Hat der Angeklagte sich das Leben nehmen wollen und dabei billigend in Kauf genommen, andere Menschen mit sich zu reißen? Diese Frage musste jetzt das Schöffengericht am Amtsgericht Ansbach klären. Es verurteilte einen 36-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten.
„Es tut mir wirklich leid, dass so etwas passiert ist“: Mehr als diesen einen Satz sagte der Angeklagte Tomislav Z. (Name geändert) während der rund siebenstündigen Verhandlung nicht. Doch durch Zeugenaussagen, Videos und die Auskunft einer Sachverständigen wurde doch deutlich, was an jenem späten Abend Mitte Mai 2024 in einem Ansbacher Stadtteil geschehen ist.
Demnach befand sich der Angeklagte in einem psychischen Ausnahmezustand und war mit knapp unter zwei Promille deutlich betrunken – so schilderte es Dr. Martina Weig, die den Angeklagten psychologisch untersucht hatte. Der Grund: Seine Ehefrau hatte sich von ihm getrennt, ist mit den Kindern in ein Frauenhaus gegangen. Weil er dies schon mit seiner ersten Frau erlebt hat, war der 36-Jährige am Boden zerstört.
Er brauchte jemanden zum Reden, verständigte einen Freund. Weil dieser aus beruflichen Grünen absagte, öffnete Z. eine Gasflasche in seiner Wohnung und ließ das Propangas ausströmen. Die Szenerie fotografierte und filmte er und schickte das Bildmaterial seinem Freund. „Ich habe versucht, ihn zur beruhigen“, sagte dieser als Zeuge aus.
Doch irgendwann ist er doch zum Angeklagten gefahren. Schon am Hauseingang konnte er das Gas riechen, weshalb er Polizei und Feuerwehr verständigte. Letztere holten den bewusstlosen Angeklagten aus dem Haus und evakuierten auch die restlichen Bewohner. Ein Polizeibeamter und die direkte Nachbarin erlitten dabei ein Propangasvergiftung, klagten im Anschluss über Schwindel, Kopfschmerzen und Atembeschwerden. Die Nachbarin litt zudem unter Schlafstörungen und traute sich erst Wochen nach dem Vorfall zurück in die eigene Wohnung.
Wie lange und wie viel Gas letztlich ausgetreten ist, das konnte in der Verhandlung nicht geklärt werden. Anhand eines der Videos betrug die Dauer aber mindestens eine Minute. Das habe gereicht, dass im Raum ein entzündbares Gas-Luft-Gemisch gewesen wäre, hieß es. Die möglichen Folgen durch eine Explosion: ein Feuerball und eine Druckwelle.
Für Staatsanwältin Christine Hönsch hatten sich die Vorwürfe nach der Beweisaufnahme bestätigt. Sie sprach von einem egoistischen und planvollen Handeln des Angeklagten, weil er seinen Freund zu sich locken wollte. Durch das ausgetretene Gas „hätte sich eine enorme Sprengkraft entwickeln können“.
Er hätte damit rechnen müssen, dass die anderen Bewohner zu Hause seien. „Sie haben es dem Zufall überlassen“, ob das Gas-Luft-Gemisch zündet oder nicht, so Hönsch weiter: „Die Feuerwehr konnte Schlimmeres verhindern.“ Sie forderte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren.
„Es ist natürlich nicht die beste Idee, sich mit einer Gasflasche in ein Wohnzimmer zu setzen“, sagte Rechtsanwalt Dr. Johannes Heu. Sein Mandant sei davon ausgegangen, dass die Flasche so gut wie leer ist und habe auch die Fenster geöffnet. Welches Gas und welche Menge davon vorhanden war, wisse man nicht.
Er hob hervor, dass sich sein Mandant in einer psychischen Ausnahmesituation befunden habe und alkoholisiert war. Es sei nicht die Absicht gewesen, die Nachbarn zu verletzten. Er plädierte auf eine bewährungsfähige Strafe.
Das Gericht schloss sich den Ausführungen der Staatsanwältin an. Wegen versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und fahrlässiger Körperverletzung verurteilte es den Angeklagten zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Thorsten Kamberger sah zwar eine verminderte Schuldfähigkeit. Gleichwohl wog das Gefahrenpotenzial schwerer. Man müsse von einer konkreten Explosionsgefahr sprechen, machte der Richter deutlich. Der Angeklagte habe die Gefährdung der anderen Bewohner billigend in Kauf genommen. „Dass Gas hochgehen kann, weiß jeder. Dafür muss man kein Sachverständiger sein“, sagte Kamberger: „Sie waren nah dran am worst case.“