Warum regen sich Landwirte so über die Düngeverordnung auf? Wollen sie etwa kein sauberes Trinkwasser? Doch, natürlich, sagt Markus Geppert aus Elgersdorf (Markt Emskirchen). Bei einer Messstellentour erläutert er, was ihn derart auf die Palme bringt.
Gleich zu Beginn stellt er für seine ganze Zunft klar: „Wir wollen sauberes Wasser. Wir sind auch bereit, dafür Einschränkungen hinzunehmen – wenn man uns denn vermittelt, dass das auch etwas bringt.“
Bei dem bestehenden Messstellennetz sei das aber nicht der Fall. Geppert ist stellvertretender Vorsitzender der Interessensgemeinschaft (IG) für den Grundwasserkörper Sandsteinkeuper-Herzogenaurach und Quartär-Alterlangen, deren Musterklage neben drei anderen neulich vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verhandelt worden war – stellvertretend für insgesamt 66. Das Urteil wurde bereits bekanntgegeben: Das Trinkwasser ist ein hohes Gut. Eigentumsrechte müssen dahinter zurückstehen. Doch das ist für Geppert nicht der Punkt. Ihm geht es vielmehr um die Umsetzung – die Politik sei gefragt.
Geppert, der Rinder der Rasse Charolais hält und eine Biogasanlage betreibt, hat Felder in einem großen Radius bis nach Willmersbach (Gemeinde Gerhardshofen). Drei verschiedene Messstellen sind dafür verantwortlich, dass deutlich mehr als die Hälfte seiner Areale in Rote Gebiete fällt. Zu den Auflagen zählt, dass maximal 80 Prozent des Nährstoffbedarfs der Pflanzen gedeckt werden dürfen.
Zuerst geht es zur Hardgrabenquelle, die bereits auf Langenzenner Gebiet liegt. Zwei Täler liegen zwischen Gepperts Acker in Elgersdorf und der Messstelle. In der Regel, so der Landwirt, der sich inzwischen intensiv mit der Materie befasst hat, könne es zwar sein, dass das Grundwasser unter einem Bach hindurchgedrückt wird, doch maximal ein paar Meter.
Noch kurioser wird die Geschichte dadurch, dass 15 Meter neben der als Messstelle verwendeten Hardgrabenquelle II ein weiterer Quellschacht der früheren Wasserversorgung besteht, die Hardgrabenquelle I – mit ganz anderen Werten. Die Hardgrabenquelle II hat etwa 70 Milligramm Nitrat pro Liter, die Hardgrabenquelle I etwa die Hälfte, 35 Milligramm pro Liter. „Wie dieser enorme Unterschied auf einer Distanz von 15 Metern zustande kommt, kann die Wasserwirtschaftsverwaltung nicht erklären. Aber die Hardgrabenquelle II soll für einen Acker in zehn Kilometern Entfernung in Elgersdorf noch aussagekräftig sein.“
Gegen die Hardgrabenquelle I führe die Behörde an, dass die Schüttung nicht ausreiche, aber Geppert hat dort schon versucht, abzupumpen und sieht das anders: „Die schüttet mindestens einen Liter pro Sekunde.“ Im Gegenteil, er hält Quelle I sogar für besser: Die Mitarbeiter der Stadt Langenzenn hätten bescheinigt, dass dort das Wasser direkt von unten in den Schacht drückt. Quelle II bezieht ihr Wasser dagegen über ein Rohr, das stark verwurzelt sei. „Da kann Oberflächenwasser eindringen.“
Noch nachvollziehbarer für den Laien sind die Bedenken gegen die nächste Messstelle, die Griesbachquelle bei Grieshof (Emskirchen). Geppert beteuert, er habe schon die Karten über den Einzugsbereich der Quelle gesehen. „Das sind maximal 30 Hektar – das meiste davon bewaldet“, so Geppert. Somit sei das Einzugsgebiet nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt und deshalb nach der entsprechenden Verwaltungsvorschrift – AVVGeA – nicht geeignet. „Maximal drei Felder liegen darin.“ Doch diese Quelle sorgt dafür, dass mehr als das 50-Fache ihres Einzugsbereichs – 1500 Hektar – zum Roten Gebiet werden, auch noch jenseits der Aurach auf einer Anhöhe.
