Der Kreisverband Neustadt/Aisch-Bad Windsheim des Bayerischen Roten Kreuzes muss seine Personalratswahl wiederholen. Bei der Wahl im Juni 2025 gab es bereits in der Ausschreibung gravierende Fehler, so dass die Wahl ungültig war. Das hat das Verwaltungsgericht Ansbach am Mittwoch entschieden.
Nötig geworden war die außerordentliche Wahl, weil das eigentlich siebenköpfige Gremium zu stark zusammengeschrumpft war. Drei BRK-Mitarbeiter hatten die Neuwahl dann anschließend angefochten. Ihre Begründung: Die Wahlvorschlagslisten hatten nicht die nötige Anzahl von Unterstützerunterschriften.
Vor Gericht waren sich alle einig, dass das stimmt. Bei der Ursache für den Fehler waren sich auch alle einig: In der Wahlausschreibung hatte gestanden, dass für eine Liste mindestens drei Unterstützerunterschriften nötig sind. Wie Verwaltungsgerichtspräsidentin Claudia Frieser, die Vorsitzende der 8. Kammer, im Prozess erläuterte, muss laut Gesetz auf einer Liste aber mindestens ein Zwanzigstel der Wahlberechtigten unterschrieben haben. Wahlberechtigt waren damals 189 BRK-Mitarbeitende; damit waren pro Liste mindestens zehn Unterschriften nötig.
Rechtsanwältin Anna Ehrmann, die den Kreisverband vertrat, fand in der Ausschreibung sogar noch mehr Fehler. Die spielten für das Gericht allerdings eine untergeordnete Rolle. Knackpunkt für die Entscheidung war, dass nur eine der vier Wahlvorschlagslisten mit 13 Unterschriften über der Grenze lag. Zwei Listen hatten je neun Unterschriften, eine sogar nur drei.
Der derzeitige Personalratsvorsitzende Andreas Schober argumentierte, die nötigen Unterschriften wären sicher beschafft worden, wenn der Fehler rechtzeitig bemerkt worden wäre. Richterin Frieser wollte das nicht ausschließen. Sie betonte aber: „Da liegt man im Bereich der Spekulation.”
Sie legte gleichzeitig großen Wert darauf, dass es im Prozess nicht darum gehe, einen Schuldigen zu suchen. „Das Wahlverfahren ist sehr förmlich und schon eine Herausforderung für einen Wahlvorstand. Ich möchte appellieren, dass wir jetzt nicht sagen, wie konnte das passieren.”
Der amtierende Personalratsvorsitzende Schober äußerte zwei Wünsche: Dass der nächste Wahlvorstand eine Schulung erhält. Und dass die Wahl im Kreisverband mit der Wahl des BRK-Gesamtpersonalrats im Sommer zusammengelegt wird, um Aufwand zu sparen.
BRK-Kreisgeschäftsführer Ralph Engelbrecht berichtete, wie schwierig es war, überhaupt einen Wahlvorstand zu finden. Dieser habe dann eine Schulung abgelehnt. Selbstverständlich werde dem nächsten Wahlvorstand eine solche Schulung angeboten.
Mit der Wahl zu warten, sah Frieser nicht als Option. Vielmehr hält das Verwaltungsgericht umgehende Neuwahlen für nötig. „Auch wenn wir natürlich sehen, dass das jetzt mit neuem Aufwand verbunden ist”, so die Vorsitzende Richterin. „Jetzt liegt der Ball bei Ihnen, dass Sie das Ganze zügig auf die richtigen Beine stellen”, richtete sie sich an den Kreisgeschäftsführer. Wie sie erläuterte, sind gegen den Beschluss noch Rechtsmittel möglich. „Ansonsten hoffe ich, dass dann bei der nächsten Wahl alles gut läuft.”