Die Öffnung von Geschäften an der Industriestraße sowie im Piazza Outlet an der A6 zum Frühjahrsmarkt am Sonntag, 19. März, in Herrieden hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof jetzt untersagt.
Hintergrund dieses Beschlusses ist ein Eilantrag der Gewerkschaft ver.di, wie Bürgermeisterin Dorina Jechnerer mitteilt. Seine Entscheidung begründe das Gericht damit, dass für die Bereiche der Industriestraße und des Piazza Outlets der erforderliche örtliche Zusammenhang zwischen dem jeweiligen Markt und den Ladengeschäften aufgrund der räumlichen Entfernung fehle.
Zugleich betont die Rathauschefin, dass die Läden in der Altstadt sowie im A6 Fashion Place Outlet in unmittelbarer Nähe zu den Ständen des Trödelmarkts am Autohof von dem Verbot nicht betroffen sind und ihre Waren verkaufen dürfen.
Zudem hätten die an der Industriestraße ansässigen Firmen Wohnzentrum Schüller und Jechnerer Fenster Türen Wintergärten bei der Stadt beantragt, am Marktsonntag Veranstaltungen, die laut Gewerbeordnung zulässig sind, organisieren zu dürfen. Somit stünden die Besucher am Sonntag auch dort nicht vor verschlossenen Türen.
Selbiges gilt für das nahe Zweirad Center: Inhaber Thorsten Tolksdorf kündigt an, seine Fahrräder in den Räumen der Firma Jechnerer auszustellen. Zeitgleich sperre er auch sein Geschäft auf, um Interessierte zu informieren. Dabei sei er – ohne Personal – alleine im Laden.
„Wir respektieren selbstverständlich die gerichtliche Entscheidung, teilen aber weder das Ergebnis noch die Begründung“, kommentiert Bürgermeisterin Jechnerer den Richterspruch. Als Traditionsveranstaltung ziehe der Frühjahrsmarkt stets viele Gäste nach Herrieden. Und: „Für die Geschäfte ist diese Entscheidung eine Katastrophe.“ Sie hätten die Vorbereitungen für den verkaufsoffenen Sonntag längst getroffen. Nach Einschätzung der von der Stadt beauftragten Rechtsanwaltskanzlei sei der Beschluss aber unanfechtbar.
Indes erinnert die Bürgermeisterin an ein Vermittlungsgespräch mit Vertretern der Gewerkschaft ver.di und der Kirchen im November 2022. Damals hätten die Teilnehmer der Stadt zwar den Eindruck gewonnen, dass ihre Gesprächspartner eine Sonntagsöffnung „äußerst kritisch“ sähen. Jedoch sei die Runde übereingekommen, die „Prägewirkung“ des Markts für die Altstadt und die Industriestraße zu ermitteln. Deshalb sei für die Stadt seinerzeit klar gewesen, dass der Frühjahrsmarkt hier wie gewohnt ablaufen würde. „Ansonsten ist es ja nicht möglich, die vereinbarte Erhebung valide durchzuführen.“
Folglich sei es nicht nachvollziehbar, dass die ver.di-Klage bereits den Frühjahrsmarkt betreffe. Die Richter sähen wiederum die Vereinbarung von Stadt und Gewerkschaft zur Erhebung der Besucherströme als nicht bindend und erachteten den Eilantrag für zulässig.
Unverständnis zeigt auch Herriedens CSU-Stadtratsfraktion: Bisher hätten der Markt in der Altstadt und die Läden in der Industriestraße voneinander profitiert, so Vorsitzender Wolfgang Strauß. Denn viele Besucher seien zwischen beiden Bereichen zu Fuß unterwegs gewesen. Zudem hätten die Kindergärten stets vom Kaffee- und Kuchenverkauf in der Industriestraße profitiert. Auch diese Möglichkeit entfalle jetzt.
„Wir wünschen uns, dass sich die Kläger und das Gericht ein Bild vor Ort machen, bevor eine so unverständliche Entscheidung gefällt wird“, so Strauß. Die „Entscheidung am grünen Tisch“ gehe an der Lebenswirklichkeit vorbei und schwäche die Attraktivität der Stadt für Bürger und Besucher.