Sie gilt als Musterbeispiel: die Biogasanlage, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Biogasanlage und landwirtschaftlicher Betrieb Sinbronn Ost“ liegt. Jetzt will der Betreiber erweitern. Aber das geht nicht. Denn auf seinem Grundstück kann er nicht alle Gebäude unterbringen. Dafür bräuchte er ein Stück vom angrenzenden Außenbereich.
Der Erweiterungsantrag stand vor einiger Zeit bereits auf der Tagesordnung des Dinkelsbühler Bauausschusses, war dann aber wieder abgesetzt worden. Das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Dinkelsbühl wäre kein Problem gewesen, aber weil es für eine solche Anlage ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) braucht, ist das Landratsamt Ansbach involviert. Und das beseht auf einem Bauleitverfahren für das Grundstück im Außenbereich, wie Oberbürgermeister Dr. Christoph Hammer dem Bauausschuss erläuterte.
Die Biogasanlage produziert bisher unter anderem Energie für das nahe gelegene Werk von TE connectivity, speist seine Abwärme in ein Nahwärmenetz ein. Doch mit der Einspeisung von Strom habe es Probleme gegeben, erörterte Hammer. Dies solle mit der Erweiterung behoben werden.
Der Planer der Anlage erhielt im Gremium Rederecht. Er legte dar, dass die Anlage derzeit rund 8000 Stunden im Jahr laufe. Nach der Erweiterung könnte die Betriebsdauer auf rund 1800 Stunden reduziert werden. Diese Phasen würden in die Zeiten gelegt, in denen keine Sonnen- und Windenergie erzeugt werde. Auf diese Weise könne die Einspeisung des Stroms netzverträglich erfolgen, meinte dazu OB Hammer. Auch ein Wärmespeicher sei geplant.
„Eigentlich optimal”, fasste der Rathauschef zusammen – wenn es nicht dieses Verfahrensproblem gäbe. Auf dem bisherigen Standort könne die Erweiterung nicht erfolgen, auch wenn der Platz vermutlich reichen würde. Aber dagegen spricht die Einflugschneise des in der Nachbarschaft stationierten Rettungshubschraubers.
Der Erweiterungsbereich, der rund zehn Prozent der rund 40.000 Quadratmeter großen Betriebsfläche umfassen würde, liegt deshalb außerhalb des Bebauungsplans. Zwar habe die Stadtverwaltung versucht, das Landratsamt zu überzeugen, auf das Bauleitverfahren zu verzichten – das BImSchG-Verfahren ist auf jeden Fall nötig – aber erfolglos. Die Behörde beharre darauf, „das aufwendige formelle Verfahren zu machen”, so der OB.
Damit will sich Hammer nicht abfinden: „Wir wollen das nicht einsehen, dass das so laufen muss”, während 90 Kilometer weiter entfernt eine andere Landkreis-Behörde solche Fälle ganz unbürokratisch genehmige. „Das ist unerträglich”, klagte der OB im Bauausschuss.
Er machte dem Gremium deshalb einen Vorschlag: Der Antragsteller solle in den kommenden Tagen einen Antrag auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle einreichen. Den würde die Stadt genehmigen. Eine Halle wäre im Außenbereich privilegiert, so der OB. Und damit würde der Außenbereich formell zum Innenbereich. „Und dann müsste es das Landratsamt doch schaffen, die Biogasanlagenerweiterung zu genehmigen”, so Hammers Hoffnung. „Das ist ein rein juristisches Problem”, fasste er nach dem einstimmigen Beschluss des Bauausschusses zusammen.
Für den Betreiber der Biogasanlage sei es wichtig, schnell erweitern zu können, um an der Ausschreibung „Biomasse” teilnehmen zu können. In dem Fall müsse die Erweiterung binnen 36 Monaten umgesetzt werden, erklärte der Planer. „Mit einem Bebauungsplanverfahren wird es schwierig”, befürchtete er.