Leichtkrafträder und Spaßmobile: Was Neulinge wissen müssen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 01.07.2026 06:01

Leichtkrafträder und Spaßmobile: Was Neulinge wissen müssen

Wohin die Räder tragen: Für manche sind Quads vollwertige Alltagsfahrzeuge, für manche nur Spaßmobile. (Foto: Thomas Frey/dpa/dpa-tmn)
Wohin die Räder tragen: Für manche sind Quads vollwertige Alltagsfahrzeuge, für manche nur Spaßmobile. (Foto: Thomas Frey/dpa/dpa-tmn)
Wohin die Räder tragen: Für manche sind Quads vollwertige Alltagsfahrzeuge, für manche nur Spaßmobile. (Foto: Thomas Frey/dpa/dpa-tmn)

Sommer, Sonne und Fahrspaß: Viele motorisierte Freizeitfahrzeuge versprechen genau das. Damit man sie aber legal nutzen darf, braucht es die passende Fahrerlaubnis. Ob Roller, Dreirad oder Quad: Für nahezu jedes motorisierte Gefährt ist ein entsprechender Führerschein vorgeschrieben. Welche Fahrzeuge es gibt, wer sie fahren darf und was dabei zu beachten ist, zeigt unsere Übersicht.

Was gilt für wen und welche Rolle spielt die alte Klasse 3?

  • Wer seinen Führerschein vor dem 1. April 1980 erworben hat, darf mit der Klasse 3 und der heutigen Klasse B Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum fahren. Alle anderen benötigen dafür die Motorradklassen A1 oder A.
  • Wer die Fahrerlaubnis Klasse B besitzt, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, darf außerdem Dreiräder (Trikes) führen. Für Führerscheine, die nach diesem Stichtag erworben wurden, ist je nach Leistung des Fahrzeugs ein Motorradführerschein der passenden Klasse erforderlich.
  • Seit 2020 können B-Besitzer die Führerscheinerweiterung B196 erlangen. Dazu erlernen sie in einer Fahrschule über neun Doppelstunden die Zweiradpraxis und dürfen anschließend ohne Prüfung in Deutschland Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und maximal 11 kW fahren. Die Regelung gilt nur innerhalb Deutschlands. Voraussetzung: Mindestalter 25 Jahre und seit mindestens fünf Jahren Besitzer eines Klasse-B-Führerscheins.

Fahrspaß bieten aber häufig auch Modelle mit vier Rädern: offene Freizeitfahrzeuge mit kleinen oder klappbaren Scheiben, die als Pkw zugelassen sind und sich mit Klasse B fahren lassen. Dazu zählen unter anderem Citroën Mehari, Mini Moke, Smart Crossblade, Renault Sport Spider, Ariel Atom oder KTM X-Bow.

Auch „normale“ Autos auf vier Rädern können Spaßmobile sein

Aber auch die sportlichen Lotus Super Seven, Donkervoort, BMW Z1 oder Morgan Threewheeler gehen als Spaßmobile durch. Wichtig sei aber, woher das Auto stamme: „Wenn die Spaßfahrzeuge noch nie in der EU zugelassen waren oder von außerhalb der EU stammen, kann es sein, dass die Fahrzeuge eine Einzelabnahme benötigen“, sagt Constantin Hack vom Auto Club Europa (ACE). Selbst Kleinstwagen können Spaß bereiten, wie Opel Rocks, Citroën Ami und Fiat Topolino mit ihrer L6e-Zulassung bis 45 km/h oder L7e bis 90 km/h. Allerdings eignen sie sich eher für kurze Strecken. Während für die L6e-Fahrzeuge der AM-Führerschein („Rollerführerschein“) reicht, verlangt der Gesetzgeber für die schnelleren L7e-Fahrzeuge die Klasse B - die aktuelle Pkw-Klasse. „Und dann gibt es keine Vorteile zu konventionellen Autos mehr“, sagt Constantin Hack.

Sogar bestimmte Go-Karts dürfen auf der Straße fahren

Bei den Quads und All-Terrain-Vehicles (ATV) wie von BRP Can-Am oder Polaris gibt es Unterschiede bei der Zulassung zwischen L6e und L7e – je nachdem, wie schnell sie fahren und wie viel Leistung sie besitzen. Auch Go-Karts mit Straßenzulassung, sogenannte Streetcars, fallen unter die Kleinstfahrzeuge je nach Geschwindigkeit nach L6e oder L7e.

Unübersichtlich wird es bei den Trikes - also Dreirädern: 

  • Für Modelle mit bis zu 4 kW Leistung aus 50 ccm Hubraum, die nicht schneller als 45 km/h fahren, reicht eine AM-Lizenz.
  • Schnellere Gefährte mit bis zu 15 kW verlangen einen A1-Motorradführerschein, Maschinen mit mehr Leistung den Motorradführerschein A.

