Mehr als drei Jahre nach einer Razzia beim FC Augsburg hat die Staatsanwaltschaft Strafanträge gegen zwei Vereinsmitarbeiter erlassen. Den Personen werden Vergehen bei Lohnabrechnungen im Nachwuchsleistungszentrum vorgeworfen. Der Fußball-Bundesligist bestätigte auf Anfrage die Strafanträge, nachdem zuerst die „Sportschau“ darüber berichtet hatte.
Recherchen des WDR-Magazins „Sport Inside“ hatten im Jahr 2021 ergeben, dass es bei mehreren Erst- und Zweitligisten Unregelmäßigkeiten bei der Bezahlung von Mitarbeitern in Nachwuchsleistungszentren gebe. Ermittler des Zolls untersuchten deshalb Anfang August 2021 mit 61 Kräften drei Objekte des FCA, darunter die Geschäftsstelle.
Der Verein teilte mit, dass er seitdem vollumfänglich mit den Behörden kooperiert habe und weiter kooperiere. Weitere Details nannten die Augsburger unter Verweis auf das laufende Verfahren nicht. Das Amtsgericht Augsburg muss nun über die Anträge entscheiden. Die Profi-Abteilung ist von dem Verfahren nicht betroffen.
Einem Angeschuldigten wurde vorgeworfen, von September 2017 bis Juni 2021 Arbeitnehmer beschäftigt zu haben, ohne den Mindestlohn zu entrichten. Das teilte die Staatsanwaltschaft mit. Dadurch seien 109.000 Euro zu wenig Sozialversicherungsbeiträge entrichtet worden. Gegen einen weiteren Mitarbeiter wurde ein Strafbefehl beantragt, weil er im ähnlichen Zeitraum eine Person scheinselbstständig beschäftigt haben soll. 64.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträge seien nicht bezahlt worden.
„Das Ermittlungsverfahren richtete sich zunächst gegen eine Mehrzahl von Personen“, hieß es bei der Staatsanwaltschaft. Mangels hinreichenden Tatverdachts seien jene Ermittlungen aber eingestellt worden. In einer FCA-Stellungnahme an die „Sportschau“ sei von einer beantragten Geldstrafe im „niedrigen fünfstelligen Bereich“ die Rede. Der Vorwurf der Scheinselbstständigkeit sei „vollumfassend unbegründet“, hieß es.
Auch gegen den FC Bayern war in einer ähnlichen Causa ermittelt worden. Im Juni 2023 musste der Rekordmeister deshalb Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 200.000 Euro sowie 45.500 Euro an Säumniszuschlägen nachzahlen.
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