Prozess nach Schlag mit Maßkrug auf der Kinderzeche: „Ich wollte ihn töten” | FLZ.de

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Veröffentlicht am 09.02.2025 18:00

Prozess nach Schlag mit Maßkrug auf der Kinderzeche: „Ich wollte ihn töten”

Mit einem solchen gläsernen Maßkrug schlug der Aushilfskellner am letzten Tag der Dinkelsbühler Kinderzeche im Bierzelt zu. (Foto: Antonia Müller)
Mit einem solchen gläsernen Maßkrug schlug der Aushilfskellner am letzten Tag der Dinkelsbühler Kinderzeche im Bierzelt zu. (Foto: Antonia Müller)
Mit einem solchen gläsernen Maßkrug schlug der Aushilfskellner am letzten Tag der Dinkelsbühler Kinderzeche im Bierzelt zu. (Foto: Antonia Müller)

Es war der 17. Juli 2024, letzter Tag der Kinderzeche in Dinkelsbühl. Im Festzelt waren die Bierbänke gegen 23 Uhr spärlich besetzt, als es zu einem Streit zwischen dem Zeltmeister und einem Aushilfskellner kam. Am Ende stand ein wuchtiger Schlag mit einem gläsernen Maßkrug gegen den Kopf des Zeltmeisters – und ein Prozess vor dem Landgericht Ansbach.

Der Streit begann damit, dass der Kellner Elyas B. (29, Name geändert) den Rest seiner angetrunkenen Maß Bier auf zum Verkauf bereitstehende Maßkrüge verteilte, die deshalb nicht mehr verkauft werden durften. Als ihm der Zeltmeister deshalb Vorhaltungen machte, soll ihn Elyas B. laut Anklage mit dem Wort „Motherfucker“ beleidigt haben.

Auf die Watsch'n folgte der Maßkrug-Schlag

Als Elyas B. danach in den Raucherbereich lief, folgte ihm der Zeltmeister und schlug ihm mit der flachen Hand ins Gesicht. Obwohl ein Security-Mitarbeiter dazwischenging, um Schlimmeres zu verhindern, schlug Elyas B. mit einem Ein-Liter-Maßkrug aus Glas mit voller Wucht zu, sodass der Krug in viele Teile zerbarst. Der Zeltmeister erlitt unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma, eine klaffende, stark blutende Schnittwunde, einen Nasenbeinbruch und einen ausgerenkten Kiefer. Er musste auf der Intensivstation des Ansbacher Klinikums behandelt werden.

Sicherheitsleute stöberten den zunächst geflüchteten Täter auf, legten ihm Handschellen an und übergaben ihn an die Polizei. Seitdem sitzt Elyas B. in Untersuchungshaft.

Im Vorfeld des Prozesses und auch zu Beginn der Verhandlung führte B.s Verteidiger, Rechtsanwalt Bernd Hönicka, Verständigungsgespräche mit dem Gericht und mit der Staatsanwaltschaft. Dabei ging es um die Festlegung eines Strafrahmens. Richter Matthias Held schlug den Beteiligten vor, die Haftstrafe solle sechs Jahre, sechs Monate nicht überschreiten, aber auch sechs Jahre nicht unterschreiten. Voraussetzung war natürlich das Geständnis des Angeklagten.

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Fiel eine rassistische Beleidigung?

Der Verteidiger erklärte, sein Mandant räume die in der Anklage formulierten Vorwürfe ein, lege aber Wert darauf, vom Zeltmeister nicht nur geohrfeigt, sondern wegen seiner Hautfarbe auch rassistisch beleidigt worden zu sein. Aufgrund des Geständnisses konnte die Beweisaufnahme verkürzt und eine Reihe von Zeugen ausgeladen werden.

Ein Kripobeamter, der B. zusammen mit einem Kollegen zum Ermittlungsrichter nach Nürnberg überführte, schilderte das Verhalten des Festgenommenen als äußerst aggressiv. „Ich wollte ihn töten“, habe Elyas B. in Bezug auf den Zeltmeister geäußert. Auch gegenüber den Security-Männern soll er geäußert haben: „Ich hoffe, das Dreckschwein stirbt.“ Die Ermittlerin der Ansbacher Kripo sagte aus, im Blut des Angeklagten habe man Cannabis und Abbau-Produkte eines Kokain-Konsums feststellen können, aber keinen Alkohol.

