Thomas T. vermittelt den Eindruck, als habe er gute Laune. Im leicht gebräunten Gesicht ein entspanntes Lächeln, auf den Lippen eine freundliche Begrüßung. An der einen Hand baumelt eine gelbe Strandtasche mit Werbung für Sonnencreme, an der anderen eine Handschelle.
Der 60-Jährige ist nicht in München, um Urlaub zu machen. Seine Unterkunft ist kein Kurhotel, sondern die Justizvollzugsanstalt Stadelheim. Der Mann aus Buch am Wald im Landkreis Ansbach steht als mutmaßlicher Reichsbürger-Putschist mit sieben anderen seit inzwischen neun Verhandlungstagen in einem der größten Anti-Terror-Prozesse der Bundesrepublik vor Gericht.
Ihnen und weiteren in Stuttgart und Frankfurt Angeklagten wirft der Generalbundesanwalt vor, eine Terrorvereinigung gegründet zu haben. Das Ziel: die staatliche Ordnung in Deutschland gewaltsam beseitigen. Das Motiv: ein Wirrwarr aus Verschwörungsmythen um Geheimbünde und angebliche staatlich betriebene Folterkeller, um Kindern das Blut auszupressen.
Nur sind aus den konspirativen Treffen der Gruppe nun staatlich organisierte Sitzungen geworden. Beginn in München jedes Mal aufs Neue: 9.30 Uhr, Saal A101. 54 Verhandlungstage sind bislang angesetzt.
Mit dieser Routine im Rücken wirken die Angeklagten in dem Mammutverfahren vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München inzwischen zumindest zeitweise gelöst. Der Angeklagte Tomas M. zittert nicht mehr vor Aufregung wie am ersten Verhandlungstag, die Zeitung vor dem Gesicht lässt er auch weg. Thomas T. flachst mit seinem Anwalt, es bilden sich Grüppchen für kleine Plausche. Angeklagte rufen „Moin” und „Morgen allerseits!” durch den Saal, Verteidiger kommen mit Kaffee herein. Szenen wie aus dem Büroalltag.
Wären da nicht weiterhin die 16 Polizistinnen und Polizisten im Saal und die besonders strengen Sicherheitsvorschriften. Wer hinein will, muss durch eine eigens aufgebaute Kontrollschleuse. Gelbe Baustellenzäune grenzen am und im Strafjustizzentrum das Geschehen rund um den Prozess vom Rest ab. Im Saal herrscht striktes Handyverbot. Die Sicherheitskräfte der Justiz wachen mit Argusaugen über die Regeln.
Für die Angeklagten gilt ein ähnlich strenges Prozedere. Sie werden einzeln hereingeführt, miteinander unterhalten dürfen sie sich nicht. Zu Trinken gibt's Tetrapack-Wasser. Wie der Prozessalltag für Thomas T. abseits des Gerichtssaals aussieht, woher er etwa Mittagessen bekommt und wie der Transport vom Gefängnis geregelt ist: Darüber will Gerichtssprecher Dr. Laurent Lafleur aus Sicherheitsgründen keine Angaben machen.
Wobei sich auch die Angeklagten kaum äußern. Das gilt insbesondere für alles, was die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft betrifft. Einzig Hildegard L., die Duzfreundin von Thomas T., lässt sich bislang im größeren Stil befragen. So auch an diesem Mittwoch.
Zusammen mit „dem Thomas” soll sie unter anderem für die spirituelle Beratung der Gruppe zuständig gewesen sein. Sie beschreibt das so: „Thomas als Seher hat die Vision und ich als Astrologin habe die mathematischen Berechnungen.” Dabei habe sie vor allem für die Ex-AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann gearbeitet, die in Frankfurt vor Gericht steht.
In ihren Äußerungen offenbart Hildegard L. aber auch Brüche zwischen den Beteiligten. So soll vor allem der „militärische Arm” der Bewegung immer mehr ein radikales Eigenleben entwickelt haben. Der habe also „sein eigenes Süppchen gekocht”, bemerkt ein Anwalt aus der Runde. „Ja, das ist aber nicht astrologisch”, ordnet L. ein - und referiert dann über Vulcanus und Aszendenten. Die Vorsitzende Richterin Dagmar Illini nimmt den Exkurs in die Esoterik stoisch hin.
Bemerkenswert ist derweil ein Telefonat, von dem die Angeklagte berichtet: Thomas T. habe darin seinen Eindruck geschildert, zusammen mit ihr und Malsack-Winkemann vom Rest der Gruppe ausgegrenzt zu werden. Schon zum Prozessauftakt hatte Thomas T.s Verteidiger Wolfgang Heer ein abgehörtes Telefonat verlesen, in dem sich der Familienvater von den mordlüsternen Ideen der mutmaßlichen Putschisten distanziert haben soll. „Ich habe mich abgesondert, ich will da nichts mit zu tun haben“, soll er seinem Sohn gesagt haben. Seine Komplizen soll er dann als „Dreckschweine” und einen als „Vollidiot” tituliert haben.
Mit weiteren Erkenntnissen zur Dynamik zwischen Thomas T., Hildegard L. und dem Rest der Gruppe ist in den kommenden Verhandlungstagen zu rechnen. Anwalt Heer hat bereits einen Katalog an Fragen an die 70-Jährige angekündigt. Für seinen Mandanten Thomas T. hat er im Übrigen, wie er es selbst zum Auftakt formuliert hat, ein klares Ziel: einen Freispruch.