Hatte Maria Angst vor ihrem Ex-Freund? Vielleicht. Gab es immer wieder Streit? Ja, das ist sicher. Und doch lässt die 19-Jährige, die in einem Heim für angehende Krankenschwestern in Aschaffenburg lebt, am 30. Juli 1984 ihren früheren Partner in ihr Zimmer. Was dann geschieht, schildert die Verteidigerin des mutmaßlichen Mörders knapp zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Aschaffenburg.
„Mein Mandant war damals sehr verletzt, aber nicht übermäßig eifersüchtig“, sagt Rechtsanwältin Diane Waterstradt über den heute 67-Jährigen. Am Tattag hätten sich Maria und er in dem Wohnheim gestritten. Da habe der damals 25-Jährige einen Netzschal, den das Opfer um den Hals getragen habe, zugezogen. „Es tut ihm sehr leid, dazu steht er auch.“ Es sei im Affekt geschehen. „Er war vorher und nachher auch nie gewalttätig.“ Die Motive, die die Anklage annehme, lägen nicht vor.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte Maria heimtückisch ermordet hat - und aus Eifersucht auf den neuen Freund der 19-Jährigen. Zudem sei er rachsüchtig gewesen, weil die junge Frau ihn nicht habe heiraten wollen und er so keine Chance auf einen Aufenthaltstitel in Deutschland gehabt habe.
Für den Prozess sind fünf Verhandlungstage bis Ende Juni angesetzt. Dem staatenlosen Verdächtigen, der erst mehr als 40 Jahre nach der Gewalttat gefasst werden konnte, droht bei einer Verurteilung wegen Mordes lebenslange Haft. Alle anderen Straftaten wie Totschlag sind bereits verjährt.
„Die Geschädigte Maria Köhler machte dem Angeklagten deutlich, dass die Beziehung beendet sei und dass er sie nicht mehr besuchen solle“, so Oberstaatsanwalt Jürgen Bundschuh bei der Anklageverlesung. „Hierauf entwickelte sich zwischen den beiden ein Streit mit wechselseitigen Beschimpfungen und Beleidigungen, möglicherweise auch mit Ohrfeigen.“
Danach soll alles ganz schnell gegangen sein. „Spätestens in dieser Situation fasste der Angeklagte den Entschluss, die Geschädigte Maria Köhler zu töten“, sagte Bundschuh. Der damals 25-Jährige soll in seiner Wut den Netzschal geschnappt und die Frau damit stranguliert haben.
„Der Angeklagte handelte aus einer krassen, übersteigerten und jeglichen nachvollziehbaren Grund entbehrenden Eifersucht, weil die Geschädigte Maria Köhler sich einem anderen Mann (...) zugewandt hatte.“ Für Bundschuh war es Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen.
Vor dem Schwurgericht äußert sich der Angeklagte nicht direkt zur Tat, allerdings erzählt er aus seinem bewegten Leben. Geboren in der Türkei als eines von acht Kindern, eine Scheinehe in Deutschland, dann die Beziehung zu Maria, nach deren Tod Flucht in die Türkei und nach Syrien, später Rückkehr nach Aschaffenburg mit einer neuen Frau und neuer Identität.
Angeblich wollte Maria ihn heiraten: „Sie hat den Antrag gestellt.“ Zwei bis drei Monate vor der Tat habe sie es sich aber anders überlegt.
Den Ermittlern zufolge hatte sich Maria vor ihrem Tod von dem 25-Jährigen getrennt und hatte einen neuen Partner, einen im hessischen Hanau stationierten US-Soldaten.
Nach der Tat und seiner Flucht war der 67-Jährige weltweit gesucht worden. Mitte 1998 reiste er den Ermittlern zufolge unter anderem Namen wieder nach Deutschland ein - zusammen mit seiner neuen, deutschen Ehefrau, die er zuvor in der Türkei geheiratet haben soll. In Aschaffenburg lebte er dann etwa 16 Jahre lang unter falscher Identität, bevor er wieder in die Türkei ausreiste. „Ich hatte immer die Angst“, entdeckt zu werden, erzählt der Angeklagte.
Der 67-Jährige hat nach Polizeiangaben keine Staatsangehörigkeit. Er habe seine türkische Staatsangehörigkeit verloren, erklärt Altfall-Ermittler Jörg Albert, vermutlich weil er sich dem Militärdienst verweigert habe.
Ende 2024 nahmen sich Albert und Kollegen das ungelöste Verbrechen wieder vor und spürten den Angeklagten schließlich in der Türkei auf. „Wir hatten von ihm alles, wir hatten Lichtbilder, wir hatten eine Beschreibung und auch DNA“, erzählt Polizeihauptkommissar Albert. Im vergangenen September wurde der Verdächtige nach Deutschland überstellt. Er sitzt seither in Untersuchungshaft.
Experten konnten zuvor DNA an der mutmaßlichen Tatwaffe sichern. Als Verursacher komme „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ der Verdächtige infrage, so die Staatsanwaltschaft.
Ist aus Sicht der Kammer dem Angeklagten ein Tötungsdelikt nicht nachweisbar oder hat er sich nach dem festgestellten Sachverhalt nicht strafbar gemacht, erfolgt ein Freispruch.
Wenn die Kammer davon ausgeht, dass der Angeklagte ein Tötungsdelikt begangen hat, es aber kein Mord war, so kann ebenfalls ein Freispruch erfolgen. Geht die Kammer von einem anderen Delikt wie beispielsweise Totschlag aus, könnte eine Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung geboten sein.
Reichen aus Sicht des Gerichts allerdings die Beweise, die dem 67-Jährigen einen Mord nachweisen, wird es ein Urteil mit Strafzumessung geben.
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