Frankreichs Außenministerium hat den vom UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) erhobenen Vorwurf von strukturellem Rassismus bei der Polizei zurückgewiesen. „Jeglicher Vorwurf des Rassismus oder der systemischen Diskriminierung durch die Ordnungskräfte in Frankreich ist unbegründet“, teilte das Ministerium am Samstag in Paris mit. Die Bekämpfung von Rassismus und allen Formen der Diskriminierung sei eine politische Priorität.
„Jegliche Maßnahmen zur Erstellung von ethnischen Profilen durch die Ordnungskräfte sind in Frankreich verboten, da sie gegen den verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz verstoßen“, erklärte das Ministerium. Der Kampf gegen die Auswüchse der sogenannten Gesichtskontrollen sei intensiviert worden. Auch den Vorwurf übertriebener Gewaltanwendung durch die französische Polizei wies das Ministerium zurück. „Die Anwendung von Gewalt durch die nationale Polizei und die Gendarmerie unterliegt den Grundsätzen der absoluten Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit und wird streng überwacht und kontrolliert.“
Nach den jüngsten Ausschreitungen nach dem Tod eines Jugendlichen bei einer Polizeikontrolle hatte das UN-Gremium am Freitag in Genf eine Erklärung zur Lage in Frankreich abgegeben und übermäßige Gewalt durch die Polizei und diskriminierende Kontrollen nach rassistischen Gesichtspunkten angeprangert. Frankreich wurde aufgerufen, seinen gesetzlichen Rahmen zur Anwendung tödlicher Gewalt durch die Polizei zu überprüfen.
Seit dem Tod des 17-jährigen Nahel bei einer Verkehrskontrolle vor knapp zwei Wochen wurde Frankreich von schweren Krawallen und Protesten gegen Polizeigewalt erschüttert. Wiederholt kam es zu Plünderungen, Brandanschlägen und gewaltsamen Konfrontationen zwischen Polizisten und Randalierern. Gegen den Beamten, der den tödlichen Schuss auf den Jugendlichen abgab, wird wegen Totschlagsverdacht ermittelt. Inzwischen haben die Unruhen nachgelassen. Die Sorge ist aber, dass sie zum Nationalfeiertag am 14. Juli wieder aufflammen.
© dpa-infocom, dpa:230708-99-330221/2