Ein Busfahrer hatte bei Rothenburg auf einer gesperrten Straße sein Fahrzeug in den Graben gesetzt und 44 Fahrgäste gefährdet. Die juristischen Folgen für ihn sind gering.
Am Montag, 22. Januar, gegen 7.30 Uhr war in Wachsenberg, einem Ortsteil von Neusitz, ein Linienbus von der Straße gerutscht. In ihm saßen 44 Fahrgäste, darunter 36 minderjährige Personen. 20 davon waren Schüler im Alter von neun bis 14 Jahren. Sie wollten in Schulen in Rothenburg.
Der Bus kam nur wenige Zentimeter vor einem Weiher zu stehen. Der Fahrer musste ins eiskalte Wasser springen, um den Bus zu verlassen. Den Fahrgästen wurde erst von den Rettungskräften ein trockener Weg ins Freie ermöglicht.
Der 50-Jährige am Steuer hatte eine stark abschüssige Straße mit 16 Prozent Gefälle benutzt. Diese war für Fahrzeuge aller Art gesperrt und deshalb nicht gestreut oder geräumt. Die Fahrbahn war an diesem kalten Morgen stark vereist.
Eltern der Schulkinder beschwerten sich danach über den Fahrer. Sie warfen ihm vor, die Insassen des Busses leichtsinnig gefährdet zu haben, weil er die gesperrte Straße als Abkürzung in Richtung Rothenburg benutzte. Sein Verhalten wird für den Busfahrer jedoch keine schweren Konsequenzen haben.
Bei dem Unfall war nur ein Kind leicht am Ellenbogen verletzt worden. Die Polizei stufte dies als fahrlässige Körperverletzung ein und übergab die Ermittlungen der Ansbacher Staatsanwaltschaft. Diese wird jedoch daraus kein Strafverfahren mit einer Anzeige gegen den Busfahrer machen, wie Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier auf FLZ-Anfrage mitteilte.
Die Verletzungen seien nicht schwer und die Eltern des Kindes hätten keinen Antrag auf eine Strafverfolgung gestellt, so der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft. Das öffentliche Interesse sei gering, weil keine erheblichen Verletzungen vorliegen. Deshalb sei das Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den 50-Jährigen eingestellt.
Die Akten gingen zurück an die Polizeiinspektion in Rothenburg. Sie ist zuständig für die Ahndung der anderen Verstöße des 50-Jährigen. Das sind das Befahren der gesperrten Straße und das Abkommen von der Fahrbahn, wie ein Sprecher der Inspektion erklärte. Beides seien Ordnungswidrigkeiten, für die nun Bußgelder verhängt werden.
Die Verantwortung für die Busfahrten liegt ausschließlich bei der privaten Firma, die den Zuschlag auf dieser Linie vom Landratsamt bekommen hatte. Nach dem Unfall hatte das Landratsamt jedoch alle Eltern gebeten, sich bei Beschwerden über den Busverkehr per Mail an die Adresse oepnv@landratsamt-ansbach.de zu wenden. Darüber werden die für den Öffentlichen Personenverkehr Zuständigen im Landratsamts dann mit den Betreiberfirmen sprechen.