Ein 29-jähriger Dealer ist vor dem Ansbacher Landgericht zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Einen Teil der Strafe kann er im Maßregelvollzug, also in einem psychiatrischen Krankenhaus, verbüßen.
In 20 Fällen zwischen August 2020 und Mai 2021 soll der Angeklagte von seinen Lieferanten insgesamt mindestens 100 Kilogramm Marihuana und 600 Gramm Kokain entgegengenommen haben. So lautete der Tatvorwurf, den Oberstaatsanwalt Jürgen Krach vortrug. Laut Anklageschrift holte er den Stoff in Nürnberg ab oder nahm ihn auf Parkplätzen an einer Landstraße zwischen Nürnberg und Ansbach entgegen.
Bei jedem Handel wechselten pro Kilogramm Marihuana Beträge zwischen 5000 und 5800 Euro sowie Kokain zum Preis von mindestens 60 Euro pro Gramm den Besitzer. Einen kleinen Teil zwackte er für den Eigenkonsum ab, das meiste verkaufte er weiter – in einer Größenordnung von einem Kilo aufwärts.
Der Angeklagte saß schon vor der Verhandlung in Haft, weil er im Februar 2022 bei einer Verkehrskontrolle mit sieben Kilo Marihuana im Kofferraum ertappt und deshalb verurteilt worden war. Mit den nun angeklagten Taten brachte man ihn erst später in Verbindung. Laut Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bezog er die Drogen von einer größeren Händlergruppe. Das Bandenoberhaupt wurde inzwischen in Nürnberg rechtskräftig zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt, auch andere Mitglieder bekamen lange Haftstrafen.
Über seinen Verteidiger Michael Zahareas räumte der Angeklagte die Vorwürfe in vollem Umfang ein. Weil er kooperierte und sich die Verfahrensbeteiligten über das Strafmaß verständigten, konnte der Prozess an nur einem Sitzungstag zu Ende gebracht werden. Bei einer Verständigung darf nur die Ober- und Untergrenze der Strafe festgelegt werden.
Als Zeugin sagte eine Kripobeamtin aus, die in mühevoller Kleinarbeit ehemals verschlüsselte Chats der Nachrichtendienste SkyECC und Anom ausgewertet hatte. Französischen, belgischen und niederländischen Behörden war es Ende 2020 gelungen, die Verschlüsselung des SkyECC-Messengers zu brechen.
Wie die Beamtin schilderte, wechselten der Angeklagte und seine Geschäftspartner daraufhin zu der ebenfalls verschlüsselten Kommunikations-Plattform Anom. „Bis bekannt wurde: Das ist doch nicht so sicher, dahinter steckt das FBI.“ Der Nachrichtendienst war im Bereich der organisierten Kriminalität beliebt, um Drogen- und Waffengeschäfte abzuwickeln. Betrieben hatten ihn jedoch drei Jahre lang die amerikanische Bundespolizei FBI sowie die australische AFP.
In den Chats sei sehr offen kommuniziert worden, welche Mengen welcher Droge benötigt wurden, erzählte die Beamtin. „Die dachten, es kann ja keiner mitlesen.“ Bei ihrer Auswertung identifizierte sie einen Chat-Teilnehmer als den jungen Mann, den man wegen der sieben Kilo Rauschgift festgenommen hatte.
Vorsitzender Richter Claus Körner umriss die Biografie des Angeklagten, der mehrere Ausbildungen begonnen, aber keine abgeschlossen hatte. Ein halbes Jahr verbrachte er in einem psychiatrischen Krankenhaus. Allerdings konnte ihm keine weiterführende Therapie angeboten werden. Stattdessen musste er ein halbes Jahr auf der Aufnahmestation bleiben, wie eine Leitende Oberärztin der Forensik schilderte. Dies sei ausdrücklich dem bevorstehenden Verfahren geschuldet gewesen, nicht seinem Verhalten. „Wir hatten keinerlei disziplinarische Probleme.“ Auch sei er clean geblieben.
Attestiert wurde dem Angeklagten von den Fachleuten eine Abhängigkeit von Kokain und Cannabinoiden sowie ein schädlicher Gebrauch von Alkohol und weiteren Substanzen.
Zuletzt rauchte er neun Joints pro Tag und konsumierte zweimal je ein Gramm Kokain am Wochenende, ab und zu Ecstasy, Alkohol fast täglich. Lang ist die Liste seiner Vorstrafen – von Sachbeschädigung über gefährliche Körperverletzung bis hin zum unerlaubten Führen einer Schusswaffe.
Oberstaatsanwalt Jürgen Krach stellte in seinem Plädoyer fest, dass der Angeklagte „ganz dick im Geschäft“ war.
Unter Einbeziehung des alten Verfahrens forderte er eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren, sechs Monaten, eine zweijährige Unterbringung in der Psychiatrie sowie die Einziehung von Wertersatz. „Sie werden 30 Jahre alt – wenn Sie die Kurve jetzt nicht kriegen, wann wollen Sie sie kriegen?“, gab er dem Angeklagten mit. Auch Verteidiger Michael Zahareas plädierte für eine zweijährige Unterbringung, meinte aber bezüglich der Haftstrafe: „Acht Jahre erachte ich als ausreichend.“
Diesem Antrag schloss sich die Strafkammer in der Besetzung mit zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen an. Sie sprach den Angeklagten schuldig des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 20 Fällen und der vorsätzlichen unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln.
Die Richter verurteilten ihn zu acht Jahren Haft, davon wird er zwei Jahre in der Psychiatrie behandelt. Angeordnet wurde außerdem die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 680.000 Euro. Wenn Erträge aus einer Straftat nicht mehr eingezogen werden können, wird ein Wertersatz festgelegt. Dieser Geldbetrag soll etwa dem geschätzten Wert des unrechtmäßig erlangten Besitzes entsprechen
Das Geständnis habe die Kammer „erheblich gewürdigt“, so Vorsitzender Richter Claus Körner. „Billiger hätte es nur werden können, wenn Sie Angaben zu ihren Abnehmern gemacht hätten.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, binnen einer Woche kann Revision eingelegt werden.