Ein Hauptkommissar hatte engen Kontakt zu einem Polizistenmörder in Georgensgmünd. Der Freistaat wollte ihn deshalb entlassen, scheiterte aber vor Gericht. Ob und wann der Beamte wieder Dienst machen wird, ist trotzdem noch offen.
Der Ansbacher Polizist war der Szene der Reichsbürger, die alle staatlichen Organe ablehnen, nähergekommen. Unter anderem knüpfte er Kontakte zu einem Kamfsportlehrer im Nachbarlandkreis Roth. Im Oktober 2016 besuchte er ihn in seinem Wohnhaus in Georgensgmünd. Der Gastgeber machte ihm klar, dass er sein Haus als autonomen Staat sieht, die Bundesrepublik samt ihrer Polizei ablehnt und alles tun werde, seine rund 30 Waffen zu behalten.
Die Waffen wollte ihm das Landratsamt Roth wegen mangender Zuverlässigkeit entziehen, was der Kampfsportlehrer verweigerte. Der 49-Jährige rechnete damit, dass deshalb bald die Polizei bei ihm auftauchen werde. Dann, sagte er seinem Gast im Polizeidienst, werde es „Stress” geben. Er werde sich mit allen Mitteln zur Wehr setzen.
Der Hauptkommissar hörte die Drohung gegen Leib und Leben seiner Kollegen, warnte sie aber nicht. Obwohl es eine strikte Anweisung des mittelfränkischen Polizeipräsidiums gab, jeden Verdacht gegen möglicherweise gewaltbereite Reichsbürger sofort zu melden. Knapp zwei Wochen später erschoss der Kampfsportlehrer einen 32-jährigen Polizisten und verletzte zwei weitere schwer, als ein Spezialeinsatzkommando seine Waffen abholen wollte. Er wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Bei den Ermittlungen nach den tödlichen Schüssen flog der Kontakt des Mörders zu dem Polizisten aus Ansbach auf. Der Freistaat suspendierte ihn sofort und wollte ihn aus dem Staatsdienst entfernen. Doch sowohl das Verwaltungsgericht Ansbach als auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München lehnten dies ab. Sie hielten eine Entlassung des Hauptkommissars nicht für gerechtfertigt. Er wurde lediglich von der Besoldungsstufe A12 in die Besoldungsstufe A11 zurückgestuft.
Die Richter verwiesen unter anderem darauf, dass eine Warnung vor dem Kampfsportlehrer aus Georgensgmünd nichts geändert hätte, weil das SEK ohnehin mit der höchsten Sicherheitsstufe anrückte. An ihrem Urteil änderten auch rassistische Äußerungen des Staatsdieners in Uniform nichts. Er hatte in Chats mit seiner Lebensgefährtin und Gesinnungsfreunden von „Scheiß Moslems“ und „Moslem Kanacken“ geschrieben. Zudem gab er ausländerfeindliche Witze und Zeichnungen weiter, nach denen Flüchtlinge künftig von rechtsextremen Sachbearbeitern mit Nazi-Kennzeichen und SS-Totenkopfsymbolen empfangen werden sollten.
„Die weitergeleiteten Inhalte stellen sich objektiv als rassistisch dar“, heißt es dazu im Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, das im Februar bekannt wurde. Beamten stünden jedoch auch private Meinungsäußerungen in ihrem engen Umfeld zu, die gegen die freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik verstoßen, solange sie sich in ihrer Arbeit korrekt verhielten. Bei dem Ansbacher Polizisten seien keine rassistischen Verfehlungen im Dienst bekannt.
Ob der Hauptkommissar nun wieder in diesen zurückkehrt, ist allerdings offen. Das mittelfränkische Polizeipräsidium teilte auf FLZ-Anfrage mit: „Der Beamte hat seinen Dienst bislang nicht wieder angetreten.” Einen Grund nannte das Präsidium nicht. Dies sei wegen des Persönlichkeitsschutzes nicht möglich, sagte ein Polizeisprecher.
Er wollte sich deshalb auch nicht dazu äußern, ob der Hauptkommissar gesundheitliche Gründe geltend macht, um weiter zuhause bleiben zu können. In den zwei Gerichtsverfahren hatte er angegeben, dass ihn die Vorwürfe, Kollegen nicht gewarnt zu haben, schwer getroffen und ebenso wie die lange Suspendierung zu psychischen Belastungen geführt hätten. In der Erklärung des Polizeipräsidiums gegenüber der FLZ heißt es dazu nur: „Derzeit wird unabhängig vom Disziplinarverfahren geprüft, ob und inwieweit der Beamte dienstfähig ist. Aus diesem Grund steht bisher auch noch nicht fest, wo der Beamte zukünftig verwendet werden kann.”
Wie sich die Suspendierung von neun Jahren für den Hauptkommissar finanziell ausgewirkt hat, bleibt ebenfalls unklar. Auch dazu seien keine Auskünfte möglich, so ein Sprecher des Polizeipräsidiums zur FLZ-Anfrage. Er verwies lediglich auf die allgemeinen Regelungen: „Mit einer vorläufigen Dienstenthebung kann ein Einbehalt von Bezügen verfügt werden, was in der Praxis ein übliches Vorgehen darstellt. Wie hoch der Einbehalt ausfällt, richtet sich im Einzelfall nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beamten”.
Üblicherweise ist der Freistaat in solchen Fällen beim Einbehalt von Bezügen eher zurückhaltend. Dies liegt zum einen daran, dass er auch weiter in der Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beamten steht. Theoretisch könnte der Freistaat zwar bis zu 50 Prozent der Bezüge einbehalten. Die Kürzungen fallen jedoch bis zu einem rechtskräftigen Urteil meist deutlich geringer aus. Häufig bewegen sie sich im Bereich der Zurückstufung um eine oder zwei Besoldungsstufen, was in diesem Fall weitgehend dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs entsprechen könnte.
Der monatliche Unterschied zwischen den zwei Besoldungsstufen liegen für den Hauptkommissar zwischen rund 400 und 500 Euro brutto, je nach individuellen Zuschlägen. Bei ihm könnte auch eine Rolle spielen, ob er vorzeitig in den Ruhestand geht. Er liegt beim Alter ohnehin nahe an einer möglichen Pensionierungsgrenze für Polizeibeamte.