Das Umfeld, zum Beispiel die Festwirtin, habe B. als unbelehrbar und aggressiv beschrieben, ein Mann, der sich schnell angegriffen fühle. Richter Held gab dann eine beeindruckende Liste an Vorstrafen wieder. B. lebt seit 2014 in Deutschland, seitdem ist er mehrmals wegen Diebstahls, Drogendelikten, Bedrohung, Beleidigung, aber auch einer gefährlichen Körperverletzung auffällig geworden.

Lange Odyssee bis nach Deutschland

Der psychiatrische Gutachter Dr. Timucin Türker erklärte, B. sei mit seiner christlichen Familie aus Eritrea in den Sudan geflüchtet, wo der Sohn eine Friseur-Ausbildung gemacht habe. „Geordnete Verhältnisse“ hätten in der Familie geherrscht. Mit 15 Jahren sei Elyas B. nach Libyen gegangen und später mit Hilfe von Schleppern mit dem Boot übers Mittelmeer nach Italien gekommen. Der junge Mann habe in Frankreich gelebt und sei auf dem Weg nach Schweden in Frankfurt aufgegriffen worden. Sein Asylantrag sei abgelehnt worden. Seitdem ist B. in Deutschland geduldet, seit 2023 ist er im Besitz einer befristeten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.

Dr. Türker schilderte Drogenkonsum seit der Jugend und massiven Drogenmissbrauch seit 2020. Er konstatierte „impulsive Auffälligkeiten in der Persönlichkeit“ des Angeklagten. Aber: „Aus meiner Sicht ist B. voll schuldfähig“, so Türker. Er sprach sich für eine Einweisung in eine Entziehungsanstalt aus. Ohne Therapie sei eine hohe Wiederholungsgefahr gegeben.

Therapie senkt Wiederholungsgefahr

„Wie hoch ist aus Ihrer Sicht die Wahrscheinlichkeit, dass trotz erfolgreicher Therapie so ein schweres Delikt wieder passiert?“, wollte Richter Held wissen. Die Wahrscheinlichkeit sei zumindest geringer, so der Gutachter.

Staatsanwältin Christine Hönsch erklärte in ihrem Plädoyer: „In diesem Verfahren haben zwei Leute großes Glück gehabt.“ Weil das Opfer überlebt habe, müsse man nicht über eine Haftstrafe im zweistelligen Bereich reden. Und natürlich habe das Opfer Glück gehabt, weil es keine bleibenden Schäden erlitten habe. B. habe einen gezielten und wuchtigen Schlag ausgeführt, „mit dem er töten wollte“, so Hönsch.

Auch sein Nachtatverhalten sei „eklig“ gewesen. Er habe keine Reue gezeigt, sondern Securitiy-Leute und Polizeibeamte beleidigt und bedroht. Sie forderte eine Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten und keine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Es bestehe keine ausreichende Erfolgsaussicht.

Sechs Jahre Haft für den Aushilfskellner

Verteidiger Bernd Hönicka betonte, das Geständnis seines Mandanten sei „vollumfänglich“. Auch der Geschädigte habe sich in dem Streit anders verhalten können. In der U-Haft sei eine „massive Veränderung“ im Verhalten des Angeklagten eingetreten. Hönicka forderte eine Haftstrafe von sechs Jahren und die Einweisung in eine Entziehungsanstalt.

Das Gericht verurteilte B. schließlich zu sechs Jahren Haft und blieb dabei am unteren Rand des vereinbarten Strafrahmens. „Wir glauben Ihnen, dass der Geschädigte Sie beleidigt hat“, so Richter Held. Auch das Geständnis spiele eine große Rolle. Die vielen Vorstrafen sprächen gegen den Angeklagten.

Eine Einweisung in eine Entziehungsanstalt nach § 64 Strafgesetzbuch verneinte des Gericht jedoch. Der Gesetzgeber habe die Bedingungen dafür verschärft, so Richter Held. So müsse das Gericht überzeugt sein, dass die Drogensucht überwiegend Ursache für die Tat gewesen sein. Ursächlich sei aber wohl die Impulsivität des Angeklagten gewesen. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision beantragt werden.


Winfried Vennemann
Winfried Vennemann
Redakteur
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