Axtangriff im Wahn - 21-Jähriger muss in Psychiatrie bleiben | FLZ.de

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Veröffentlicht am 20.07.2026 03:32, aktualisiert am 20.07.2026 13:01

Axtangriff im Wahn - 21-Jähriger muss in Psychiatrie bleiben

Ein Jahr nach dem Axtangriff in einem ICE in Niederbayern ist das Urteil gegen den Beschuldigten gesprochen worden. (Archivbild) (Foto: Armin Weigel/dpa)
Ein Jahr nach dem Axtangriff in einem ICE in Niederbayern ist das Urteil gegen den Beschuldigten gesprochen worden. (Archivbild) (Foto: Armin Weigel/dpa)
Ein Jahr nach dem Axtangriff in einem ICE in Niederbayern ist das Urteil gegen den Beschuldigten gesprochen worden. (Archivbild) (Foto: Armin Weigel/dpa)

Weil er vor gut einem Jahr im Wahn mehrere Reisende in einem ICE mit einer Axt angegriffen hat, ist für einen 21-Jährigen die weitere Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden. Der Syrer sei aufgrund einer Erkrankung schuldunfähig, sagte die Vorsitzende Richterin nach der Urteilsverkündung im Landgericht Regensburg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht legte dem 21-Jährigen unter anderem versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung zur Last. Dass bei dem Angriff niemand starb, sei schlichtweg Zufall gewesen, sagte die Richterin.

Zwei Schwerverletzte

Für die Reisenden in dem ICE in Niederbayern war nicht vorhersehbar, dass die Situation in einem Waggon am 3. Juli 2025 eskalierte: Der Syrer sprach - so die Rekonstruktion vor Gericht - zunächst einen 25 Jahre alten, ihm nicht bekannten Landsmann an. Der 25-Jährige war mit seiner Mutter und seinen beiden jüngeren Geschwistern unterwegs nach Passau. Der Beschuldigte habe seinen Landsmann „mit feindseligem Blick“ fixiert und sei mit Hammer und Axt durch das Zugabteil gelaufen.

Die Mutter des 25-Jährigen bat einen weiteren Fahrgast, die Polizei zu rufen, weil ihr Sohn keinen Handyempfang hatte. Während der 29-Jährige den Notruf tätigte, schlug ihm der Beschuldigte mit der Axt auf den Kopf. Der Mann sackte mit einer Schädelfraktur bewusstlos zusammen.

Der Angreifer ließ dann nach Überzeugung der Richter von ihm ab und ging auf die syrische Familie zu. Dort traf er mit der Axt zweimal den Kopf der Mutter. Auch die 52-Jährige erlitt eine Schädelfraktur. Dem 25 Jahre alten Sohn gelang es, dem Angreifer die Axt zu entreißen und diesen damit in Notwehr zu schlagen. Der Angreifer wurde schwer verletzt.

Dramatischer Notruf

Der Notruf des Fahrgastes war im Prozess vorgespielt worden. Er dokumentiert auf erschütternde Weise Teile der Tat: Es ist zu hören, wie der Anrufer dem Polizisten von einem Mann mit Axt berichtet und wie der Polizist Nachfragen stellt. Dann bemerkt der 29-Jährige den Angreifer neben sich und sagt: „Jetzt ist er neben mir.“ Es folgt ein dumpfes Geräusch - die Axt trifft auf den Schädel. Im selben Moment beginnt im Hintergrund Geschrei. Der Polizist ruft mehrmals laut ins Telefon, aber der Zeuge antwortet nicht mehr.

Das Vorspielen des Notrufes bewegte den Angeklagten offensichtlich. Er sagte danach an den 29-Jährigen gerichtet: „Ich entschuldige mich für das, was passiert ist.“ Darüber hinaus äußerte sich der Syrer in dem Prozess auf Anraten seines Verteidigers nicht. 

Richterin: Keine politisch motivierte Tat

In ihrer Urteilsbegründung ging die Vorsitzende Richterin auf die Lebensumstände des Mannes ein. Es sei als unbegleiteter Minderjähriger nach Österreich gekommen und haben während seiner dreijährigen Flucht über die Türkei und Griechenland eine Schizophrenie entwickelt. Der 21-Jähriger höre unter anderem Stimmen, die ihn zu bestimmten Dingen aufforderten. Zudem habe er beispielsweise Angst, dass ihn die Mafia verfolge und „abschlachten“ wolle.

Zum Tatzeitpunkt habe sich der Mann selbst bedroht und in einer Notwehrsituation gefühlt, sagte die Vorsitzende Richterin unter Berufung auf die Sachverständige. Auch der Kauf der Tatwerkzeuge kurz vor der Zugfahrt sei auf das Gefühl der Bedrohung zurückzuführen. Insofern handele es sich nicht um eine politisch motivierte Tat. Auch etwa die Auswertung seines Handys habe darauf keine Hinweise ergeben. 

Weil bei dem Mann derzeit weiterhin eine erhebliche Wiederholungsgefahr bestehe, bleibe er zur Behandlung in der Psychiatrie, bilanzierte die Vorsitzende Richterin. Das hatten auch Staatsanwalt, Verteidiger und Nebenklagevertreter in ihren Plädoyers gefordert.

© dpa-infocom, dpa:260720-930-409427/3


Von dpa
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