Märchenstunde um Diesel-Diebstahl am Gericht in Ansbach | FLZ.de

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Veröffentlicht am 03.09.2025 13:08

Märchenstunde um Diesel-Diebstahl am Gericht in Ansbach

Um Dieseldiebstahl an einem Wanderparkplatz ging es am Amtsgericht in Ansbach. (Foto: Manfred Blendinger)
Um Dieseldiebstahl an einem Wanderparkplatz ging es am Amtsgericht in Ansbach. (Foto: Manfred Blendinger)
Um Dieseldiebstahl an einem Wanderparkplatz ging es am Amtsgericht in Ansbach. (Foto: Manfred Blendinger)

Weil sie Diesel aus einem übers Wochenende abgestellten Lkw gestohlen haben sollen, mussten sich ein 49-Jähriger und seine 52-jährige Ehefrau vor dem Amtsgericht verantworten. Der Schaden lag laut Anklage nicht einmal bei 100 Euro. Doch die Verhandlung zog sich über fast vier Stunden – was vor allem am Verteidiger des Mannes lag.

Der junge Polizist lässt sich nicht provozieren. Nicht, als der Anwalt wissen will, mit welcher wissenschaftlichen Messmethode er festgestellt habe, dass die Reifen des verdächtigen Autos warm waren. Nicht, als ihn der Anwalt fragt, ob er denn erst nach einem abgebrochenen Geologiestudium zur Polizei gekommen sei. Und auch nicht, als er dem Anwalt erklären soll, was der Unterschied zwischen einer starken Dieselwolke und einer sehr starken Dieselwolke sei und was der Grund für diese Steigerung in seiner Aussage sei.

Es geht bissig zu in diesem Prozess um den Diebstahl von Diesel aus einem Baustellen-Lastwagen, der auf einem Wanderparkplatz zwischen Ansbach und dem Stadtteil Meinhardswinden abgestellt war. Adam Zurawel, der Verteidiger des 49-jährigen Angeklagten schlägt einen scharfen Ton an. Zeugen für Zeugen nimmt er in die Mangel. Um sich dann am Ende in seinem Plädoyer selbst zu bewerten. „Ich habe vielleicht durch meine Fragen die Staatsanwaltsschaft verärgert”, sagt der Anwalt da. „Aber ist es nicht der Job eines Organs der Rechtspflege, das Gericht davor zu bewahren, einen Unschuldigen zu verurteilen? Ja, das ist es.”

Mit Gartenschlauch Diesel für knapp 100 Euro abgezapft

Dem Angeklagten wirft Staatsanwalt Florian Rudolph vor, dass er am 14. Juni 2024 abends gegen 21.30 Uhr den Tankdeckel des Lastwagens aufgebrochen, mithilfe eines Gartenschlauchs Diesel im Wert vom 98,10 Euro abgepumpt und in einen Benzinkanister gefüllt hat. Seine Ehefrau hat demnach mit dem Auto in der Nähe gewartet und ihn samt Beute abgeholt. Gemeinsam seien sie dann nach Hause in ihre nur wenige Kilometer entfernte Wohnung gefahren.

Ein 53-jähriger Spaziergänger hatte am Parkplatz ungewöhnlichen Dieselgeruch bemerkt. Außerdem fiel ihm der offene Tankstutzen des Lkw auf. Im Gebüsch sah er zwei Benzinkanister, wie er als Zeuge im Gerichtssaal erklärt. Die Situation kam ihm merkwürdig vor. Daher verständigte er die Polizei.

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Polizei hält eine Reihe von Indizien fest

Als die Polizei am Parkplatz ankam, beobachtete sie ein Auto, bei dem sich ein Mann hektisch am Kofferraum zu schaffen machte und dann auf der Beifahrerseite einstieg. Das Auto fuhr davon, über das Kennzeichen machte die Polizei die Adresse der Halterin ausfindig. Dort fand sie das Auto, wie einer der Polizisten als Zeuge sagt – mit warmem Motor, warmen Reifen, starkem Benzingeruch im Kofferraum und Spuren eines hellen Belages an den Reifen, der dieselbe Farbe hatte wie der Schotter vom Parkplatz.

Die Halterin und ihr Ehemann schweigen im Prozess. Der Kolonnenführer der Baufirma sagt als Zeuge aus, der Lkw werde öfter auf diesem Parkplatz abgestellt. Damals war der Tank beim Abstellen noch etwa halb voll gewesen. Als die Polizei die Baufirma auf den zerstörten Tankdeckel aufmerksam machte, überprüfte der Kolonnenführer das Auto: Der Tank war leer, die Reservelampe leuchtete. Es fehlten, so schätzt der 43-Jährige, etwa 50 bis 60 Liter. Daraus errechnete die Staatsanwaltschaft 98,10 Euro Schadenshöhe.

An einem der Kanister am Tatort wurde eine DNA-Spur des 49-Jährigen gefunden. Von seiner Frau gab es keine Spur. Wer am Steuer des Autos gesessen hatte, wurde von niemandem gesehen.

Diverse Vorstrafen in der Akte des Mannes

Für den Mann stehen sieben Vorstrafen im Bundeszentralregister, darunter Diebstähle und Steuerhinterziehung. Meist wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt, nur einmal bekam er Haft auf Bewährung. Das Bundeszentralregister für die Frau ist leer.

Beide beteuern in ihrem Letzten Wort ihre Unschuld. Doch für Staatsanwalt Rudolph steht fest, dass der Ehemann den Diesel abgepumpt hat und die Frau ihn dabei gefahren hat. Für sie beantragt er daher eine Geldstrafe, für den Mann ein Jahr Haft ohne Bewährung.

Verteidigerin Nathalie Forster plädiert nur kurz. Sie beantragt Freispruch für die 52-jährige Angeklagte. Es gebe nichts, was ihre Mandantin mit der Tat in Verbindung bringe. Verteidiger Adam Zurawel plädiert lange. Zu den Ausführungen des Staatsanwalts sagt er: „Ich habe mich an die Gebrüder Grimm erinnert gefühlt, dort gibt es auch jede Menge Märchen.” Er fordert für den 49-Jährigen ebenfalls Freispruch.

Bei der Frau reicht es nicht für einen Tatnachweis

Amtsrichterin Anne Clüsserath spricht die Frau tatsächlich frei. „Es hat nicht für einen Tatnachweis gereicht.” Den Mann dagegen verurteilt sie wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Außerdem muss er 1800 Euro als Geldauflage zahlen. Drei Indizien sprächen gegen ihn: Das Fahrzeug seiner Ehefrau war am Tatort und eine männliche Person hat daran hantiert. Eine halbe Stunde später stand das Auto mit warmem Motor und starkem Dieselgeruch vor der Wohnung der beiden Angeklagten. Und es befand sich seine DNA am Tatort.

Staatsanwalt und Verteidigung können gegen das Urteil Berufung einlegen. Ob sie das vorhaben, äußern sie im Gerichtssaal nicht.


Gudrun Bayer
Gudrun Bayer
... ist seit Oktober 2020 bei der FLZ und hat hier als Chefredakteurin ihren Traumjob gefunden. Als Autorin tritt die frühere Sportredakteurin, Gerichtsreporterin und Magazinredakteurin nur noch selten in Erscheinung. Nach mehr als 40 Jahren im Journalismus werkelt sie im Hintergrund dafür, dass ihre Kolleginnen und Kollegen gute Rahmenbedingungen für die Berichterstattung haben. Und sie hat ein Herz für die Ausbildung.
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