Streitigkeiten unter Nachbarn erreichten in Ansbach die höchste Eskalationsstufe. Mit einem Handbeil, einer Schaufel und einem Hammer ist ein Mann im vergangenen Jahr auf einen 23-Jährigen losgegangen. Ob in der Absicht ihn zu töten, muss das Landgericht Ansbach aktuell klären. Der 42-Jährige ist wegen versuchten Mordes angeklagt.
Wutgeladen packt der Angeklagte seinen Nachbarn am Hals, würgt ihn, drückt ihn gegen die Hauswand und schlägt seinen Kopf mehrfach dagegen. Die Faust knallt zweimal ins Gesicht. Doch das war als Ventil für die Aggression noch nicht genug.
Als sich der 23-Jährige nach dem Vorfall wieder in seine Wohnung begibt, schnappt sich sein Nachbar einen Rechen und eine Schaufel und zerstört ein Fenster von dessen Erdgeschosswohnung. Sätze wie „noch einmal und ich komm’ rüber und bringe dich um” sind zu hören.
Vier Monate später: Ein Handbeil schwingt in Richtung Hinterkopf des 23-Jährigen. Im Anschluss greift der Angeklagte wieder zur Gartenschaufel und verletzt seinen Nachbarn damit. Sein Blick ist starr.
Dabei handelt es sich um Passagen aus Videoaufzeichnungen, die im Verhandlungssaal vor dem Schwurgericht abgespielt werden. Die Taten haben im Januar und im Mai 2025 stattgefunden und wurden teilweise mitgefilmt. Laut dem Vorsitzenden Richter Matthias Held ist „so ein Video für ein Gericht herrlich“ – als aussagekräftiges Beweismittel, versteht sich.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 42-Jährigen vor, seinen Nachbarn mittels eines gefährlichen Werkzeugs misshandelt und bedroht zu haben. Zudem soll er laut Anklageschrift dazu angesetzt haben, den 23-Jährigen „heimtückisch zu töten“. Heimtückisch deshalb, weil er mit dem Handbeil von hinten auf den Mann schlug. Dieser konnte sich aber noch rechtzeitig umdrehen und das Beil mit den Händen abwehren.
Das Verhältnis zwischen den beiden Männern sei von Anfang an schwierig gewesen, wie am ersten Verhandlungstag im Gerichtssaal deutlich wird. Seit dem Einzug des heute 23-Jährigen in den Ansbacher Gebäudekomplex im Frühjahr 2024 sei es immer wieder zu Konflikten gekommen.
Im Mittelpunkt dessen standen Ruhestörungen. Beide Männer fühlten sich regelmäßig durch die Musik des jeweiligen anderen belästigt. Vorrangig deshalb, weil alle zwei im Schichtbetrieb arbeiteten und zu unterschiedlichen Zeiten, eben auch tagsüber, schlafen gingen. Irgendwann begann die Odyssee, sich deshalb regelmäßig die Polizei auf den Hals zu hetzen. „Sie haben sich gegenseitig hochgeschaukelt“, ordnet es Held ein.
Durch die Angriffe des Mannes mit den Gartengeräten zog sich der 23-Jährige mehrere Schürfwunden zu, ebenso wie Kratzer. Durch die Schläge bei dem Vorfall im Januar sei seine eine Gesichtshälfte angeschwollen und er erlitt Schmerzen am Kopf, wie er schildert. Der 42-Jährige verletzte sich ebenfalls jeweils leicht.
„Wenn Sie wirklich Angst hatten, dass er Sie umbringt, wieso stellen Sie sich dann hin und lassen sich würgen und schlagen?“, fragt der Verteidiger Harald Tschampel den Geschädigten während dessen Zeugenaussage.
Er habe sich bewusst dagegen entschieden, ebenfalls Angreifer zu sein, meint er. Auf den Videosequenzen wehrt sich der Geschädigte kaum und flüchtet auch nicht ins Haus.
Jedoch ist nicht das ganze Geschehen aufgezeichnet, gewisse Rangeleien fehlen. Dass diese stattgefunden haben, ist aus den Zeugenaussagen zu entnehmen. Auch der Angeklagte sagt: „Er saß mit den Knien auf mir und hat mir die Luft abgedrückt.” Ob der 23-Jährige den Angeklagten während des Geschehens verletzt hat, spielt für die Staatsanwaltschaft keine große Rolle. Sie stuft diese Handlungen als Notwehr ein. Jedoch ist für Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier ein gewisser Aspekt von Interesse: Laut dem Angeklagten und seiner Ehefrau habe der 23-Jährige die körperliche Auseinandersetzung im Mai begonnen.
Er soll sich von hinten angenähert haben, als die beiden die Haustüre aufsperrten und dem Mann mit einem unbekannten Gegenstand auf den Hinterkopf geschlagen haben. Dann sei er weggerannt. Die Ehefrau des Angeklagten sagt, sie habe den Angreifer im Augenwinkel erkannt. Anschließend floss Blut.
Dass der 42-Jährige an diesem Tag eine kleine Risswunde am Hinterkopf hatte, bestätigen mehrere Zeugen. Woher diese Wunde stammen könnte, ordnet der Notarzt, der bei dem Einsatz vor Ort war, ein. „Sie war wie, wenn man mit einem stumpfen Gegenstand draufschlägt.” Der 23-Jährige streitet jedoch vehement ab, dass er diese Verletzung verursacht und somit die Eskalation mehr oder weniger provoziert hat.
Laut mehreren Zeugen – unter ihnen auch Polizeibeamte – sei der Angeklagte nach dem Axt-Schaufel-Vorfall wie in einem Tunnel gewesen. Die Menge an Alkohol und Drogen, die er an den Tattagen zu sich nahm, könnte Einfluss auf das Strafmaß haben. Ein Gutachter wurde hinzugezogen, um das einzuordnen.
„Ich bereue es zutiefst”, sagt der Angeklagte und entschuldigt sich bei dem Geschädigten. „Ich wollte ihm nichts Böses” – nur seine Musikanlage zerstören. Der 42-Jährige schlägt einen Täter-Opfer-Ausgleich vor. Der Vorsitzende Richter macht ihm deutlich, dass es dennoch nicht zu einem Freispruch kommen wird. Der Prozess wird fortgeführt.