Nach dem Tod eines Neugeborenen bei einer Hausgeburt müssen sich zwei Hebammen wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht im oberbayerischen Mühldorf am Inn verantworten. Sie sollen im April 2021 bei einer Geburt in Taufkirchen im Landkreis Mühldorf am Inn nach Auffassung der Staatsanwaltschaft die Notfallsituation nicht erkannt und nicht entsprechend reagiert haben. Damit sollen die beiden für den Tod des Kindes mitverantwortlich sein. Beide äußerten sich zum Prozessauftakt zunächst nicht zu den Vorwürfen.
Laut Staatsanwaltschaft war die Mutter in der Schwangerschaft in der Kreisklinik Altötting untersucht worden. Wegen der dabei festgestellten Problematik sei im Arztbrief eine intensivierte medizinische Betreuung empfohlen worden. Eine außerklinische Geburt sei von diesem Zeitpunkt an nicht mehr angeraten gewesen.
Trotzdem unterstützen die Hebammen die von der Mutter gewünschte Hausgeburt. Sie hätten den Zustand von Mutter und Kind mit ungeeigneten und nicht fachgerechten Methoden überwacht, erläuterte die Anklagebehörde. Dadurch hätten sie die Komplikationen während des Geburtsvorgangs nicht erkannt und nicht angemessen auf die Notfallsituation reagiert.
Das Kind sei schließlich tot geboren worden. Der Obduktion zufolge erstickte das Kind, es sei zuvor lebensfähig gewesen, hieß es im Prozess. Bei einer fachgerechten Geburt - womöglich mit Kaiserschnitt - hätte das Kind gesund zur Welt kommen können, hieß es.
Wiederbelebungsmaßnahmen unter anderem von herbeigerufenen Notärzten blieben erfolglos. Die Anklage wirft den Hebammen vor, der Tod des Kindes sei für sie vorhersehbar und vermeidbar gewesen. Deshalb werde ihnen vorgeworfen, durch Unterlassen fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht zu haben, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft.
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