Im Prozess um einen Notfallsanitäter aus dem Landkreis Ansbach ist auch am zweiten Verhandlungstag kein Urteil gefallen. Vor dem Amtsgericht Ansbach hat ein Bereitschaftsarzt als Zeuge ausgesagt. Doch nun ist das Verfahren ausgesetzt.
Der 51-jährige Angeklagte hatte vor zwei Jahren eine 56-Jährige nach einem Einsatz nicht mit ins Krankenhaus genommen. Ein paar Stunden später verstarb die Frau an einer Lungenentzündung. Angeklagt ist der Mann deshalb wegen fahrlässiger Tötung. Ursprünglich hätte der Prozess schon im Oktober 2025 stattfinden sollen, wurde aber verschoben.
Am ersten Prozesstag sagten neben zwei Sachverständigen beide Töchter der Verstorbenen und der Kollege des Sanitäters, der mit ihm an dem Tag im Einsatz war, aus. Nach mehreren Stunden Verhandlung beantragte Verteidiger Christian Zimmermann, einen weiteren Zeugen zu hören: den Bereitschaftsarzt, der die verstorbene Sandra T. (alle Namen der Beteiligten geändert) an den Tagen vor ihrem Tod behandelt hatte. Hätte er vielleicht schon erkennen können, dass eine Verlegung ins Krankenhaus notwendig gewesen wäre?
Darum soll es jetzt gehen. Auch am zweiten Prozesstag ist der Saal gut gefüllt. Angehörige, Sanitäter, Interessierte: Der Fall ist speziell und bewegt deshalb viele Menschen.
Der Mediziner, der die Verstorbene vor dem Rettungseinsatz behandelt hatte, malt im Zeugenstand ein ähnliches Bild der Situation, wie es auch der Angeklagte Andreas P. zuvor getan hat: Sandra T. habe einen grippalen Infekt gehabt, mit typischen Symptomen. Kognitiv sei alles vollkommen in Ordnung gewesen. „Es gab keinen Anlass, da irgendetwas Größeres zu erwarten. Das war völlig unauffällig für mich”, erklärt der Arzt dem Vorsitzenden des Schöffengerichts, Armin Abendschein.
Am Tag nach seinem Einsatz wurde er erneut angerufen, von einer Mitarbeiterin der Patientin. Eigentlich hatte er an dem Tag keinen Bereitschaftsdienst, trotzdem fuhr er hin. Er habe sich verantwortlich gefühlt. Am zweiten Tag zeigte sich ihm dann ein ganz anderes Krankheitsbild. Der Fokus lag weniger auf dem grippalen Infekt. Vielmehr hätte die Patientin unter Übelkeit und Erbrechen gelitten. „Von einer Atemnot war bei mir nie die Rede.”
Ein paar Tage später habe er die Todesanzeige von Sandra T. in der Zeitung gesehen und ihn habe „der Blitz getroffen”. Er sei also zur Familie gefahren. „Mir war es wichtig, mich nicht wegzuducken.” Zu den Angehörigen habe er gesagt: „Möglicherweise habe ich ja was übersehen, ich weiß aber nicht, was.”
Dem angeklagten Notfallsanitäter schreibt er keine Schuld zu. „Er hatte dieselbe Situation wie ich.” Außerdem findet er: „Eigentlich wäre ein Notarzt die richtige Adresse gewesen. Oder man hätte ins Auto steigen und doch ins Krankenhaus fahren sollen.” Staatsanwalt Tobias Neumann erinnert den Zeugen daran, dass keine Spekulationen gefragt sind.
Und dann geht es gefühlt eine halbe Ewigkeit zwischen Gutachter und Bereitschaftsarzt hin und her. Es geht um viele medizinische Fragen. Darum, wieso der Arzt die Nachdokumentation des Einsatzes erst einen Monat später formulierte („Ist schon ein bisschen komisch, oder?”) und um die Frage, welcher Blutdruckwert im Fall der Patientin handlungsbedürftig gewesen wäre. Es ist zäh.
Die Sauerstoffsättigung von 94 Prozent, so sagt es der Gutachter, „ist bei einer jungen Frau vielleicht nicht pathologisch, aber hinterfragenswert”. Weiterhin ist er der Meinung, eine Einweisung ins Krankenhaus wäre notwendig gewesen, hätte gar eine hohe Chance gehabt, das Leben der 56-Jährigen zu retten. Wenn die Frau wirklich nicht mitwollte, was vor Gericht immer noch nicht schlussendlich geklärt werden konnte, hätte der Gutachter es für richtig gehalten, die Transportverweigerung schriftlich zu dokumentieren. Doch das haben die Sanitäter damals nicht gemacht.
Als der Richter die Beweisaufnahme bereits abschließen will, reicht der Verteidiger einen Antrag ein. Ein weiterer Sachverständiger soll den Fall begutachten. Das Gericht gibt dem Antrag statt. „Wir haben lange, lange getagt, weil die Sachlage nicht einfach ist”, erklärt Richter Armin Abendschein. Jedoch sei die Frage der Fehleinschätzung des Angeklagten noch nicht geklärt.
Die Hauptverhandlung wird daher ausgesetzt und ein neues Gutachten erstellt. Das Verfahren muss neu aufgerollt werden, auch die Zeuginnen und Zeugen müssen erneut aussagen und der bisherige Gutachter. Bis es weitergeht, könnten realistischerweise Monate vergehen. Es ist vielleicht ein kleiner Erfolg für die Verteidigung, aber für die Familie sind es weitere Monate, in denen sie mit dem Geschehenen nicht abschließen kann.