Nach einem schweren Unfall im Ansbacher Ortsteil Kurzendorf am 22. Februar werden weitere Details zum Hergang bekannt. Wie die Polizeiinspektion Ansbach auf FLZ-Nachfrage mitteilt, liegt inzwischen ein Gutachten vor. Das zeigt, wie grenzüberschreitend die Fahrer wohl agierten.
Die beteiligten Autos, ein Ford Mustang und ein BMW, waren an jenem Samstag kurz vor dem Ortsschild von Kurzendorf auf der Landstraße zusammengestoßen. Daraufhin donnerte der Mustang innerorts über einen Gehsteig, krachte in einen Schuppen und einen Baum. Die zwei jeweils 27-Jährigen am Steuer und die je 23 Jahre alten Beifahrerinnen wurden verletzt. Die Polizei vermutete schon am Tag darauf, dass sich beide Fahrer auf der Landstraße zwischen Meinhardswinden und Kurzendorf ein Rennen geliefert haben könnten. Laut Polizei sind die 27-Jährigen miteinander befreundet.
Wie Polizeisprecher Rolf Kühnhold jetzt berichtet, fand laut Gutachten der Crash wenige Meter vor dem Ortsschild statt: Der BMW touchierte den Mustang am Heck. An dieser Stelle sind theoretisch noch 100 Stundenkilometer erlaubt. Der Mustang soll Sekunden vor dem Zusammenstoß noch beinahe die doppelte Geschwindigkeit gehalten haben – konkret dem Gutachten zufolge 197 km/h. Der Abschnitt zwischen Meinhardswinden und Kurzendorf ist von Ortsschild zu Ortsschild rund 1,3 Kilometer lang.
Und es kommt noch wuchtiger: Der Motor des Mustangs sei illegal von 500 PS auf 800 PS hochmanipuliert worden, sagt Kühnhold. „Der Wagen wäre so nie zugelassen worden.” So seien etwa die Bremsen gar nicht auf solche Kräfte ausgelegt gewesen.
Der Zeugenaufruf der Polizei zeigte zudem Erfolg: Eine unbeteiligte Person meldete sich bei den Beamten mit Angaben, „die den Tatverdacht des illegalen Kraftfahrzeugrennens erhärten”, teilt Kühnhold mit. Die beiden Fahrer hätten sich inzwischen anwaltlichen Beistand geholt und würden keine Angaben zum Unfall machen.
Wie der Polizeisprecher mitteilt, war der BMW-Fahrer in der Vergangenheit polizeilich nicht in Erscheinung getreten. Der Mustang-Fahrer hatte 2022 schon einmal wegen eines Verkehrsdelikts ein einmonatiges Fahrverbot kassiert. Die Ermittlungen dauern an.