Weil er seine 34-jährige Mitpatientin am Ansbacher Bezirksklinikum (BKH) vergewaltigt hat, stand ein 36-Jähriger vor dem Landgericht. Die Große Strafkammer beschloss, dass der Täter, der an Schizophrenie leidet, zeitlich unbegrenzt in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben muss. Dort war er bereits vorläufig untergebracht.
Einen ähnlichen Fall hat die Kammer erst kürzlich verhandelt. Bei diesem war eine 21-Jährige im Mai 2024 auf der gleichen Station vergewaltigt worden – ebenfalls von einem Mitpatienten. Auch dieser Täter wurde in der Psychiatrie untergebracht.
Die Tat des aktuellen Verfahrens hat sich im August 2024 ereignet – knapp drei Monate später. Laut Staatsanwaltschaft fand der Täter die Frau gegen 4.30 Uhr schlafend im Aufenthaltsraum vor. Sie stand unter starken Medikamenten, auch Schlafmitteln. Obwohl sie wegen ihres Zustands, so Staatsanwältin Laura Foell, nicht in der Lage gewesen sei, ihren entgegenstehenden Willen zu bekunden, führte er sie in sein Zimmer, um mit ihr Sex zu haben. Gekannt hatten sich die beiden davor nicht, der Täter war noch keine 24 Stunden auf der Station.
Die Geschädigte habe ihn für einen Pfleger gehalten und sei deshalb mitgegangen, bemerkte die Staatsanwältin. Auf seinem Zimmer habe er sich selbst und die Frau ausgezogen und sie auf seinem Bett vergewaltigt. Er habe erst unfreiwillig aufgehört, als ihn das Personal wegzog.
„Ich habe es gemacht, ja. Ich habe sie aber nicht gezwungen – sie wollte auch“, behauptete der Mann. Er verständigte sich mit Hilfe eines Dolmetschers. „Woran machen Sie das fest?“, wollte Kammervorsitzender Matthias Held wissen. Sie habe keine Ablehnung gezeigt, war der Mann überzeugt. „Wir haben beide Spaß gehabt.“
Ihre Aussage kostete die Geschädigte, die auch als Nebenklägerin auftrat, sichtlich Überwindung. Sie sprach zaghaft, manchmal schwieg sie. Die Frau leidet an einer Borderline-Erkrankung, einer posttraumatischen Belastungsstörung und Schizophrenie. Sie wechselt zwischen acht verschiedenen Persönlichkeiten, kam bei dem Verfahren zur Sprache. Wie man sich das vorstellen kann, versuchte Verteidiger Matthias Kohla herauszufinden. Wenn die Situation „sehr belastend ist, switcht man zu einer anderen Persönlichkeit“, erklärte die Frau. Während des Aufenthalts im BKH sei das aber trotz der Ereignisse nicht passiert. Auch in der Verhandlung gelang es ihr, bei sich zu bleiben.
In den Aufenthaltsraum habe sie sich gelegt, weil die anderen in ihrem Zimmer geschnarcht hätten, begründete die Frau. Sie könne sich nicht erinnern, wie sie in das Zimmer des Täters gekommen sei. Als sie realisiert habe, wie er in sie eindrang, habe sie „Nein“ gesagt.
Richter Held fragte, wie es ihr danach gegangen sei. „Ich war erst mal traumatisiert. Von der Station habe ich wenig Hilfe bekommen, was die Verarbeitung angeht.“ Ob sie über ihre Gefühle gesprochen habe? „Ich wurde mit der Situation völlig alleine gelassen.“ Erst am nächsten Tag sei ihr so richtig bewusst geworden, was passiert war. Sie sei dann wegen Suizidgefahr für mehrere Tage in ein Isolationszimmer gesperrt worden. Dort gebe es nur eine Matratze auf dem Boden. Während der Befragung deutete die Zeugin an, dass sie auch abseits der Klinik schon vergewaltigt wurde – und immer noch wird. Dies könnte zum Gegenstand weiterer Ermittlungen werden.
