Nach seiner Festnahme in Kolumbien geht die Staatsanwaltschaft Ansbach davon aus, dass der Ansbacher Amokläufer Unterstützung bei seiner Flucht erhielt. Neben finanzieller Unterstützung hatte der 34-Jährige einen gültigen Reisepass bei sich.
2009 hatte der damals 18-Jährige im Gymnasium Carolinum in Ansbach einen Amoklauf gestartet. Dabei verletzte er neun Schülerinnen und Schüler sowie eine Lehrerin zum Teil schwer. Eintreffende Polizeikräfte streckten ihn mit vier Schüssen nieder. Im April 2010 wurde er zur unbefristeten Unterbringung in der Psychiatrie verurteilt und saß seit 2018 im Bezirksklinikum Erlangen. Dorthin war er am 16. August nach einem Freigang nicht mehr zurückgekehrt.
Wie der Leitende Oberstaatsanwalt Friedrich Weitner informierte, hatte sich der heute 34-Jährige direkt am Tag seines Freigangs ins Ausland abgesetzt. Unmittelbar nachdem bekannt geworden war, dass er von seinem Ausgang nicht zurückgekehrt war, wurde in enger Abstimmung zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei eine Fahndung eingeleitet. Zu diesem Zeitpunkt habe sich der Flüchtige bereits außerhalb der Europäischen Union befunden, was einen sofortigen Zugriff etwa am Flughafen erschwerte, so Weitner auf Anfrage der FLZ.
Im Zuge der weiteren Ermittlungen, die Bayerns Innenminister Joachim Herrmann der Deutschen Presse-Agentur (dpa) gegenüber als „Musterbeispiel internationaler Zusammenarbeit” lobte, konnte die Spur des Verurteilten nach Kolumbien zurückverfolgt werden. In Zusammenarbeit mit Zielfahndern des Bayerischen Landeskriminalamtes, einem Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes vor Ort und der kolumbianischen Polizei wurde er letztlich im Landesinneren Kolumbiens gefasst.
„Die Flucht war aus unserer Sicht von langer Hand geplant”, sagte Weitner gegenüber der FLZ. Auch rechnet der Leiter der Ansbacher Staatsanwaltschaft damit, dass der 34-Jährige Helfende für seine Flucht hatte. Etwa müsse er finanzielle Unterstützung erhalten haben und seine Flüge dürften vorgebucht gewesen sein. Laut Weitner hatte der 34-Jährige einen gültigen Reisepass bei sich. Die Staatsanwaltschaft ermittle nun, ob sich die Menschen, die ihm mutmaßlich geholfen haben, strafbar gemacht haben. Familienmitglieder könnten beispielsweise trotz Hilfe bei der Flucht durch das Angehörigenprivileg unter Umständen straffrei bleiben.
Der Täter sei laut Staatsanwaltschaft wieder zurück in die geschlossene Abteilung der forensischen Psychiatrie Erlangen gebracht worden. Wie Karin Schulz, Leiterin Marketing und Kommunikation der Bezirkskliniken Mittelfranken, auf FLZ-Anfrage mitteilte, werden in solchen Fällen Lockerungen bei der Unterbringung in der Regel komplett entzogen.
In Bezug auf den konkreten Fall und den Zustand des Patienten gab die Klinik keine Auskunft. Lediglich dass es „für das behandelnde Team keine Anhaltspunkte gab, die gewährte Lockerungsstufe in Frage zu stellen”, betonte sie. Es habe schließlich keinerlei Vorkommnisse bei den seit Beginn des Jahres regelmäßigen Tagesausgängen gegeben.
Unklar bleiben die Motive des 34-Jährigen bei seiner Flucht. Wie sein Anwalt David Mühlberger der dpa gegenüber angab, wäre eine Entlassung innerhalb der nächsten zwei Jahre realistisch gewesen – wenn alles komplikationslos gelaufen wäre. Bislang sahen die zuständigen Richter auf der Basis ärztlicher Gutachten jedoch keine Grundlage für eine Entlassung.
Vor Gericht wird er sich nicht erneut verantworten müssen. Wer von einem Ausgang nicht mehr zurückkehrt, macht sich genauso wenig strafbar wie Häftlinge, die aus einem Gefängnis ausbrechen. Ein Ausbruch alleine ist kein Gesetzesverstoß, solange keine weiteren Taten wie etwa die Körperverletzung von Wachpersonal begangen werden.
Hinweis der Redaktion: In einer ersten Version des Textes war von einem gefälschten Reisepass die Rede. Wir haben die entsprechende Stelle korrigiert.