundestags und Hinrichtungen unliebsamer Regierungsvertreter, Lokalpolitiker, Ärzte und Promis inklusive. Der Anlass hierfür laut Bundesanwaltschaft? Ein irres Konstrukt aus Verschwörungstheorien. Doch dazu später mehr.

Unter Vorsitz der Richterin Dagmar Illini startet die Münchner Verhandlung. Der Medienrummel ist groß, die Sicherheitsvorkehrungen streng. Im Saal kommen zwei Polizisten auf einen Angeklagten.

Und auch sonst ist der Auftakt nicht arm an ungewöhnlichen Vorgängen: Thomas T. will nicht selbst sprechen und lässt sogar seine Personalien von Anwalt Heer vortragen. Die bereits erwähnte Hildegard L. gibt als Beruf Astrologin an, „aber eigentlich Rentnerin“. Später brüllt von der Zuschauertribüne ein Mann lautstark herab. Es sind die Worte „Kinderficker“ und „Drecksau“ zu hören, ehe ihn Polizisten aus dem Saal werfen.

Ein Loyalitätstest mit Harald P. in Ansbach?

Die Anklageschrift zu verlesen, dauert beinahe zweieinhalb Stunden. Viel Zeit für die Bundesanwaltschaft, ihre Vorwürfe vorzubringen. Schon die Detaildichte ist auffällig, die Staatsschützer müssen offenkundig tiefgreifende Überwachungsmaßnahmen betrieben haben. Unzählige Beratungen der Gruppe, die sich selbst „Patrioten“ nannte, wollen die Ermittler dokumentiert haben – darunter das „Gründungstreffen“ am 29. Juli 2021 bei Thomas T. zu Hause. Der Familienvater soll in den weiteren Monaten unter anderem Termine koordiniert und abhörsichere Telefone verteilt haben. Als Führer eines Ressorts „Transkommunikation“ zusammen mit Hildegard L. soll Thomas T. Mitglieder spirituell überprüft haben – etwa den gebürtigen Gunzenhausener Mitangeklagten Harald P. in Ansbach.

Sie verband – anfangs - die Loyalität zu Heinrich XIII. Prinz Reuß, dem mutmaßlichen Kopf der Verschwörung. Er habe nach dem Putsch als provisorisches Staatsoberhaupt dienen sollen. „Eure Durchlaucht“, soll etwa Harald P. in einem Treueeid erklärt haben, „Euer Leben steht über unserem.“ Später soll es zu Reibereien innerhalb der Gruppe über das weitere Vorgehen gekommen sein.

Als Antrieb für den Aufstand sieht die Bundesanwaltschaft in der gesamten Gruppe eine Ablehnung der staatlichen Ordnung in Deutschland, gepaart mit Verschwörungstheorien aus dem Reichsbürger- und QAnon-Milieu. Zentral für die Vereinigung sei der Glaube an Tunnel gewesen, in denen der Staat massenhaft Kinder foltere, um ein Verjüngungselixier für Eliten zu brauen.

Neben dem Vorhaben, den Bundestag mit Waffengewalt zu stürmen, soll die Gruppe viel Zeit und Geld in die Suche nach solchen „Folterkellern“ investiert haben. Thomas T., so beschreibt es Bundesanwalt Kai Lohse, habe sogar versucht, „seine vermeintlichen seherischen Fähigkeiten einzusetzen“, um derartige Tunnel zu lokalisieren.

„Heimatschutzkompanien” für Säuberungen

Für den Umsturz sollen die Angeklagten wiederum versucht haben, 286 bewaffnete „Heimatschutzkompanien“ aufzubauen. Nach dem erwarteten Zusammenbruch des Staats habe Thomas T. die Halle seiner Firma für Versammlungen und als Abstellort für Militärfahrzeuge zur Verfügung stellen wollen.

Über gemeinschaftliche Schießübungen soll der 60-Jährige gechattet haben, das Training habe viel gebracht. Bei ihm in Buch am Wald stießen die Ermittler später laut Bundesanwalt Lohse unter anderem auf Gasdruckwaffen, Schlagringe, einen Baseballschläger und „erhebliche Mengen Kampfausrüstung“. Insgesamt verzeichnet die Bundesanwaltschaft 382 Schusswaffen und 148.000 Munitionsteile, die im Zuge der bundesweiten Großrazzia bei den Verdächtigen gefunden wurden.

Zu einem Losschlagen der Truppe kam es bekanntlich nie – ob die Festnahmen im Dezember 2022 tatsächlich Schlimmes verhinderten, muss nun das Gericht beurteilen. Die Strategie der Verteidiger ist jedenfalls schon am ersten Tag zu erkennen: „Nichts steht fest“, heißt es vom Anwaltsteam eines der Beschuldigten. Ja, gar „martialisch“ sei die Anklageschrift, sagt Heer und holt zu einem eineinhalb Stunden langen Eröffnungs-Statement aus.

Thomas T. soll sich von der Gruppe abgewandt haben

Was folgt, hat es in sich. Heer wirft dem Generalbundesanwalt vor, entlastende Beweise für Thomas T. zu ignorieren. Der Rechtsanwalt liest aus einem abgehörten Telefonat des 60-Jährigen mit dessen Sohn vor, der Polizist ist. Darin bringt der Vater seine Sorge über das zum Ausdruck, was seine Bekannten mit „Allmachtsfantasien“ da planen würden.

„Sobald die sich Ausrüstung beschaffen, sind die gefährlich“, habe er gewarnt. Und er soll auch sehr direkt geworden sein: „Das sind Dreckschweine, die wollen da die Wehrmacht wieder aufleben lassen.“ Für Heer ist klar: Sein Mandant „war strikt gegen die bewaffnete Stürmung des Bundestags und wollte das abwenden“.

Er sei da hineingeraten, unter anderem aus Verunsicherung durch die Covid-19-Schutzmaßnahmen. Er habe Angst vor einem „Impfzwang“ gehabt – außerdem habe die Corona-Pandemie seinem Betrieb geschadet. Der 60-Jährige sei hochverschuldet gewesen und habe Mitarbeiter entlassen müssen. Zudem sei „zu keinem Zeitpunkt eine substanzielle und reelle Bedrohung“ für die staatliche Ordnung der Bundesrepublik ausgegangen, sagt Heer.

Was Thomas T. persönlich dazu zu sagen hat, behält er für sich. „Er wird auf absehbare Zeit keine Angaben machen“, macht sein Rechtsbeistand deutlich. Möglichkeiten wird er jedenfalls noch genug haben. Auf den Eröffnungstag folgen über 50 weitere Verhandlungstermine.


Johannes Hirschlach
Johannes Hirschlach
Redakteur für Digitales
north