Am 19. August vernichtete ein Brand Werkstatt und Büro eines Autohauses in Ansbach. Jetzt saß Inhaber Michael Poschner vor dem Verwaltungsgericht. Es ging um Vorwürfe des städtischen Umweltamts. Mit dem Brand hat das zwar nichts zu tun. Aber irgendwie dann doch. Der 84-Jährige wirkt gezeichnet.
Es piepst im Gerichtssaal. Leise, aber durchdringend. „Das ist kein Handy”, erklärt Rechtsanwalt Norbert Kohla vorbeugend, bevor eine der fünf Frauen hinter dem Richtertisch kritisch die Stirn runzeln oder gar nachfragen kann. „Es ist ein Blutzuckermessgerät.” Das Gerät gehört Michael Poschner, Kohlas Mandant.
Poschner ist der Kläger in diesem Prozess; er wehrt sich gegen zwei Bescheide der Stadt Ansbach. Die hatte ihn Ende 2024 aufgefordert, Altfahrzeuge – also kaputte Autos, die sich nicht mehr reparieren lassen –, die auf dem Gelände seines Autohauses in Ansbach lagerten, fachgerecht zu entsorgen. Und weil der 84-Jährige dem aus Sicht des Umweltamts nicht nachgekommen ist, hat die Stadt ein paar Monate später 6000 Euro Zwangsgeld verhängt.
Gegen beides hat Poschner Klage eingereicht. Obwohl das eigentlich noch gar nicht so lange her ist, fühlt sich das alles jetzt an wie aus der Zeit gefallen. Denn mittlerweile gibt es auf dem 2800 m² großen Gelände an der Würzburger Landstraße keine Autowerkstatt mehr, sondern nur noch Trümmer. Bei einem Feuer in der Nacht auf den 20. August ist die Werkstatt niedergebrannt. Das angrenzende Büro ist ebenfalls zerstört, „durch das Löschwasser und die Hitzeentwicklung”, erklärt Anwalt Kohla.
Das ganze Ausmaß des Schadens ist längst nicht erkennbar. Weil die Brandschutzversicherung ein Gutachten braucht und die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Brandstiftung ermittelt, muss derzeit alles so liegen bleiben, wie es ist, sagt Kohla. Damit ist der Geschäftsbetrieb des Autohauses lahmgelegt; Poschner und seinen beiden Söhne, die im Gerichtssaal als Zuschauer dabei sind, ist das Einkommen weggebrochen.
Im Prozess geht es konkret um neun Autos, die aus Sicht des Umweltamts fachgerecht entsorgt hätten werden müssen. Für die Verwertung und Entsorgung von Altfahrzeugen ist eine spezielle Genehmigung nötig. Die fehlt dem Autohaus Poschner, dennoch hatte es die Autos auf dem Gelände stehen. „Das war doch schon immer so, ich kenne das nicht anders”, sagt der 84-jährige Michael Poschner. „Was soll ich denn sonst machen, soll ich wohl in Rente gehen?”. Sein Anwalt stellt klar: „Es wurde wohl beim ein oder anderen überlegt, es zu reparieren, aber das ist nicht passiert.”
Paula Danner, die Vorsitzende Richterin der 11. Kammer, erklärt als vorläufige Rechtsmeinung des Gerichts, dass die Bescheide der Stadt wohl rechtlich haltbar sind. Sie fragt nach, ob sich der Kläger und die Vertreter von Umweltamt und Rechtsamt nicht doch außergerichtlich einigen könnten. Das würde die Verfahrenskosten klein halten.
Stefanie Sommerfeld vom Umweltamt lässt anklingen, dass die bisherigen Gespräche mit dem Autohausbesitzer für sie „nicht sehr angenehm” waren. Doch jetzt ist die Lage anders: Wenn Michael Poschner ansetzt, laut zu werden, stoppt und beruhigt ihn sein Anwalt umgehend. Nur am schneller werdenden Piepston des Zuckermessgeräts ist zu hören, wie stark die Emotionen des 84-Jährigen sind.
Beide Seiten verhandeln jetzt erstmal ohne Gericht. Sie bleiben dafür im Raum, auch die Zuschauerinnen und Zuschauer bleiben da. Fünf Entsorgungsnachweise hat das Autohaus dem Amt mittlerweile vorgelegt, aber passen sie zu den beanstandeten Autos? Die Fahrzeuge sind nummeriert, gemeinsam gehen beide Seiten die Aufstellung durch. Das läuft ruhig ab, aber etwas zäh.
Eines der Autos steht im Inneren der abgebrannten Werkstatt, das ist eindeutig. Ein anderes steht davor, es hat aber laut Poschner Trümmer des Werkstatt-Dachs abbekommen, ein weiteres ging ohne Entsorgungsnachweis an einen Schrotthändler im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, eines kann laut Poschner noch repariert werden, eines will er unbedingt noch reparieren, da es seiner gestorbenen Tochter gehört hat...
Nach einer guten halben Stunde steht eine Einigung. Anwalt Norbert Kohla sagt pauschal zu, dass das Autohaus bis 31. Oktober für alle neun Fahrzeuge Nachweise bringt: entweder über die ordnungsgemäße Entsorgung oder darüber, dass sie aufgrund der Ermittlungen auf dem Gelände bleiben müssen, oder darüber, dass sie noch repariert werden können und dazu in eine geeignete andere Werkstatt gebracht wurden. Außerdem wird das Zwangsgeld von 6000 Euro auf 3500 Euro reduziert; bezahlt werden muss es erst bis 28. Februar 2026.
Die Vorsitzende Richterin gibt diesen Vergleich offiziell zu Protokoll. Das Gericht entscheidet, dass die Verfahrenskosten der Kläger tragen muss, aber der hat eine Rechtsschutzversicherung.
Was die Zukunft des Autohauses betrifft, ist laut dem Anwalt derzeit alles möglich. „Wir wissen einfach nicht, was mit dem Betrieb passiert”, sagt er. Falls tatsächlich alles wieder hergerichtet werden sollte, rechnet er mit mindestens einem Jahr, bis der Geschäftsbetrieb wieder läuft. Auf den Vorschlag der Stadtvertreter, dann die Genehmigung für die Entsorgung von Altfahrzeugen zu beantragen, um Probleme zu vermeiden, reagiert nicht Michael Poschner, sondern sein Blutzuckermessgerät.