Seit September 2018 ist die Ansbacher Fußgängerzone für Radfahrer freigegeben – und zwar rund um die Uhr. Seitdem hat die CSU mehrfach versucht, diese Freigabe in Teilen zu kippen – und scheiterte sowohl mit Anträgen im Stadtrat, als auch mit einer Unterschriften-Aktion. Jetzt unternimmt sie einen neuen Anlauf.
Der Kommunal-Wahlkampf sei eine gute Gelegenheit, an den Info-Ständen auch Unterschriften für ein Bürgerbegehren zu sammeln, um den Radverkehr in der Fußgängerzone einzuschränken, sagt der Ansbacher CSU-Vorsitzende und Landtagsabgeordnete Andreas Schalk. „Aber es ist ausdrücklich keine Wahlkampf-Aktion. Wir werden auch nach dem 8. März weiter Unterschriften sammeln.”
Worum geht es? Als der Stadtrat die Fußgängerzone für Radler freigab, tat er dies ohne zeitliche Einschränkung. Radfahrer können die Fußgängerzone also auch zwischen 10.30 und 16 Uhr fahrend passieren, wenn sie für den Lieferverkehr gesperrt ist. Das will die CSU ändern: In den fünfeinhalb Stunden, in denen die Innenstadt-Händler nicht mit ihren Lieferwagen zu den Geschäften fahren dürfen, sollen Radler und E-Scooter-Fahrer in der Neustadt, in der Uzstraße sowie in der Kannen- und in der Kronenstraße absteigen.
Die großen Plätze wie der Martin-Luther-Platz, der Johann-Sebastian-Bach-Platz, das Durchgangsschulhaus und die Brücken zum Brücken-Center sollen ausdrücklich von der Sperrung ausgeschlossen sein. Das war bei früheren Versuchen, die Radler-Freiheit in der Fußgängerzone einzuschränken, noch anders. „Auf den großen Plätzen sehen wir genug Raum, um auszuweichen”, sagt CSU-Fraktions-Chef Jochen Sauerhöfer jetzt. „Es geht nicht darum, die gesamte Altstadt für die Radler zu sperren”, beteuert sein Parteifreund Schalk. Werde die von der CSU vorgeschlagene Regelung Wirklichkeit, bräuchten die Radler vielleicht 30 Sekunden länger, um die gesamte Altstadt zu durchqueren.
Vor allem die geplante Gleichstellung von Fahrrädern und E-Scootern macht der CSU Sorge. Sei die vorgeschriebene Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit schon bei normalen Fahrrädern unrealistisch, seien die Geschwindigkeiten mit den elektrisch unterstützten Fahrrädern und Rollern (E-Scootern) noch deutlich gestiegen. „Durch die relativ hohe Beschleunigung merkt man gar nicht, wie schnell man ist”, sagt Sauerhöfer.
Es kommt hinzu, dass die Polizei technisch gar nicht in der Lage ist, die Schrittgeschwindigkeit zu messen – eine Sanktion für zu schnelles Radfahren in der Fußgängerzone muss sich also auf den erhobenen Zeigefinger beschränken.
Es bestehe wirklich ein Risiko für ältere Menschen, Kinder und Bürgerinnen und Bürger mit Handicap. Besonders Mütter mit kleinen Kindern hatten in einer Umfrage der FLZ bei der Freigabe der Fußgängerzone 2018 darauf hingewiesen, dass sie die Kleinen nicht mehr frei herumlaufen lassen könnten. „Bereits geschehene Unfälle bestätigen diese Gefahr”, heißt es auf dem Unterschriften-Flyer der CSU. „Wir wollen mehr Aufenthalts-Qualität in der Fußgängerzone, das steigert auch die Attraktivität der Innenstadt”, ist Andreas Schalk überzeugt.
Etwa 2600 Unterschriften braucht die CSU, um ein Bürgerbegehren zu initiieren. Bei ihrem ersten Versuch Ende 2018, Anfang 2019 schaffte sie rund 80 Prozent, ehe die Aktion eingestellt wurde, weil absehbar war, dass man nicht genug Unterstützende finden würde. Danach kam die Corona-Pandemie, jetzt will man es erneut wissen.