Stehen Osterfeuer wegen zu hoher Trockenheit auf der Kippe? Genau damit hadern aktuell deutschlandweit etliche Gemeinden. Die Gefahr ist zu groß: Funken könnten schnell einen größeren Flächenbrand auslösen. Bei starkem Wind ist das Abbrennen eines solchen Feuers deshalb verboten. Wie stellt sich die Lage in der Region dar?
Immerhin ist auch in Westmittelfranken das Osterfeuer am Ostersonntag, manchmal auch am Karsamstag Tradition. So finden etwa in Rothenburg und Feuchtwangen, aber auch in vielen kleinen Dörfern solche Veranstaltungen statt. Alleine im Stadtgebiet Ansbach sind 21 Osterfeuer angemeldet, teilt Anne Ziegler, Pressesprecherin der Stadt, auf Nachfrage mit.
Die Wetterlage in der Region haben die Behörden nach eigener Auskunft laufend im Blick. Gemessen wird nach dem Waldbrand-Gefahrenindex (WBI). Derzeit prognostiziert der Deutsche Wetterdienst für Rothenburg am Karsamstag einen Index von 2. An diesem Tag wird abends das Feuer entzündet. Am Sonntag steigt der Index auf Stufe 3. An der Messstation in Hagenhofen bei Markt Erlbach (Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim) ist der Index genauso hoch. Insgesamt ist damit das Gefahrenpotenzial in der Region niedrig bis mäßig.
„Ab einer Gefahrenstufe von 5 werden Feuer gezielt abgesagt”, sagt Ziegler für Ansbach. „Hier betrachten wir jedoch zusätzlich die Lage der jeweiligen Feuer und mögliche Abstände zu Wäldern.” Auch der Graslandfeuerindexspielt eine Rolle. Solange die Veranstaltenden der Feuer verantwortungsvoll mit Blick auf die Sicherheit vorgehen, ist kein behördliches Verbot im Landkreis Ansbach erforderlich, informiert Pressesprecher Fabian Hähnlein aus Sicht des Landratsamts.
Das Landratsamt Neustadt/Aisch-Bad Windsheim ist nur zuständig für Osterfeuer, die im Landschaftsschutzgebiet stattfinden, heißt es aus dem dortigen Landratsamt. In diesem Jahr handelt es sich um vier Veranstaltungen. „Die Untere Naturschutzbehörde legt in diesen Fällen Auflagen zur Durchführung fest.” Sie werde die Organisatoren dieser vier Feuer über die aktuellen Waldbrandstufen informieren und darauf hinweisen, den Waldbrandindex in eigener Verantwortung überwachen zu müssen, so das Landratsamt.
Ob Osterfeuer, Sonnwendfeuer, Johannifeuer oder Maifeuer: Dabei gibt es einiges zu beachten. Zum einen soll nur Holz verbrannt werden, das möglichst trocken, unbehandelt und naturbelassen ist – oder Äste, die von Blättern befreit sind. Die Stadt Ansbach weist in einem Schreiben darauf hin, dass nur Holz aus privaten Haushalten erlaubt ist. Um höhere Flammen zu erreichen, dürfen nur natürliche Stoffe zum Anzünden verwendet werden. Brandbeschleuniger wie Benzin, Diesel und Öl sind somit verboten.
Mindestens 100 Meter muss das Feuer von Wäldern und anderen leicht entzündbaren Stoffen entfernt sein. Sollte dies nicht der Fall sein und der Gefahrenindex liegt bei Stufe drei, wird gegen das Gesetz verstoßen, informiert das Neustädter Landratsamt. Außerdem muss sich der Standort außerhalb von Wohngebieten befinden. Reisighaufen für das Osterfeuer sollen erst kurz vorher gebildet werden. Ansonsten könne es sein, dass sich Wildtiere darin einnisten.
Um eine höhere Sicherheit zu gewähren, sind vielerorts die Freiwilligen Feuerwehren bei der jeweiligen Veranstaltung anwesend. Falls die Flammen außer Kontrolle geraten, können die Ehrenamtlichen eingreifen.
Eingreifen mussten die Feuerwehren im vergangenen Jahr in der Region mehrfach – aber nicht zum Zeitpunkt der eigentlichen Veranstaltung. Die Holzstapel wurden zu früh in Brand gesetzt. Meist werden sie schon Tage vorher aufgeschichtet. Etwa in Urphertshofen (Gemeinde Obernzenn, Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim) oder in Feuchtwangen kam es deshalb zu größeren Einsätzen. Die Feuer wurden entweder gelöscht oder kontrolliert abgebrannt.
Wichtig ist es deshalb, Osterfeuer bei der jeweiligen Gemeinde oder der Stadt anzumelden. Das muss mindestens eine Woche vorher erfolgen. So wissen die Einsatzkräfte im Falle eines eingehenden Notrufs, ob das Feuer weiter brennen darf.