Auf die ablehnende Haltung von Landrat Dr. Jürgen Ludwig sowie des Veterinäramtes gegenüber einer Katzenschutzverordnung reagieren Tierschutzverbände mit einem offenen Brief. Die ÖDP-Kreistagsfraktion unterstützt den Aufruf nach einem Erlass teilweise. In einer Stellungnahme äußert sich das Landratsamt.
Die in einer Pressemitteilung des Landratsamtes veröffentlichte Aussage des Landrates „Wir brauchen keine flächendeckende Katzenschutzverordnung im Landkreis, sondern Vertrauen in verantwortungsbewusste Tierhalter, die mitdenken und handeln“ zeuge nach dem Schreiben der Tierschutzverbände von „Unkenntnis”. Der Landrat habe laut den Tierschutzverbänden keine Ahnung, wie es in Tierheimen, bei Pflegestellen und Tierschutzvereinen im Landkreis tatsächlich aussieht.
„Warum erlässt das Veterinäramt wegen Überfüllung Aufnahmestopps für Katzen in den Tierheimen in Ansbach und Rothenburg?”, fragen die Verfasser in ihrem Brief. Bei den Tieren, die Tierheime aus allen Nähten platzen lassen, handele es sich definitiv nicht um Pensionstiere aus gutem Haus. Es seien herrenlose, teils kranke, mit Parasiten infizierte, verletzte, verwahrloste, abgemagerte Geschöpfe, die durch unkontrollierte Vermehrung ins Elend geboren werden und dann bei Tierschutzvereinen und in Tierheimen landen. Dort müssten sie mit großem Pflegeaufwand und hohen Tierarztkosten aufgepäppelt werden.
Dabei gestalte sich die Katzenvermittlung zunehmend schwieriger, auch wegen stark gestiegener Tierarztkosten. Die Tiere müssten teils lange in den Heimen oder Pflegestellen bleiben, so die Verfasserinnen und Verfasser des Briefes.
Eine Katzenschutzverordnung mit Kastrationspflicht würde einen wertvollen Beitrag leisten, dieser Katzenschwemme Herr zu werden. Die Meinung von Veterinäramtsleiter Dr. Ralf Zechmeister, eine flächendeckende Verordnung sei aus fachlicher Sicht „nicht nötig, weil es flächendeckende Brennpunkte von verwilderten Hauskatzen im Landkreis Ansbach gar nicht gibt“ sei falsch.
Die Tierschutzvereine äußern in ihrem Schreiben den Verdacht, dass das Landratsamt die Mühen scheut, eine Katzenschutzverordnung für den Landkreis durchzusetzen. Dass dieser Schritt mit finanziellem und organisatorischem Aufwand verbunden sei, stehe außer Frage. Doch könnten Veterinäramt, Tierschutzvereine und Tierärzte hier zusammenarbeiten und gemeinsam eine Lösung anstreben, heißt es in dem Schreiben weiter.
Unterzeichnet wurde der offene Brief von folgenden Akteurinnen und Akteuren: Tierschutzverein Ansbach, Tierschutzverein Rothenburg, Tierschutzverein Feuchtwangen, Kleine Streuner – Tierschutzverein Dinkelsbühl, Tierfreunde Franz von Assisi Aurach, Tierschutzverein Nördlingen, Samtpfoten Katzenhilfe Ries, Tierschutzverein Altmühlfranken und Region Hesselberg, Kreis der Katzenfreunde Ansbach, Dombühl, Gemeinsam stark für Tiere – Flachslanden, Pfötchenhilfe Rothenburg, Hanne Stanzel und Tierhilfe Susanne Koglin.
Auch die Kreistagsfraktion der ÖDP unterstützt den Aufruf nach einer Katzenschutzverordnung. „Für die Aktiven im Tierschutz wäre es eine Hilfe, wenn es eine Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung geben würde, um herrenlose Katzen sofort als solche zu identifizieren”, schreibt die Partei an die FLZ. Ein Problem mit Katzen hätten sicher nicht alle 58 Landkreisgemeinden. Eine Katzenschutzverordnung für alle wäre demnach unverhältnismäßig, dieser Meinung ist die ÖDP. Da die Gemeinden aber selbst nicht tätig werden können, müsste das Landratsamt eine Verordnung für den Landkreis Ansbach erlassen, der sich betroffene Gemeinden dann anschließen könnten.
In einer Stellungnahme auf den offenen Brief der Tierschutzverbände betont das Landratsamt Ansbach: „Weder der Landrat noch das Veterinäramt lehnen eine Katzenschutzverordnung per se ab.” Im März 2025 habe das Landratsamt erstmals eine solche Verordnung erlassen, beschränkt auf den Ortsteil Diederstetten der Gemeinde Mönchsroth. Ob eine flächendeckende Katzenschutzverordnung für einen Landkreis mit über 1000 Ortsteilen und einer Fläche von 1977 Quadratkilometern ein geeignetes Mittel sei, darüber mag es dem Amt zufolge unterschiedliche Bewertungen geben. Unstrittig sei aber, dass es für den Erlass einer Katzenschutzverordnung gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen gebe.
Für einen Erlass müsste es einen Hotspot geben, also einen Ort, an dem es eine hohe Anzahl an freilebenden Katzen gibt. Durch ihre Lebenssituation müssten die Tiere erheblichen Schmerzen und Leid ausgesetzt sein. Andere durchgeführte Maßnahmen, zum Beispiel die Kastration, dürften keinen Erfolg zeigen. Um all dies zu belegen, seien Daten aus einem Zeitraum von zwei bis drei Jahren erforderlich.
Nach der Erfahrung des Veterinäramtes fehle die geforderte Datengrundlage bei den Gemeinden im Landkreis. Um Fragen zu klären, wie „Wie erfolgt die Datenerhebung zur Feststellung eines Hotspots? Wer überwacht die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht?” und „Wer trägt die Kosten?” müssten die Kommunen eingebunden werden, auf die ein relevanter Teil der Kosten zukommen würde.
Nach Ansicht von Landrat Ludwig könne in der Sache nur etwas vorangehen, wenn alle Beteiligten mit eingebunden werden. Neben dem Veterinäramt und den Tierschutzvereinen seien dies die Tierhaltenden, aber eben auch die Kommunen.