Tempo 30 auf B25-Ortsdurchfahrten in den Nachtstunden gilt seit 2023 in Knittelsbach und seit dieser Woche für Lkw in Dinkelsbühl. Letzteres war für Joachim Gutekunst („Wir”/Grüne) Anlass, in Feuchtwangens Rat zu fragen, ob nicht erneut ein Vorstoß unternommen werden sollte, um auch auf der B25 in Feuchtwangen ein Tempolimit zu erwirken.
Bürgermeister Patrick Ruh machte darauf aufmerksam, dass Dinkelsbühl eine Große Kreisstadt ist und damit als Untere Straßenverkehrsbehörde in eigener Zuständigkeit verkehrsrechtliche Anordnungen, wie eben die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B25-Ortsdurchfahrt, aussprechen könne. Im Gegensatz zur Stadt Feuchtwangen. Deren übergeordnete Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde ist das Landratsamt Ansbach, bei dem die Entscheidungsgewalt liegt.
Wie Ruh weiter mitteilte, habe er sich bereits mit Thomas Schmidt, dem bei der Stadtverwaltung für Verkehrsfragen zuständigen Beamten, verständigt. Es soll nun eruiert werden, welche Gründe den Ausschlag für die Anordnung des nächtlichen Tempolimits für den Schwerlastverkehr auf der B25 in Dinkelsbühl gegeben haben, welche rechtliche Grundlage vorliegt.
Erst wenn das bekannt ist und man darin eine ausreichend begründete Rechtfertigung für eine entsprechende Anordnung in Feuchtwangen sieht, macht es aus Ruhs Sicht Sinn, sich an das Landratsamt zu wenden und die Angelegenheit beurteilen zu lassen.
Ortssprecher Dieter Wagner und Stadtrat Hans Schmeißer (CSU) merkten in diesem Zusammenhang an, dass es nicht nur um eine Entlastung der Anwohnenden an der B25-Ortsdurchfahrt in der Kernstadt gehen dürfe, sondern auch um die Stadtteile Banzenweiler und Dorfgütingen.
Thomas Schmidt erklärte nach der Sitzung im Gespräch mit der FLZ, dass die Stadtverwaltung ständig im Austausch mit dem Landratsamt wegen des Verkehrs auf der B25-Ortsdurchfahrt stehe. Im Hinblick auf das angeordnete Tempolimit in Dinkelsbühl würden nun Gespräche mit der Behörde geführt.
Schmidt erinnerte an eine Lärmberechnung des Landratsamts vor vier oder fünf Jahren in allen Ortschaften an der B25. Damals sei es um eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Kilometer pro Stunde in der Nacht gegangen. Auf Grundlage der Berechnung sei seinerzeit nur das Tempolimit in Knittelsbach angeordnet worden.