Landkreis Ansbach will den Anreiz zur Abfallvermeidung erhalten | FLZ.de

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Veröffentlicht am 28.06.2025 19:00

Landkreis Ansbach will den Anreiz zur Abfallvermeidung erhalten

Die Leerung der Restmülltonnen im Landkreis Ansbach wird ab dem kommenden Jahr erheblich teurer. Der Kreistag beschließt voraussichtlich am 4. Juli, wie die Mehrkosten verteilt werden. (Foto: Jim Albright)
Die Leerung der Restmülltonnen im Landkreis Ansbach wird ab dem kommenden Jahr erheblich teurer. Der Kreistag beschließt voraussichtlich am 4. Juli, wie die Mehrkosten verteilt werden. (Foto: Jim Albright)
Die Leerung der Restmülltonnen im Landkreis Ansbach wird ab dem kommenden Jahr erheblich teurer. Der Kreistag beschließt voraussichtlich am 4. Juli, wie die Mehrkosten verteilt werden. (Foto: Jim Albright)

Es ist eine Entscheidung, die den Kreisräten sehr schwer fällt: Anfang 2026, und damit wenige Monate vor der Kommunalwahl, werden die Müllgebühren im Landkreis Ansbach massiv steigen. Aber es gibt keine Alternative dazu, das Geld reicht hinten und vorne nicht.

2023 waren die Müllgebühren neu kalkuliert worden. Allerdings erwies sich diese Kalkulation des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) für den Zeitraum von 2024 bis 2027 als völlig unbrauchbar. Offenbar waren die Zahlen zusammengerechnet worden, ohne dass wichtige Ausschreibungsergebnisse vorlagen. Außerdem wurden steigende Energie- und Personalkosten nicht realistisch berücksichtigt.

Dass es dazu kam, stehe auch im Zusammenhang mit der damaligen schwierigen Personalsituation im zuständigen Sachgebiet im Landratsamt, hieß es im Kreisausschuss.

Bisherige Kalkulation soll aufgehoben werden

Der Ausschuss empfahl dem Kreistag deshalb einstimmig, die Kalkulation für den laufenden Zeitraum bis 2027 aufzuheben und stattdessen eine neue Berechnung anzuwenden. Auch sie soll wieder über die maximal zulässige Zeit von vier Jahren gelten, um das auflaufende Defizit besser verteilen zu können. Die Müllgebühren müssen nach den gesetzlichen Vorgaben so angesetzt werden, dass sie die tatsächlichen Kosten decken. E

ine Kalkulationsänderung im Nachhinein ist rechtlich eigentlich nicht möglich – außer bei erheblichen Änderungen der Grundlagen. Da die Kosten um 16 Prozent und der Gebührenbedarf um 18 Prozent höher liegen als ursprünglich berechnet, ist dies im Landkreis Ansbach der Fall.

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Die Nachkalkulation durch den BKPV ergab im Jahr 2024 ein Defizit von rund 1,75 Millionen Euro und für das laufende Jahr 4,12 Millionen Euro Minus. Würde man nichts tun, würde die Schere zwischen Kosten und Einnahmen sich weiter öffnen.

Der Kreis müsste die Zwischenfinanzierung übernehmen und 2028 würde ein noch extremerer Gebührenhammer folgen, um diesen internen Kredit in zweistelliger Millionenhöhe zurückzuzahlen.

Die Ausschreibung des Entsorgungsvertrags für Bioabfall ergab höhere Kosten als prognostiziert. Die bereits bekannten Ausschreibungsergebnisse für den Restmüll flossen wegen Vakanzen im zuständigen Fachbereich des Landratsamts nicht vollständig in die Kalkulation ein.

Rechnet man bei den Abfallarten zusammen, liegen die Kosten heuer um 1,3 Millionen Euro höher als kalkuliert. Zusätzlich hat der Abfallbeseitigungsverband (ABV) seine Gebühren erhöht und rechnet mit weiteren Steigerungen, unter anderem weil seit dem 1. Januar eine CO2-Steuer für die Müllverbrennung gezahlt werden muss. Auf der Liste der Ursachen stehen weiter höhere Energie- und Personalkosten bei den Entsorgungsunternehmen sowie mehr Personal im Landratsamt.

Die Verwaltung hatte zwei Varianten für die Neufassung der Abfallgebührensatzung erarbeitet. Bei der Vorberatung im Umweltausschuss hatte keine der beiden Versionen eine Mehrheit gefunden.

Im Zentrum steht dabei die Rückerstattung für eingesparte Leerungen der Restmülltonne. Bei der von der Verwaltung favorisierten Lösung (Variante B), wäre sie künftig geringer, weil die Fixkosten nicht mehr berücksichtigt würden. Im Gegenzug würden die Abfallgebühren im Durchschnitt um 34,2 Prozent steigen. Bei einer 60-Liter-Tonne, die 26 Mal im Jahr geleert wird, läge die Gebühr künftig bei 199,20 Euro (bisher 156,12).

Nur die Verteilung steht zur Diskussion

Das klingt schon happig, aber bei der anderen Variante A, die eine Erstattung inklusive der Fixkosten vorsieht, sind es etwa 54 Prozent, was bei einer 60-Liter-Tonne bei 14-tägiger Leerung 240,84 Euro. Wie hoch der Anstieg in absoluten Zahlen ausfällt, hängt von der Tonnengröße und der Zahl der Leerungen ab. In der Summe müssen die Bürger aber auf jeden Fall alle Kosten tragen, so dass es nur um die Verteilung geht.

Die Mitglieder des Kreisausschusses votierten einstimmig für Variante A. Dadurch blieben, so meinte Stefan Horndasch (CSU), die Anreize zu Einsparungen beim Müll besser erhalten. Auch Hans Henninger erklärte, man solle beim bisherigen funktionierenden System bleiben.

Am besten, so Dr. Hermann Schröter (Freie Wähler), wäre ein Mittelweg als dritte Variante. Auch die SPD, vertreten durch Uwe Reißmann, sieht die Variante A als vorteilhafter an.

Außerdem sind sich alle einig, dass mit der Suche nach Einsparmöglichkeiten begonnen werden muss. Landrat Dr. Jürgen Ludwig wies allerdings darauf hin, dass der Sparwille stets nachlässt, wenn es um konkrete Maßnahmen geht, wie etwa Einschränkungen beim Angebot der Wertstoffhöfe.

Das letzte Wort hat der Kreistag, der am 4. Juli tagt.


Thomas Schaller
Thomas Schaller
Redaktion Westmittelfranken/Landkreis Ansbach
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