Ob für ein Trike die Klasse B ausreicht, hängt von der Fahrzeugklassifizierung in den Zulassungspapieren ab. Wird das Fahrzeug als Pkw (Fahrzeugklasse M1) zugelassen, reicht in der Regel B aus. Handelt es sich jedoch um ein als dreirädriges Kraftfahrzeug eingestuftes Trike, gelten spezielle Trike-Regelungen. Mit Klasse B, sofern sie vor dem 19.01.2013 erworben wurde, dürfen Trikes ohne Motorradklasse gefahren werden.

Bei Führerscheinen, die nach diesem Stichtag ausgestellt wurden, dürfen Trikes mit Klasse B nur genutzt werden, wenn der Fahrer mindestens 21 Jahre alt ist.

Trikes mit ähnlichem Fahrgefühl wie beim Motorrad

Trikes mit zwei Rädern an der Vorderachse, wie die Can-Am-Modelle Spyder, Ryker oder Canyon sowie der Piaggio MP3 Roller gelten auch als dreirädrige Kraftfahrzeuge, sofern die Vorderachse mindestens 420 Millimeter breit ist. Ihr Vorteil: Die Dreiräder bieten eine Schräglage wie bei Motorrädern und daher auch ein motorradähnliches Fahrgefühl.

Hier reicht aber der B-Führerschein und einem Mindestalter von 21 Jahren ebenso wie die A-Lizenz. Heißt: Autofahrer ohne Motorrad-Führerschein kommen mit diesen Trikes nah an den Motorrad-Fahrspaß.

Was sollten Sie in puncto Sicherheit wissen?

„Offene Fahrzeuge erzeugen durch einen gewissen Freiheitsgedanken ihren eigenen Reiz. Ohne Gurt, mit Helm und den Wind um die Nase sind Fahrer näher an den Elementen, so dass Sinneseindrücke sich verstärken. Das ist für viele reizvoll“, sagt Constantin Hack. Der ACE-Mann rät aber vor der ersten Fahrt zur Vorsicht. Leichtfahrzeuge seien leichter, kleiner, niedriger und von Verkehrsteilnehmern schwieriger zu erkennen. „Alles, was kein konventionelles Auto darstellt, ist ein Kompromiss hinsichtlich der aktiven und passiven Sicherheit“, sagt er.

Bei den offenen Modellen ist der einzige Schutz die Sicherheitskleidung, auch wenn sie nicht vollständig vorgeschrieben ist. „Neben einem aktuellen Sicherheitshelm zählen dazu auch passende Jacke, Hose, Stiefel, Handschuhe und Rückenprotektor“, sagt Constantin Hack. 

Außerdem sollten sich Fahrer vor den ersten Kilometern vorsichtig einfahren. Die Fahrstabilität sei für viele Fahrer neu, Quads und ATV reagieren auf schnelle Richtungsänderungen meist kippelig und können umkippen. Das liegt auch am kurzen Radstand. „Das wird oftmals unterschätzt“, sagt er.

Vorsicht Kippgefahr und Co. - so tasten Sie sich heran

Auch wenn sich Quads mit dem Autoführerschein der Klasse B fahren lassen, rät auch Kurt Bartels vom Fahrlehrerverband Nordrhein-Westfalen Autofahrern, sich vor der ersten Fahrt ans neue Gefährt heranzutasten.

Auch, weil langjährige Autofahrer an Lenkräder und Fußpedale gewöhnt seien. „Ein Fahrzeug mit Lenker verlangt eine ganz andere Psychomotorik“, sagt er. „Wichtige Elemente wie Gas, Bremse und Kupplung steuern Piloten mit den Händen, das ist für langjährige Autofahrer häufig ungewohnt und muss erlernt werden.“ Dazu kommen die richtige Kurven- und Bremstechnik, eine gute Blicktechnik und das richtige Hantieren mit der Maschine.

Vor der ersten Tour rät er Fahranfängern zu einem Test auf einen abgelegenen Platz, aber nur mit passendem Führerschein und passender Schutzausrüstung. Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Straftat gemäß Paragraf 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG). „Ein Sicherheitstraining speziell für Quads, Drei- oder Zweiräder beim ADAC oder ACE ist für Einsteiger und Wiedereinsteiger sinnvoll“, sagt Kurt Bartels. „Wer sich unsicher fühlt, sollte ein paar Auffrischungsstunden bei einer Fahrschule nehmen.“ 

Und wer nicht nur leihen, sondern kaufen will: Bei der Wahl nach dem Gefährt gehe es zwar um Vorlieben, doch auch um die Sicherheit. ABS sollte jedes Gefährt besitzen, ganz egal ob mit zwei, drei oder vier Rädern.

© dpa-infocom, dpa:260701-930-313594/1


Von dpa
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