Chats, Lügen und ein Gutachter prägten am Landgericht Ansbach den vierten Tag im Prozess wegen einer Messerattacke. Die Lebensgefährtin des Angeklagten und deren Tochter kamen in den Verdacht der Falschaussage. Die Tochter hatte im Zeugenstand über 12.000 Handy-Nachrichten gelöscht. Die Kripo hat sie rekonstruiert.
Vorsitzender Richter Matthias Held hatte die 28-Jährige am ersten Prozesstag gebeten, auf ihrem Handy die Nachrichten mit ihrer Mutter nachzusehen. Die Tochter wischte mehr als drei Minuten über ihr Handy und verkündete dann, es gebe gar keinen Chat mit ihrer Mutter.
Der Richter beschlagnahmte die Handys von Mutter und Tochter und die Ansbacher Kripo machte sich an die Arbeit. Gestern präsentierte ein Kripobeamter das Ergebnis: Unter dem Kontakt „Mama neu“ wurden 12.058 Nachrichten gefunden. Darunter waren fast 6000 Sprachnachrichten seit dem März 2024.
Auch direkt nach der Tat hatten die in Kasachstan geborenen Frauen mehrere Nachrichten in russischer Sprache ausgetauscht. Einige wurden im Gerichtssaal von einer Dolmetscherin übersetzt.
Ihr Lebensgefährte habe den Partner der Tochter „abgestochen“, heißt es darin. „Deswegen kommt er jetzt ins Gefängnis.“ Vor Gericht hatte die Mutter als Beifahrerin behauptet, überhaupt nichts von der Tat mitbekommen zu haben, weil sie nur auf ihr Handy gestarrt habe.
Ihr Lebensgefährte hatte am 3. Oktober in der Schalkhäuser Landstraße in Ansbach einen Mann von hinten angefahren und dann mit zahlreichen Messerstichen fast getötet. Sein Opfer war der Partner seiner Stieftochter, der sie unmittelbar vor der Tat wie häufig vorher geschlagen und bedroht hatte.
Am Handy gibt die Mutter der Tochter eine Mitschuld an der Situation, weil sie den drogensüchtigen Gewalttäter nicht verließ. „Verstehst du, was du getan hast? Sehr gut gemacht, ich gratuliere dir.“
Gefunden wurde auch eine verdächtige Botschaft der Tochter an ihre beste Freundin zwei Tage nach der Tat. Ihre Mutter habe ihr nun „erzählt, wie es wirklich war“, heißt es darin. Darüber wolle sie der Freundin aber nicht am Telefon berichten, sondern nur bei der nächsten Begegnung. Die Freundin sagte aus, nichts davon zu wissen.
Zu den nun vorliegenden Chats sagte Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier, damit bestehe gegen Mutter und Tochter der Verdacht der Falschaussage Beide wurden sofort von der Polizei erneut in den Gerichtssaal geholt, machten aber von ihrem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern, um sich nicht selbst zu belasten.
Die Mutter war bereits wegen einer dreisten Lüge aufgefallen. Sie hatte behauptet, mit dem Angeklagten verlobt zu sein. Damit hätte sie die Aussage verweigern können. Vor einem Meineid bewahrte sie in letzter Sekunde der Angeklagte, der einräumte, dass es nie eine Verlobung gab.
Schwer erschüttert wurde die Behauptung des Angeklagten, er habe den 28-Jährigen nur deshalb auf dem Gehsteig angefahren, weil ihm „schwarz vor Augen geworden“ sei. Gutachter Robert Gutmann hält dies für ausgeschlossen. Denn der 47-Jährige fuhr den Fußgänger frontal von hinten an, parallel zur Fahrbahn. Dies sei nur bei zwei bewussten Lenkbewegungen möglich, so der Unfallsachverständige. Wäre der Wagen unkontrolliert von der Straße abgekommen, wäre er nicht exakt auf dem Gehsteig direkt neben der Fahrbahn, sondern irgendwo schräg zum Stehen gekommen.
Die Plädoyers sollen in der Woche nach den Pfingstferien folgen.