Wegen eines Messer-Angriffs auf einen Polizisten in Dinkelsbühl wird ein 23-Jähriger zu vier Jahren Haft verurteilt. Vor dem Landgericht Ansbach kommen die Begleitumstände des versuchten Totschlags zum Vorschein, die menschliche Tragödien und Systemfehler beinhalten.
Julian B. (Name geändert) sitzt mit gesenktem Blick auf der Anklagebank. Kaum sichtbar, umklammert er einen Rosenkranz. Der Mann steht vor den Trümmern seines jungen Lebens. Am 23. Juni des Vorjahres hatte er zunächst randaliert, ehe er im Herzen Dinkelsbühls einen Polizisten angriff und in die Enge trieb. Der beendete die Messer-Attacke mit seiner Pistole: Der glatte Durchschuss in den Oberschenkel des Angreifers ist inzwischen verheilt.
Andere Wunden werden dagegen mit den Aussagen vieler Zeugen offensichtlich: Die Tat hat eine lange Vorgeschichte, die ihren Ursprung bereits in der frühen Jugend des Angeklagten findet. Es sind Bruchstücke einer verkorksten Kindheit, die da zum Vorschein kommen.
Vom leiblichen Vater oft geschlagen, eine Mutter, die dem pubertierenden Jungen nicht gewachsen ist – es folgen Monate im Heim, ein fehlgeschlagener Versuch der Unterbringung bei der Oma und eine Pflegefamilie als letzter Rat. Auch wenn der Angeklagte das selbst nicht formuliert: Ein stabiles Umfeld hatte er nie. „Es war eine harte Zeit. Für ihn und für uns“, sagt seine Mutter mit tränenerstickter Stimme.
Dass ihr Sohn bereits mit zwölf Jahren ausgiebige Erfahrungen mit Alkohol macht und sein Pensum schnell und kontinuierlich steigert, will ihr verborgen geblieben sein. Mit 14 soll Julian B. erstmals eine Alkohol-Therapie antreten, zudem konsumiert er bald darauf Cannabis. Im Übermaß, wie es im Prozess heißt.
Zahlreiche Lehren bricht er ab, in dieser Zeit sammelt er Eintragungen im Jugendstrafregister wie Gleichaltrige Fußballbildchen. Der Vorsitzende Richter Claus Körner verliest ein Potpourri an Straftaten: Diebstahl, Körperverletzungen, Beleidigungen.
Inklusive zweier Verurteilungen, doch in den Jugend-Knast musste er nie. „Ich kann nicht nachvollziehen, warum die Maßnahmen nicht vollzogen worden sind“, mag sich Oberstaatsanwalt Jürgen Krach einen Seitenhieb auf in diesem Fall zu laxes Jugendstrafrecht nicht verkneifen.
Bei Julian B. hatte sich zu dieser Zeit aufgrund des exzessiven Marihuana-Konsums „eine drogenindizierte Psychose“ entwickelt, wie Dr. Dieter Härtl als Facharzt für Psychiatrie in seinem Gutachten bestätigt. Er attestiert dem Angeklagten neben einer ausgeprägten Depression eine Verhaltensstörung und „eingeschränkte Steuerungsfähigkeit“ im Tatzeitraum. „Er ist emotional instabil und hat eine kurze Zündschnur“, ordnet ihn der Facharzt in die Kategorie „Wutmensch“ ein.
Die Einschätzung eines schwierigen Charakters wird durch Zeugenaussagen untermauert. „Viel wirres Zeug“ habe Julian B. in den Tagen vor der Messer-Attacke von sich gegeben. Die Tabletten, die er wegen seiner Depressionen und der Psychose verordnet bekam, hatte er mit Beginn seiner Lehre als Koch ein paar Monate vor der Tat abgesetzt. „Er wollte es auch ohne schaffen und sein Leben in den Griff kriegen“, beschreibt die Mutter des Angeklagten eine verhängnisvolle Entscheidung.
Alles kam zusammen, als mit der nicht von ihm verschuldeten Zwangsräumung seiner Arbeits-WG ein Baustein seiner persönlichen Stabilität wegzubrechen drohte. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die herbeigerufene Streife mit der Situation womöglich überfordert war. Als der Angeklagte dem Polizisten immer näher kam und das Messer trotz mehrfacher Aufforderung nicht weglegte, verpasste der Beamte den Moment eines Warnschusses.
„Ich hab mich schon gefragt, wann der Polizist endlich schießt“, schildert ein Tourist als Augenzeuge seine Eindrücke. „Ich wollte nicht schießen, mir graut es davor“, gibt besagter Ordnungshüter zu. 41 Meter war er rückwärts gelaufen, mit einem Angreifer vor sich, der ihm ein Küchenmesser mit einer 20 Zentimeter langen Klinge vorhielt. Zudem griff seine junge Kollegin nicht ein.
Eine Tötungsabsicht will das Gericht Julian B. nicht unterstellen. Einen Rücktritt von der Tat, wie seine Verteidiger das Wegwerfen des Messers nach dem Schuss des Polizisten werten und deshalb auf drei Jahre Haft plädieren, sieht die Kammer aber auch nicht. „Er hatte vor, zuzustechen und hat Verletzungen jeglicher Art in Kauf genommen“, begründet das Gericht das Urteil. Mit vier Jahren Gefängnis bleibt es ein halbes Jahr unter der Forderung des Oberstaatsanwaltes, ordnet aber die Unterbringung in einer Entziehungseinrichtung an. „Er sollte auf Cannabis verzichten, sonst wird sich das wiederholen“, warnt der Gutachter.