Parkplätze für E-Autos an Ladesäulen: Betreiber sollen in Ansbach zahlen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 24.02.2025 12:11

Parkplätze für E-Autos an Ladesäulen: Betreiber sollen in Ansbach zahlen

Betreiber von Ladesäulen für Elektro-Fahrzeuge – wie hier auf dem Martin-Luther-Platz nahe dem Stadtgraben – sollen künftig eine monatliche Gebühr an die Stadt zahlen. (Archivfoto: Oliver Herbst)
Betreiber von Ladesäulen für Elektro-Fahrzeuge – wie hier auf dem Martin-Luther-Platz nahe dem Stadtgraben – sollen künftig eine monatliche Gebühr an die Stadt zahlen. (Archivfoto: Oliver Herbst)
Betreiber von Ladesäulen für Elektro-Fahrzeuge – wie hier auf dem Martin-Luther-Platz nahe dem Stadtgraben – sollen künftig eine monatliche Gebühr an die Stadt zahlen. (Archivfoto: Oliver Herbst)

Betreiber von Ladesäulen für Elektroautos auf öffentlichem Grund werden künftig eine monatliche Sondernutzungsgebühr an die Stadt Ansbach zahlen müssen. Das hat der Bauausschuss des Stadtrates einstimmig beschlossen.

Bei der fortschreitenden Elektrifizierung des Individualverkehrs gewinne die Errichtung von Ladesäulen auf öffentlichen Parkplätzen zunehmend an Bedeutung, heißt es in der Sitzungsvorlage der Verwaltung. Um den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu fördern, habe man bisher keine Gebühr für die Nutzung des öffentlichen Raumes erheben. Das soll sich jetzt ändern.

Wer E-Auto fährt, zahlt beim Laden keine Parkgebühr

Während die Fahrer von Elektro-Fahrzeugen weiterhin keine Parkgebühren während des Ladevorgangs zahlen müssen, will die Stadt jetzt bei den Betreibern der Ladepunkte die Hand aufhalten. Denn neben den bisher vertretenen Stadtwerken, die im Stadtgebiet neun Ladestationen mit jeweils zwei Parkplätzen betreiben, haben private Anbieter die Errichtung von Ladepunkten beantragt. Dabei nutzen sie pro Ladesäule zwei Parkplätze, die dann fürs allgemeine Parken nicht mehr zur Verfügung stehen. Dafür sollen die Betreiber künftig eine Gebühr entrichten.

Die Verwaltung wird in Zukunft bei der beabsichtigten Errichtung von Ladesäulen eine „gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnis“ erteilen. Diese wird nach straßen- und verkehrsrechtlichen Gesichtspunkten geprüft, im Altstadtbereich könnten auch denkmalrechtliche Fragen eine Rolle spielen.

Die Erlaubnis wird auf fünf Jahre befristet erteilt und ist an Auflagen gekoppelt. So werden die Betreiber zum Beispiel dazu verpflichtet, die Säule abzubauen, sollte sie außer Betrieb gehen.

So regeln es andere Städte

Für die Höhe der monatlichen Gebühr hat man sich beim Baureferat über die Gebühren anderer Städte schlaugemacht. So erhebt die Stadt Fürth eine Sondernutzungsgebühr von 50 Euro monatlich je Stellplatz. An die Stadt München zahlt der Betreiber einer Ladesäule zwölf Euro im Monat – pro Quadratmeter. Die Stadt Passau erhebt eine gestaffelte Sondernutzungsgebühr von 18 bis 60 Euro pro Parkplatz, je nach Standort.

Die Verwaltung schlug vor, die Stadt solle künftig 45 Euro monatlich pro Parkplatz von den Ladesäulenbetreibern verlangen. Ob man nicht nach Passauer Vorbild ebenfalls über eine gestaffelte Gebühr nachgedacht habe, wollte ÖDP-Stadtrat Werner Forstmeier wissen. „So eine Feindifferenzierung hat sich uns nicht aufgedrängt“, war die Auskunft von Baureferent Jochen Büschl.

45 Euro pro Parkplatz sollen es werden

Stadtrat Claus Kotzurek (Die Ansbacher) wollte sichergestellt haben, dass E-Auto-Besitzer in Zukunft keine Parkgebühr entrichten müssten. „Nur für die Dauer des Ladevorgangs“, schränkte Baureferent Büschl ein und verwies darauf, dass es bereits erste Städte gebe, die eine „Blockiergebühr“ von Autofahrern erheben, wenn sie ohne zu laden einen Parkplatz an der Säule belegen.

Am Ende empfahl der Bauausschuss dem Stadtrat einstimmig, künftig eine monatliche Sondernutzungsgebühr von 45 Euro pro Parkplatz von Ladesäulen-Betreibern zu erheben.


Winfried Vennemann
Winfried Vennemann
Redakteur
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