Psychiater hält Rückfallrisiko von Sexualtäter für hoch | FLZ.de

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Veröffentlicht am 21.10.2026 03:31, aktualisiert am 21.10.2026 15:00

Psychiater hält Rückfallrisiko von Sexualtäter für hoch

Der Mann soll die Taten in seinem Hafturlaub begangen haben. (Archivbild) (Foto: Daniel Löb/dpa)
Der Mann soll die Taten in seinem Hafturlaub begangen haben. (Archivbild) (Foto: Daniel Löb/dpa)
Der Mann soll die Taten in seinem Hafturlaub begangen haben. (Archivbild) (Foto: Daniel Löb/dpa)

Ein psychiatrischer Sachverständiger schätzt das Rückfallrisiko eines Sexualstraftäters, der in seinem Hafturlaub zwei Jungen missbraucht haben soll, als sehr hoch ein. „Er hat eine gewisse Art von Raffinesse, wie er vorgeht“, sagte der erfahrene Gutachter Hans-Peter Volz vor dem Landgericht Aschaffenburg. 

Der Angeklagte habe bei den ihm vorgeworfenen Taten sehr zielgerichtet agiert. „Das Vorgehen ist geplant mit einer langen Vorgeschichte“, sagte Volz mit Blick auf die sexuellen Übergriffe auf zwei Jungen im Raum Aschaffenburg und in Staßfurt in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr. Der Verdächtige hatte die Vorwürfe in dem Prozess eingeräumt. 

Gutachter: Neigungen bleiben wohl

Volz geht davon aus, dass die sexuellen Neigungen des 23-Jährigen, der bereits 2021 vom Landgericht Hannover wegen Kindesmissbrauchs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden war, nicht verschwinden werden. „Das wird nicht weggehen.“ Das sei sehr unwahrscheinlich. „Diese Fantasien wird er haben, bis er ein alter Mann ist.“ Der Angeklagte müsse daher lernen, damit umzugehen und sich von vorpubertären Jungen fernhalten. „Das könnte er rein intellektuell auch. Aber das hat er noch nicht verinnerlicht.“

Die Einschätzung des Gutachters ist relevant für die Frage, ob das Gericht eine Sicherungsverwahrung für den Angeklagten verhängen wird. Sicherungsverwahrung kann nach dem Verbüßen einer Haft angeordnet werden, wenn von dem Täter weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. 

Anklage fordert mehr als elf Jahre Haft

Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer elf Jahre und neun Monate Haft für den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in sieben Fällen und wegen Herstellens und Besitzes von kinder- und jugendpornografischem Material. Zudem sollte die Möglichkeit vorbehalten bleiben, Ende der Haft eine Sicherungsverwahrung anzuordnen, falls der Mann weiterhin gefährlich für die Gesellschaft sein könnte, sagte der Anklagevertreter. 

Die Nebenklagevertreter schlossen sich der Forderung nach Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an. Die Verteidigung stellte die Strafhöhe in das Ermessen der Kammer und stellte keinen konkreten Antrag. Der Angeklagte entschuldigte sich in seinem letzten Wort bei den Opfern. „Ich schäme mich.“

Das Landgericht wollte sein Urteil am Nachmittag verkünden.

Missbrauch im Hafturlaub

Der 23-Jährige war 2025 zur Vorbereitung auf seine Entlassung aus der Jugendanstalt Hameln in Niedersachsen im Hafturlaub in Bayern - in dieser Zeit soll er sich an dem Elf- und dem Zwölfjährigen sexuell vergangen haben.

Nach Erkenntnis der Ermittler suchte der Deutsche, der im Tatzeitraum unter anderem von einer Fachambulanz für Sexualstraftäter betreut wurde, über soziale Medien Kontakt zu Minderjährigen und deren Familien.

© dpa-infocom, dpa:261021-930-869301/3


Von dpa
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