Im Zimmer des Täters nächtigten noch zwei weitere Patienten. Außerdem befand sich dort eine Kamera. Ein Security-Mitarbeiter beschrieb, wie er über einen Bildschirm im Stationszimmer die Tat registriert und das Pflegepersonal informiert hatte. Zu Dritt stürmten sie den Raum. Eine Pflegerin habe „Geh runter“ gerufen. Davon habe sich der Täter aber nicht stören lassen. Der Sicherheitsmann packte ihn und zog ihn von der Frau weg. Diese sei nicht ansprechbar gewesen. „Sie war komplett regungslos dagelegen wie in einer Art Schockstarre“, erinnerte er sich. „Die Augen waren offen, sie hat an die Decke gestiert.“ Eine Pflegerin bestätigte seine Schilderungen.
Einer der anderen Patienten im Zimmer hatte im Halbschlaf Geräusche mitbekommen. Laut seiner Aussage glaubte er zunächst, dass sein Zimmergenosse allein zugange war. Dann hörte er die Frau „Nein“ sagen. „Als wenn man es mit der letzten Kraft, die man hat, von sich gegeben hätte.“ Aufgehört habe der Täter deshalb aber nicht.
In der Vergangenheit war der 36-Jährige wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und des Erschleichens von Leistungen aufgefallen, nicht aber als Sexualstraftäter. Der Forensische Psychiater Thomas Lippert aus Nürnberg bestätigte, dass bei ihm eine paranoide Schizophrenie vorliegt. Er höre Stimmen und habe auch schon behauptet, Jesus Christus zu sein. Zum Tatzeitpunkt habe er einen akuten psychotischen Schub gehabt. „Er war nicht fähig, das Unrecht der Tat zu erkennen.“
Da es sich nicht um eine vorübergehende Störung handelt, sieht der Sachverständige Wiederholungsgefahr. Eine sichere Betreuung außerhalb des Maßregelvollzugs ist aus seiner Sicht nicht möglich. Es wäre aber gut, wenn der Mann auf eine Station käme, wo sich nicht zeitgleich psychisch beeinträchtigte Frauen befinden, betonte er.
Für Staatsanwältin Laura Foell stand fest, dass es sich nicht um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehandelt hatte. Jedoch sei der Täter wegen seiner Erkrankung nicht in der Lage gewesen, das Unrecht zu erkennen, stimmte sie in ihrem Plädoyer dem Sachverständigen zu. „Ein Leben ohne den Kontakt zu Frauen – auch zu psychisch instabilen Frauen – wird sich nicht vermeiden lassen“, stellte sie fest. Vom Beschuldigten gehe deshalb eine Gefahr für die Allgemeinheit aus. „Ich beantrage, die Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen.“
Nebenklageanwalt Bernd Glas schloss sich ihren Ausführungen an. Daneben äußerte er sein Unverständnis, dass sich ein solcher Vorfall auf einer „akut beschützten Station“ ereignet hat. In diesem Punkt stimmte ihm Verteidiger Matthias Kohla zu: „Ich habe als erstes gedacht: Wie kann denn sowas passieren?“ Für ihn sei völlig unverständlich, „dass es keine Trennung zwischen Männern und Frauen gibt“. Er stellte allerdings klar, dass er dem BKH nicht die Schuld zuweisen wolle. Sein Mandant habe die Tat begangen, den entgegenstehenden Willen der Geschädigten aber nicht erkennen können. Er beantragte dasselbe wie die Staatsanwältin.
Dass er die Frau vergewaltigt und ihr „Nein“ ignoriert hatte, stand für die Strafkammer außer Frage. Sie ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. „Wir sind davon überzeugt, dass Sie eine schizophrene Psychose haben“, begründete Vorsitzender Richter Matthias Held. „Sie kriegen aufgrund Ihrer Erkrankung keine Strafe.“ Das Urteil ist rechtskräftig, weil alle Parteien noch im Sitzungssaal den Verzicht auf Rechtsmittel erklärten.