Mietwagen: Diese Abzockmaschen sollten Sie kennen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 31.03.2025 15:08

Mietwagen: Diese Abzockmaschen sollten Sie kennen

Versteckte Kosten: Unseriöse Anbieter wollen Reisenden für Mietautos häufig unnötige Zusatzversicherungen andrehen. (Foto: Clara Margais/dpa/dpa-tmn)
Versteckte Kosten: Unseriöse Anbieter wollen Reisenden für Mietautos häufig unnötige Zusatzversicherungen andrehen. (Foto: Clara Margais/dpa/dpa-tmn)
Versteckte Kosten: Unseriöse Anbieter wollen Reisenden für Mietautos häufig unnötige Zusatzversicherungen andrehen. (Foto: Clara Margais/dpa/dpa-tmn)

Wer über einen Online-Vermittler einen Mietwagen für den Urlaub bucht, schließt dabei alle notwendigen Policen besser gleich mit ab. Vor Ort sollten Reisende sich dann keine Zusatzversicherungen aufschwatzen lassen. 

Das sei eine häufige Masche unseriöser Anbieter, warnt das Europäische Verbraucherzentrum. Betroffenen werde suggeriert, sie könnten das Mietauto nur erhalten, wenn sie noch so eine Police abschließen. Und es gibt noch mehr Tricks, vor denen die Verbraucherschützer warnen. Dazu zählen:

  • vermeintliche Kreditkarten-Probleme: Um die Kaution zu hinterlegen, sind Kreditkarten oft Pflicht – darüber wird dann der entsprechende Betrag bei der Bank quasi blockiert. Es kommt aber vor, dass am Schalter die Karte abgelehnt wird, etwa wegen technischer Probleme oder angeblicher mangelnder Deckung. Als Alternative wird eine Zusatzversicherung „angeboten“. Kostenpflichtig, versteht sich.
  • versteckte Kosten: Zusatzversicherungen werden mitunter unbemerkt hinzugefügt, die Verträge seien oft nur in Fremdsprachen verfügbar.
  • kostenpflichtige Upgrades: Es kommt vor, dass die gebuchte Fahrzeugklasse nicht zur Verfügung steht. Mitunter wird dann ein Upgrade angeboten. So weit, so gut. Doch was nicht seriös ist: Wenn Reisende die Mehrkosten für die teurere Fahrzeugklasse, die sie nicht gebucht haben, zahlen sollen. 

Es bietet sich an, Angebote über Online-Portale zu vergleichen und das passende Auto darüber zu buchen. Diese Portale sind aber in der Regel nur Vermittler, den letztlichen Mietvertrag schließt man dann bei dem jeweiligen Anbieter vor Ort ab.

Es ist wichtig, den Mietvertrag vor der Unterschrift durchzulesen – und eben genau darauf zu achten, dass keine ungewollten Zusatzleistungen hinzugefügt wurden. Liegt der Vertrag nur in der Landessprache vor, lässt sich das aber oft kaum kontrollieren. Selbst wenn man den Text mit der Smartphone-Kamera scannt und per App übersetzen lässt, bleiben womöglich Unklarheiten.

Hier gilt der Rat: Lieber nachfragen, wenn man Zweifel hat – und sonst noch mal bei dem Online-Portal anrufen, bei dem man reserviert hat. Nicht drängeln oder einschüchtern lassen!

Im Zweifel nicht unterschreiben

Am Ende gilt: Bleibt ein ungutes Gefühl, dann keine Schriftstücke unterschreiben, die nicht in der eigenen Muttersprache abgefasst sind - die man also nicht versteht. Denn der vor Ort unterschriebene Mietvertrag ist binden. Egal, in welcher Sprache er vorliegt.

Ein Rat der Verbraucherschützer: Schwarze Schafe sammeln online oft eine Vielzahl kritischer Bewertungen an. Darum sollte man sich vor der Buchung anschauen, wie der jeweilige Anbieter in der Urlaubsregion von anderen Reisenden bewertet wurde.

Tipps zur Versicherung

Die Stiftung Warentest rät für Mietwagen zu einer Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung. Zu beachten: In der Regel sind Schäden an Glasscheiben, am Unterboden sowie an Reifen nicht Bestandteil des Vollkasko-Schutzes. Das muss man im Zweifel extra absichern.

Wichtig ist auch ein Blick auf die Kfz-Haftpflicht für den Mietwagen. Mindestens eine Million Euro sollte die Deckungssumme betragen, so der Rat. Mitunter sind sie wesentlich geringer. Damit gehen Reisende ein hohes finanzielles Risiko ein. 

Es gilt: Lieber etwas mehr Geld ausgeben für eine höhere Haftpflicht-Deckungssumme. Oder einen Blick in die eigene Kfz-Police werfen, falls man ein Auto besitzt: Enthält diese eine Mallorca-Police, ist man gegebenenfalls an der Stelle schon ausreichend abgesichert. Dort Vorsicht: Diese ersetzt nur die Haftpflicht, nicht die Kasko. Schäden am Mietauto zahlt sie nicht.

© dpa-infocom, dpa:250331-930-419611/1


Von dpa
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