Landgericht Ansbach: Lebenslange Haftstrafe nach Raubmord in der Büttenstraße | FLZ.de

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Veröffentlicht am 28.01.2026 18:30

Landgericht Ansbach: Lebenslange Haftstrafe nach Raubmord in der Büttenstraße

Das Gericht ist der Argumentation von Verteidiger Dr. Detlef Justen (rechts), der einen Freispruch forderte, nicht gefolgt. Es verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe für Tomasz T. (Foto: Irmeli Pohl)
Das Gericht ist der Argumentation von Verteidiger Dr. Detlef Justen (rechts), der einen Freispruch forderte, nicht gefolgt. Es verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe für Tomasz T. (Foto: Irmeli Pohl)
Das Gericht ist der Argumentation von Verteidiger Dr. Detlef Justen (rechts), der einen Freispruch forderte, nicht gefolgt. Es verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe für Tomasz T. (Foto: Irmeli Pohl)

Entscheidung am Landgericht Ansbach: Die Große Strafkammer verurteilte einen 48-Jährigen wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Richter sind davon überzeugt, dass der Angeklagte im März vergangenen Jahres einen 66-Jährigen überfallen und brutal zusammengeschlagen hat. An den Folgen ist das Opfer verstorben.

Weiter hätten Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier und Verteidiger Dr. Detlef Justen nach viereinhalb Verhandlungstagen nicht auseinanderliegen können. Am Ende der Beweisaufnahme stand für Heinzlmeier fest, dass der Angeklagte Tomasz T. (Name geändert) in der Nacht des 5. März 2025 in die Wohnung des 66-jährigen Geschädigten in der Büttenstraße eingebrochen ist.

„Ein klassischer Indizienprozess”

Der Oberstaatsanwalt sagte, dass es sich um einen „klassischen Indizienprozess” handelt und der Ablauf nicht zu 100 Prozent rekonstruiert werden kann. „Ich gehe aber im Wesentlichen vom Tatgeschehen wie in der Anklage aus.” Demnach ist T. mit dem Plan, das Opfer zu bestehlen, in dessen Wohnung eingebrochen.

Hier nahm er Heinzlmeier zufolge Uhren, Bargeld, eine EC-Karte sowie ein Bankschreiben mit einer PIN an sich. Weil es sich aber um die falsche Nummer gehandelt hat, scheiterte er beim Versuch, Geld an einem Automaten abzuheben. Deshalb kehrte er zurück, brachte das Opfer durch massive Schläge dazu, die richtige Nummer herauszurücken, und hob rund 1000 Euro von dessen Konto ab.

Die Indizien – unter anderem die gefundenen DNA- und Faser-Spuren auf einer Hose des Angeklagten und das auffällige Verhalten nach der Tat – sprechen laut Heinzlmeier dafür, dass es Tomasz T. war. Der Angeklagte habe auch gezeigt, dass er bereit sei, Gewalt anzuwenden, um an Wertgegenstände zu gelangen. Der Oberstaatsanwalt verwies auf einschlägige Vorstrafen des Angeklagten in seiner Heimat in Polen.

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Verteidiger forderte einen Freispruch

Das komplette Gegenteil, nämlich einen Freispruch, forderte derweil Verteidiger Justen. Er führte etwa widersprüchliche Zeugenaussagen, die fragliche Herkunft der falschen PIN-Nummer oder die Tatsache, dass sein Mandant auf keinem Bild einer Überwachungskamera mit der Hose zu sehen ist, auf der die DNA- und Faserspuren gefunden wurden, an. Justen räumte ein, dass es Indizien gibt, die auf seinen Mandanten hindeuten. „Aber es gibt vieles, was nicht passt”, machte er deutlich.

In der Nacht des 5. März 2025 soll der Angeklagte in die Wohnung des Opfers in der Ansbacher Büttenstraße eingedrungen sein und dieses brutal zusammengeschlagen haben. (Foto: Irmeli Pohl)
In der Nacht des 5. März 2025 soll der Angeklagte in die Wohnung des Opfers in der Ansbacher Büttenstraße eingedrungen sein und dieses brutal zusammengeschlagen haben. (Foto: Irmeli Pohl)

Mordfall in Ansbach: Faser- und DNA-Spuren belasten den Angeklagten

Der Prozess gegen einen 48-Jährigen am Landgericht steht vor dem Abschluss. Eine Rechtsmedizinerin lieferte Erkenntnisse zu den Verletzungen des Opfers.
27.01.2026 16:29
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„Nur weil man keinen anderen sieht, heißt das nicht, dass es keinen anderen Täter gibt”, führte er weiter aus. Er interpretierte die Aussagen der Rechtsmedizinerin so, dass es keinen Kausalzusammenhang zwischen dem Tod des Geschädigten und den Verletzungen – Hirnblutungen, mehrere Brüche im Gesicht und an den Rippen – gibt. „Da es Zweifel gibt, ist mein Mandant freizusprechen.”

Dieser Argumentation folgte die Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Matthias Held nicht. Die Kammer verurteilte T. wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Man habe keinerlei relevanten Zweifel, dass sich die Tat so zugetragen habe, erklärte Held. Er verwies auf die vorhandenen Indizien, die dafür sprechen, dass der Angeklagte der tatsächliche Täter ist.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Das Gericht hält es für plausibel, dass es schon beim ersten Betreten der Wohnung, dazu kam, dass Tomasz T. den Geschädigten mit „brutaler Gewalt” malträtiert habe. Da das Opfer in der Folge bewusstlos war, habe der Angeklagte beim zweiten Betreten den richtigen PIN gesucht.

„Wir sind auch von der Kausalität überzeugt”, so Held weiter. Er meint damit, dass die Verletzungen und die verabreichten Medikamente zu einem verwirrten Zustand des 66-Jährigen geführt haben. In diesem Zustand habe er das Klinikum dann leicht bekleidet verlassen und sei auf dem Gelände wohl wegen eines Herzleidens verstorben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Gerichtssaal wurden keine Erklärungen zu einer möglichen Revision abgegeben.


Florian Schwab
Florian Schwab
Redakteur
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