Prozess um Notfallsanitäter in Ansbach: War es wirklich fahrlässige Tötung? | FLZ.de

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Veröffentlicht am 28.01.2026 17:39

Prozess um Notfallsanitäter in Ansbach: War es wirklich fahrlässige Tötung?

Ein Notfallsanitäter aus dem Landkreis Ansbach steht vor Gericht. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung, weil er eine Patientin nicht mit ins Krankenhaus nahm und sie später verstarb. (Symbolbild: Boris Roessler/dpa)
Ein Notfallsanitäter aus dem Landkreis Ansbach steht vor Gericht. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung, weil er eine Patientin nicht mit ins Krankenhaus nahm und sie später verstarb. (Symbolbild: Boris Roessler/dpa)
Ein Notfallsanitäter aus dem Landkreis Ansbach steht vor Gericht. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung, weil er eine Patientin nicht mit ins Krankenhaus nahm und sie später verstarb. (Symbolbild: Boris Roessler/dpa)

Ein Sanitäter wird zu einer Patientin mit Lungenentzündung gerufen. Nach dem Einsatz fährt er wieder – ohne sie. Später stirbt die Frau. Und es bleibt die Frage offen, ob sie den Transport abgelehnt hat. Am Amtsgericht Ansbach wurde am Mittwoch ein komplizierter Fall verhandelt, der ziemlich genau zwei Jahre zurückliegt.

Angeklagt ist ein 51 Jahre alter Notfallsanitäter aus dem Landkreis Ansbach. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung. Gestorben ist Sandra T. (alle Namen geändert) am 27. Januar 2024, fast genau zwei Jahre vor dem Prozess. Vorher hatte ihre Tochter Sophie T. den Rettungsdienst verständigt. Für den Einsatz verantwortlich war der Angeklagte Andreas P., mit dabei sein Kollege. Mitten in der Nacht, kurz nach drei Uhr, erschien das Einsatzteam bei der Patientin. Ins Krankenhaus brachten sie diese aber nicht. Genau hier ist vor Gericht der springende Punkt: Wollte sie nicht mit? Wurde es ihr nicht hinreichend angeboten? Haben die Sanitäter es ihr gar ausgeredet?

Suggestivfrage an Patientin gestellt?

Die Aussagen hierzu sind unterschiedlich. Die Tochter der Verstorbenen, die bei dem Vorfall dabei war, sagt als Zeugin aus, dass die Sanitäter ihre Mutter nur ein Mal gefragt hätten, ob sie ins Krankenhaus will, „wenn überhaupt”. Eher beschreibt es Sophie T. dem Vorsitzenden des Schöffengerichts, Armin Abendschein, so, als hätte der Angeklagte ihrer Mutter kaum eine Wahl gelassen. „Was woll`n se, Frau T., woll`n se ins Krankenhaus? Net, oder?”, wird er von ihr zitiert. Abgeklärt sei er gewesen, „forsch”. Mit steinernem Blick schaut die Tochter immer wieder direkt zu ihm, hasserfüllt, und betont ihre Worte mit Nachdruck.

Dass er Sandra T. eine solche Suggestivfrage gestellt habe, sei „garantiert nicht so gewesen, sonst hat man in dem Beruf nichts verloren”, sagt er. Dreimal hätte er sie gefragt, ob sie mitgehen wolle, „das mache ich immer so”. Sie hätte verneint. Sein Kollege bestätigt das. Beide Sanitäter sagen auf Nachfrage von Staatsanwalt Tobias Neumann aber auch, dass sie einen Transport ins Krankenhaus nicht für notwendig hielten. Ein Gutachter fragt den Zeugen deshalb: „Warum sagen Sie dann, Sie wollten sie mitnehmen, wie geht das zusammen?” Die Begründung: „Weil sie ein Antibiotikum wollte.” Staatsanwalt Neumann fragt den Kollegen des Angeklagten, ob er sich bewusst ist, dass er sich mit Lügen strafbar macht. „Ich habe so das Gefühl, dass Sie uns nicht die Wahrheit sagen.”

„Ich glaube, ich muss sterben”

Für solche Fälle gibt es ein Dokument. Wenn Patientinnen oder Patienten nicht mit ins Krankenhaus wollen, können sie das mit ihrer Unterschrift bestätigen. Doch genau diesen Zettel haben die Sanitäter an diesem Tag vergessen, sagen sie.

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Nur wenige Stunden nach dem Einsatz brach Sandra T. zusammen. Erneut wurde der Rettungsdienst gerufen. Sie wurde stabilisiert und sollte in eine Klinik gebracht werden. Doch noch vor der Ankunft verstarb sie. Hätte Andreas P. den Tod von Sandra T. verhindern können, wenn er sie gleich beim ersten Einsatz ins Krankenhaus gebracht hätte? Der Gutachter ist sich sicher: ja. Im Zweifel hätte man einen Notarzt hinzurufen können.

Auch die zweite Tochter der Verstorbenen, Johanna T., tritt als Zeugin auf. Unter Tränen erzählt sie vom letzten Telefonat mit ihrer Mutter. „Ich kriege keine Luft”, habe sie gesagt, und „ich glaube, ich muss sterben”. Johanna T. war zu dem Zeitpunkt im Urlaub und verständigte ihre Schwester, da sie aus dem Ausland keinen Notruf absetzen konnte. Richter Abendschein liest von ihrem Smartphone einen Chatverlauf vor. „Ich finde das schon irgendwie bedenklich mit dem Atmen”, schrieb Sophie T. da unter anderem, „die wollten sie nicht mitnehmen und sie wollte nicht”. Sie wollte nicht. Diesen Satz lässt Verteidiger Christian Zimmermann den Richter noch einmal wiederholen. Denn genau darum dreht sich alles.

Fortsetzung am Mittwoch mit Bereitschaftsarzt

Die Stimmung im Gerichtssaal ist hitzig, Detailfragen werden gestellt, immer und immer wieder. Und fast jedes Mal widersprechen sich die Aussagen zwischen Familie und Sanitätern. Einmal habe die Verstorbene viel geredet, sei fit gewesen, dann wieder habe sie geröchelt, sei zu schwach zum Sprechen gewesen. Einmal sei sie bei vollem Bewusstsein gewesen, ein andermal mehrmals in Ohnmacht gefallen.

Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. Dann soll auch ein Bereitschaftsarzt aussagen, der die Verstorbene zuvor bereits behandelt hatte.


Anna Beigel
Anna Beigel
Redakteurin in Ansbach
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