Frank Höhler, Vorsitzender der Zentralgeschäftsführung der Franken Brunnen Unternehmensgruppe, verlässt das Unternehmen zum Jahresende 2025. So heißt es in einer Pressemitteilung auf der Homepage von Franken Brunnen.
Er habe sich aus „persönlichen Gründen” entschieden, seinen zum Jahresende auslaufenden Vertrag nicht zu verlängern. Höhler wird das Unternehmen mit Sitz in Neustadt zum 31. Dezember „auf eigenen Wunsch verlassen”.
Im Dezember 2021 kam Frank Höhler als Zentralgeschäftsführer Logistik und Prozesse zu Franken Brunnen. Zwei Jahre später, so die Mitteilung, übernahm er zusätzlich die Verantwortung für die Bereiche Qualität, Umwelt und Technik. Seit Juli 2024 führt er die Unternehmensgruppe als Chief Executive Officer (CEO) und ist seitdem auch für die Bereiche Vertrieb und Marketing verantwortlich.
Höhler habe in den vergangenen vier Jahren „entscheidend zur strategischen Weiterentwicklung und erfolgreichen Geschäftsentwicklung” der Unternehmensgruppe beigetragen, so wird Jürgen Brinkmann, Vorsitzender des Beirates, auf der Seite des Unternehmens zitiert. „Gemeinsam mit seinen Kollegen und Führungskräften” habe er Franken Brunnen in einem „volatilen Marktumfeld” zukunftsfähig aufgestellt.
„Wir bedauern seine Entscheidung sehr und danken ihm im Namen der Gesellschafter und des Beirates ausdrücklich für sein persönliches Engagement, seinen erfolgreichen Einsatz sowie die stets offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit“, heißt es weiter.
Auch der scheidende CEO selbst wird zitiert. Ihm sei die Entscheidung, Franken Brunnen zu verlassen, „nicht leichtgefallen”. Die vergangenen Jahre seien für ihn „beruflich wie persönlich sehr bedeutend” gewesen.
„Ich bin stolz auf das, was wir gemeinsam erreicht haben, und bin überzeugt davon, dass wir die richtigen Weichen für eine erfolgreiche Zukunft des Unternehmens gestellt haben”, so Höhler. Weiter wünscht er allen Mitarbeitenden und dem Unternehmen laut Pressemitteilung „von Herzen alles Gute”.
Die Suche nach einem Nachfolger läuft, heißt es. Informationen zur Nachfolgeregelung würden „zu gegebener Zeit” folgen.