Es war eine Szenerie wie in einem Film: Ein 22-Jähriger wurde im vergangenen Sommer im Ansbacher Freizeitbad Aquella dabei erwischt, dass er sein Smartphone unter der Kabinenwand durchschob und eine junge Frau beim Umziehen fotografierte. Jetzt wurde er verurteilt – zu 16 Monaten Gefängnis auf Bewährung.
Die junge Frau hatte am 14. August 2022 abends bemerkt, wie das auffällige blaue Smartphone von der Nachbarkabine aus unter der Wand durchkam. Sie wandte sich an den Bademeister und an den Sicherheitsdienst. Die wiederum riefen die Polizei. Der Smartphone-Besitzer wurde schnell ausfindig gemacht. Denn er war ebenfalls Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes.
Die 140 Bilder von 23 Mädchen und minderjährigen Frauen, die während der Ermittlungen in der Cloud seines Smartphones gefunden wurden, zeigten: Hier handelt es sich um einen Mehrfachtäter.
Alle Fotos stammten aus dem Juli und dem August. 54 davon – aus 15 verschiedenen Aufnahmeserien – zeigten, so Staatsanwältin Christine Hönsch in der Anklageschrift, nackte Körperteile der Fotografierten „jeweils in sexuell aufreizender Weise“. Strafbar ist das als „Herstellen jugendpornographischer Inhalte“ und „Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“.
Von seinem Arbeitgeber wurde dem 22-Jährigen fristlos gekündigt, nachdem er aufgeflogen war; das Aquella wiederum kündigte den Vertrag mit dem Sicherheitsdienst.
Im Prozess am Ansbacher Amtsgericht war erst einmal Warten angesagt, bevor der Angeklagte auftauchte. Er habe Nachtschicht gehabt und deshalb verschlafen, so seine Begründung. Dann legte er allerdings durch eine Erklärung seines Verteidigers Bernd Hönicka ein Geständnis ab. Das ersparte der jungen Frau, die ihn erwischt hatte und die als Zeugin ins Gericht gekommen war, die Aussage.
Sieben Monate Haft auf Bewährung beantragte Verteidiger Hönicka für den 22-Jährigen; 18 Monate dagegen Staatsanwältin Hönsch. Amtsrichter Christian Winkelmann entschied sich für 16 Monate. Als Bewährungsauflage muss der Verurteilte 1500 Euro an die Opferschutzorganisation Weißer Ring bezahlen.
„Als Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes wäre es Ihre Aufgabe gewesen, für die Sicherheit zu sorgen und Taten wie diese zu verhindern“, sagte der Richter zu dem 22-Jährigen. „Ich hoffe, Sie haben alle Restbestände der Bilder vernichtet.“ Die junge Frau, die entdeckt hatte, dass sie fotografiert wurde, lobte Winkelmann für ihr vorbildliches Verhalten. Das Urteil ist rechtskräftig, denn sowohl Angeklagter als auch Staatsanwältin akzeptierten es.