Das Landratsamt will höhere Kosten bei der Abfallentsorgung durch eine Gebührenerhöhung ausgleichen. Doch beide von der Verwaltung vorgeschlagenen Modelle fallen im Abfallbewirtschaftungsausschuss durch.
Starker Tobak im Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschuss des Kreistags: Mit den derzeit geltenden Abfallgebühren macht der Landkreis alleine im Jahr 2025 4,1 Millionen Euro Verlust. Für die folgenden Jahre drohen ähnliche Defizite. In Zahlen stehen Erlösen durch Abfallgebühren von knapp über 13 Millionen Euro Ausgaben von 17,25 Millionen Euro für das Jahr 2025 gegenüber.
Der Gebührenzeitraum gilt eigentlich noch bis 2027. Nur alle vier Jahre wird neu kalkuliert. Veränderungen dazwischen sind nur möglich, wenn die tatsächlichen Kosten um mehr als zwölf Prozent von den erwarteten abweichen. So im Landkreis Ansbach: Über den gesamten Kalkulationszeitraum 2024 bis 2027 weichen Kalkulation und Planung um rund 16 Prozent ab. Die Folge: Eine Neukalkulation ist somit rechtlich möglich.
Gründe für die Steigerungen seien die Neuausschreibung des Entsorgungsvertrags zu teureren Konditionen, eine erhöhte Restabfallmenge von 1800 Tonnen im Vergleich zum Jahr 2022 und erwartete Mehrkosten bei der CO2-Bepreisung.
Die alte Satzung sah bisher jährliche Gebühren in Höhe von 156,12 Euro für eine 60-Liter-Tonne bis hin zu 11.842,32 Euro für einen 5000-Liter-Container vor. Für bis zu 14 nicht in Anspruch genommene Leerungen gab es ein Rückvergütung.
Das Landratsamt hat dem zuständigen Abfallbewirtschaftungsausschuss zwei Modelle für die Jahre 2026 bis 2029 vorgeschlagen, um die alte Gebührensatzung zu ersetzen. In der Variante A steigen die jährlichen Gebühren um 54,37 Prozent gegenüber den aktuellen. So kostet eine Restmülltonne mit 60 Litern anstelle von 156,12 Euro dann 240,84 Euro. Erneut können bis zu 14 nicht genutzte Leerungen erstattet werden, jedoch werden Fixkosten, zum Beispiel für den Transport, zu einem höheren Anteil dadurch zurückgegeben. Heißt: Durch das Verzichten auf Entleerungen können Nutzer einen höheren Anteil wieder erhalten, beim Beispiel der 60-Liter-Tonne sind etwa 100 Euro möglich.
Die Variante B sieht unterschiedliche Gebührensprünge je nach Größe der Tonne von 27,60 Prozent bis 40,2 Prozent vor. Dafür gibt es aber auch nur noch die Hälfte an Rückerstattung pro ausgelassener Entleerung, da Fixkosten nicht erstattet werden. Die 60-Liter-Tonne steigt in diesem Modell um 27,6 Prozent auf 199,20 Euro pro Jahr.
Linda Engelhard, Leiterin der Abteilung Abfallwirtschaft, sprach sich klar für Variante B aus: Fixkosten bleiben auf alle Nutzer verteilt und nur tatsächlich ersparte Aufwendungen werden zurückerstattet: „Zugleich wird eine Steigerung von über 50 Prozent vermieden.“
Bei der Abstimmung zur Empfehlung fiel die Variante B mit sieben zu sieben Stimmen durch. Landrat Ludwig ist eigentlich für diese Variante, stimmte bei der anschließenden Abstimmung über Variante A dennoch auch für diese: „Es sollte zumindest eine Alternative eine Mehrheit bekommen.“ Geholfen hat es nicht: Variante A bekam nur sechs Stimmen und ist damit ebenfalls abgelehnt.
Kreisrat Johannes Schneider (CSU) findet die drastische Erhöhung unverständlich: „Ich habe zu wenig Informationen, wie es dazu kommt.“ Der Landrat widersprach ihm: „Die gegebenen Infos sind ausreichend.“ Er appellierte, die Angelegenheit in die Fraktionen mitzunehmen. Der Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschuss kann nur eine Empfehlung abgeben. Das Thema steht nun regulär in der Sitzung des Kreisausschusses am 23. Juni zur Beratung.