Neuregelungen für Biogas-Erzeuger: Moderne Technik hilft beim Sprung in die Zukunft | FLZ.de

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Veröffentlicht am 19.03.2025 16:00

Neuregelungen für Biogas-Erzeuger: Moderne Technik hilft beim Sprung in die Zukunft

Landwirt Peter Hecht vor seinem Blockheizkraftwerk, das in die Biogasanlage integriert ist und neben mechanischer und elektrischer Energie auch Wärme produziert. (Foto: Silvia Schäfer)
Landwirt Peter Hecht vor seinem Blockheizkraftwerk, das in die Biogasanlage integriert ist und neben mechanischer und elektrischer Energie auch Wärme produziert. (Foto: Silvia Schäfer)
Landwirt Peter Hecht vor seinem Blockheizkraftwerk, das in die Biogasanlage integriert ist und neben mechanischer und elektrischer Energie auch Wärme produziert. (Foto: Silvia Schäfer)

Landwirt Peter Hecht (55) hat seinen Hof mit Biogasanlage, Schweinemast und Ackerbau immer stärker spezialisiert und breit aufgestellt. In die erhöhten Flexibilitätsanforderungen investierte der Wernsbacher, er ist Regionalgruppen-Sprecher des Fachverbandes Biogas mit rund 380 Mitgliedern in Mittelfranken, viel Geld.

Betreiber, Hersteller und Planer von Biogasanlagen, Vertreter aus Wissenschaft und Forschung sowie Interessierte sind in der bundesweit agierenden Interessenvertretung im Energiebereich vereint. Die Branche ist den Neuregelungen des Biogaspakets unterworfen, der noch von der alten Bundesregierung vor wenigen Wochen auf den Weg gebracht wurde.

Bei der Förderung hat sich etwas geändert

Eine zentrale Änderung betrifft die förderfähige Betriebszeit. Die EEG-Förderung erfolgt künftig nicht mehr auf Basis der Höchstbemessungsleistung im Vollbetrieb rund um die Uhr. Stattdessen wird nur noch das förderfähige Zeitkontingent vergütet.

Den Biogasanlagenbetreibern im Post-EEG stehen jetzt noch 2920 Jahresstunden zur Verfügung, in denen sie vermutlich vorwiegend in den Abend- und Morgenstunden zwischen 17 und 9 Uhr ihre Biogasanlagen flexibel einspeisen und so ihren Vorteil gegenüber den anderen fluktuierenden Energiequellen Wind und Sonne ausspielen.

Durch diese erhöhten Flexibilitätsanforderungen, Peter Hecht spricht von einem „starren Korsett“, musste er seine Anlage um fast das Fünffache überbauen, damit sie auf die gleiche förderfähige Menge an Strom kommt wie zuvor. Das bedeutet: Die förderfähige Erzeugungsmenge pro installierter Leistung sinkt.

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Nicht jeder will in eine Flexibilisierung investieren

Über zwei Millionen Euro hat er zuletzt in den Ausbau von Motorenleistung, Netzzugang, Gas- und Wärmespeicher gesteckt. Die Motoren laufen jetzt nicht mehr rund um die Uhr, sondern nur noch vier bis fünf Stunden, um die gleiche Strommenge zu erzeugen. Nicht jeder Biogasanlagenbetreiber in der Region möchte aus Kosten- oder Altersgründen in eine weitere Flexibilisierung investieren.

Peter Hecht, ein in Triesdorf ausgebildeter Techniker für Landbau, geht davon aus, dass etwa 20 Prozent seiner mittelfränkischen bäuerlichen Kollegen die Anlagen auslaufen lassen und dann stilllegen. „Volkswirtschaftlich gesehen sind ungenutzte Biogasanlagen ein Irrsinn“, sagt er.

Dass SPD und Grüne mit Unterstützung der Union sich vor der Bundestagswahl doch noch dazu durchgerungen hatten, das Ausschreibungsvolumen in 2025, 2026, 2027 und 2028 um das Dreifache zu erhöhen und den Flexibilitätszuschlag von 65 auf 100 Euro pro Kilowattstunden heraufzusetzen, bezeichnet Peter Hecht als „harten Kampf“. Den demokratischen Parlamentariern in Berlin zollt er „großes Lob“ für ihre Entscheidung.

Eine Perspektive für die Zukunft

Die beschlossene Erhöhung bringe zum Ausdruck, dass es politischer Konsens ist, flexiblen Biogasanlagen eine Zukunftsperspektive zu geben. Lange war nicht klar, wie es für Anlagen, die aus der Förderung laufen, weitergehen könnte und ob die Regierung die Technologie in ihren Plänen berücksichtigt.

Nach dem neuen Biomassepaket entfällt die Stromvergütung, wenn der Preis unter zwei Cent pro Kilowattstunde an der Strombörse fällt. Einnahmen aus der Biogasanlage generieren die Betreiber nun mehr durch Grundvergütung, den Wärmeverkauf und die bedarfsgerechte Erzeugung des Stroms. Über Stromhändler sind die Anlagen mit der Strombörse in Leipzig verbunden. Hier werden die Strommengen für jede Viertelstunde gehandelt. Das gilt auch für den erneuerbaren Strom.

1999 hat Peter Hecht am Ortsrand von Wernsbach mit einer 30-Kilowatt-Biogasanlage begonnen, Mist und Gülle seines landwirtschaftlichen Betriebes zu vergären und erneuerbare Energie zu produzieren. Das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) trat erst 2004 in Kraft. Damit erhielten Betreiber von Biogasanlagen eine für 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung.

Das Zeitkorsett ist eng

Nach dem Auslaufen der Erstförderung nahm Peter Hecht an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur teil und bekam einen Zuschlag für eine Anschlussförderung auf zehn Jahre. Die Biogasanlage erzeugt neben Strom auch Wärme, die nutzt er für das Heizen von Ställen, Betriebsgebäuden und für 70 Haushalte. Für die Wernsbacher sei das Gebäudeenergiegesetz bereits heute erfüllt.

Für Peter Hecht ist die Energieerzeugung mittlerweile ein größeres wirtschaftliches Standbein als seine Schweinehaltung. Früher hat seine Biogasanlage bei einem Rund-um-die-Uhr-Betrieb ein knappes Megawatt (MW) pro Stunde geleistet, das sind über 1000 Kilowatt, die durch die Vergärung von Biomasse erzeugt werden. Heute laufen die Motoren nur noch an fünf bis sechs Stunden am Tag, um die gleiche Strommenge zu erzeugen, die anhand eines Fahrplans vom Stromhändler geschaltet wird. So kann er die besten Preise abrufen.

Moderne Technik unterstützt bei der Anlagenführung

Der Landwirt produziert nicht mehr einfach nur so viel Strom wie möglich und schickt ihn in die Stromnetze. Sondern er tut das vor allem dann, wenn Strom gebraucht wird. Ansonsten speichert er das Biogas in den weit sichtbaren Kuppeln und entlastet damit das lokale Stromnetz. Moderne Technik unterstützt ihn bei der strompreisoptimierten Anlagenführung.

„Die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen sind deutlich höher geworden“, sagt Peter Hecht. „Außerdem muss man sich viel mehr mit Technik beschäftigen und vor allen den Strommarkt aufmerksam verfolgen.“ Biogas habe „eine Zukunft“ bei der Energieversorgung, meint er. Erst recht, wenn Ende 2030 die letzten Kohlekraftwerke stillgelegt werden. „Niemals sind alle Einflussfaktoren bekannt. Ich kann nur hoffen, dass meine Rechnung aufgeht.“


Von Silvia Schäfer
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