Logisch erschließt sich einem auch nicht, wie ein anderer Acker von Geppert bei Willmersbach, einem Ortsteil Gerhardshofens, Einfluss auf die Werte einer Messstelle im Neustädter Stadtpark haben könnte. Schließlich fließt die Aisch ja Richtung Höchstadt. Geppert zitiert die Aussage eines stellvertretenden Leiters des Wasserwirtschaftsamts Kronach: „Bei uns läuft das Wasser immer noch den Berg hinab.“
Der Elgersdorfer will es sich aber auch nicht mit den hiesigen Wasserwirtschaftsämtern verscherzen. Die Mitarbeiter seien immer bereit, Auskunft zu geben oder sich an Exkursionen zu beteiligen. Er vermutet das Problem eher bei der höheren Wasserwirtschaft im Umweltministerium oder beim Landesamt für Umwelt. „Wenn sie von einer Messstelle abrücken würden, dann befürchten sie einen Dammbruch“, meint er.
Die Zahl, Lage und Auswahl der Messstellen ist nur eines von vielen Problemen, die Geppert mit der Düngeverordnung hat. Ein anderes: Wenn man Zwischenfrüchte dünge, könne der Humusaufbau zum Teil sogar größer sein als der zusätzlich eingesetzte Dünger. Das begründet der Rinderhalter damit, dass die Wurzeln der größeren Pflanzen länger sind und mehr Nitrat aus tieferen Bodenschichten aufnehmen.
Er bedauert, dass die Düngeverordnung zu kompliziert ist, um die Inhalte jedem zu vermitteln. „Das war bei der Abschaffung der Steuerrückerstattung beim Agrardiesel anders. Das betraf jeden Landwirt.“ Für seinen Betrieb ist er überzeugt: Die Auflagen für Rote Gebiete verursachen mehr als eine Woche zusätzliche Arbeit pro Jahr.
Wenn die Begründung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kommt, will die Interessensgemeinschaft entscheiden, ob sie weiter gerichtlich vorgeht. Die nächste Ebene wäre dann das Bundesverwaltungsgericht.
Um die Aussagen des Landwirts einzuordnen, wurden die beiden betroffenen Wasserwirtschaftsämter Nürnberg und Ansbach sowie die Landesanstalt für Landwirtschaft um Stellungnahmen gebeten. Hier sind die Antworten.
In einem wesentlichen Punkt geben die Ämter den Aussagen von Markus Geppert Recht: In den Verfahren, welche die Grundlage für die Ausweisung der Roten Gebiete bilden, kommt „eine genauere Betrachtung von Grundwasserfließrichtungen nicht zur Anwendung“. Das sei aus Sicht der Landwirte „zwar wünschenswert, ist jedoch keine Vorgabe und in der nötigen Genauigkeit auch nicht umsetzbar“. Sprich: Der Landwirt badet mitunter, wie im Artikel beschrieben, schlechte Werte von Messstellen mit aus, auf die – wie im Fall der Messstelle im Neustädter Stadtpark und dem Feld in Willmersbach – seine Düngung oder Nicht-Düngung nach allen Regeln der Wahrscheinlichkeit keinen Einfluss hat.
Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg räumt auch die Mängel an der „Hardgrabenquelle II“ ein. Die Messstelle solle deshalb saniert werden, höhere Priorität habe aber die Schaffung zusätzlicher Messstellen. Lediglich in der Frage, ob die „Hardgrabenquelle I“ mit ihrem niedrigeren Nitratgehalt geeigneter wäre, ist das Amt anderer Meinung: Zum einen lägen die Nitratwerte einer nahen dritten Quelle im Bereich der aktuell verwendeten Messstelle, zum anderen befürchtet die Behörde, dass beim Beproben der Quelle I Standwasser entnommen wird, bei dem Niederschläge das Ergebnis verfälschen könnten.
Skeptisch ist die Landesanstalt für Landwirtschaft bezüglich der Aussage, dass gedüngte Zwischenfrüchte tiefer wurzeln und sogar mehr Nitrat aus dem Boden aufnehmen. Zwar gebe es unter den Zwischenfrüchten Arten, auf die das zutreffe. Die meisten würden aber tiefer wurzeln, wenn sie nicht gleich an der Oberfläche den benötigten Dünger vorfinden.