Pünktlich zum Jahreswechsel: Zeit, Strom und Gas abzulesen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 19.12.2025 13:33

Pünktlich zum Jahreswechsel: Zeit, Strom und Gas abzulesen

Zwischen den Jahren ist ein guter Zeitpunkt, aktuelle Zählerstände aufzuschreiben.  (Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn)
Zwischen den Jahren ist ein guter Zeitpunkt, aktuelle Zählerstände aufzuschreiben. (Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn)
Zwischen den Jahren ist ein guter Zeitpunkt, aktuelle Zählerstände aufzuschreiben. (Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn)

Wer den Strom- oder Gaszähler nicht richtig abliest, muss mit etwas Pech viel nachzahlen. Denn wer den Verbrauch jedes Mal bloß ungefähr schätzt, riskiert einen zu geringen Energieverbrauch anzugeben - das kann zu hohen Kosten führen.

Um das Problem zu vermeiden, sollte der Zählerstand regelmäßig abgelesen und dokumentiert werden, empfiehlt Daniela Hofmann, Energierechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Dabei kann es bereits reichen die Verbrauchszahlen einmal pro Jahr zu erfassen. Der Jahreswechsel eignet sich perfekt, um jedes Jahr erneut daran zu denken und Veränderungen im Energieverbrauch zu erkennen.

Die Daten übermitteln

Bei dem ein oder anderen kommen vielleicht sogar noch Ableser im Haus oder in der Wohnung vorbei, um den Verbrauch zu prüfen. Doch oft werden Verbraucher aufgefordert selbst die Zahlen zu erfassen und zu übermitteln. Bis wann genau das passieren muss, erfährt man in der Regel durch eine Antwortkarte, ein Online-Portal oder eine App. Sind die Werte eingegeben und die Abrechnung kommt an, sollten die Zahlen auch hier noch einmal geprüft werden. Gibt es hier größere Abweichungen, sollte der Energieversorger zur Korrektur aufgefordert und gegebenenfalls der Netzbetreiber kontaktiert werden, so die Energierechtsexpertin.

Wer ein Smart Meter hat, braucht sich aber keine Sorgen zu machen. Die intelligenten Geräte senden die Zahlen direkt an die richtige Stelle, wodurch ein eigenes Ablesen nicht mehr nötig ist. Das gilt allerdings nicht für digitale Zähler ohne ein Kommunikationsmodul. Diese haben zwar eine digitale Anzeige, die Daten müssen aber weiterhin selbst abgelesen und übermittelt werden.

© dpa-infocom, dpa:251219-930-446327/1


Von dpa
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