Der Markt Erlbacher Ortsteil Linden ächzt unter dem Durchgangsverkehr. In einer Gemeinderatssitzung wurde bereits vor längerer Zeit beklagt, dass dort Raser nie geblitzt würden. Ein Grund dafür sei, dass 200 Meter nach einem Verkehrsschild oder einer Ortstafel nicht geblitzt werden dürfe.
Stimmt das überhaupt? In der Tat: Das Innenministerium des Freistaats antwortet auf eine entsprechende Anfrage der Redaktion: „Im Regelfall ist eine Entfernung von mindestens 200 Metern vom Beginn und Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung einzuhalten.“ Die 200-Meter-Regel gilt also nicht nur fürs Ortsschild, sondern für jedes Verkehrszeichen, das mit einer Geschwindigkeitsregelung einhergeht. Allerdings handelt es sich bei dieser 200-Meter-Regel um eine „nicht veröffentlichte, innerdienstliche Verwaltungsanweisung“, wie es aus dem Innenministerium heißt.
Heißt das, dass durch die vielen kleinen Dörfer und Weiler im Landkreis, bei denen die Durchfahrt maximal 400 Meter lang ist, Raser vollkommen unbehelligt durchbrettern können? Nein, das nicht. Denn von der Grundsatzregel könne eine Ausnahme gemacht werden, wenn sonst wegen der Kürze der Strecke eine Messung nicht möglich wäre.
„Wenn zum Beispiel 100 Meter hinter dem Ortsschild eine Einmündung liegt, an der es öfter kracht, dann kann man dort auch messen, muss das aber gut begründen können“, erläutert Bastian Stegmaier, bei der Polizeiinspektion Neustadt zuständig für den Sachbereich Verkehr. Es gehe ja bei den Geschwindigkeitsmessungen nicht um Schikane oder Abzocke, wie oft behauptet werde, sondern man wolle Gefahrenstellen beseitigen. „Es ist nicht sinnhaft, dass man direkt fünf Meter hinter dem Ortsschild misst,“ sagt Stegmaier weiter.
Wenn es Beschwerden über Raser gebe, habe die Stadt die Möglichkeit, Geschwindigkeitsmessgeräte aufzustellen. Deren Ergebnisse werden ausgewertet. Oft ergebe sich dann, dass die objektiven Messungen und das subjektive Empfinden von Anwohnern auseinanderklaffen: Größere Fahrzeuge wie Lkw und Traktoren, oder lautere wie ein Sportwagen würden generell als schneller wahrgenommen. Natürlich könnte das Geschwindigkeitsmessgerät aber auch selbst einen verlangsamenden Effekt haben. „Die meisten Leute fahren ja nicht absichtlich zu schnell.“
Am besten seien allerdings bauliche Veränderungen. Auf eine solche bauliche Veränderung, nämlich den Bau einer Umgehung, warten auch die Lindener sehnlichst.
In Diebach (Stadt Neustadt) ist die Durchfahrt der B8 kaum 400 Meter lang. Trotzdem habe dort die Polizei in den vergangenen fünf Jahren immerhin sieben Messungen durchgeführt. In Oberlaimbach, wo sich die Bürger besonders auf die Hinterbeine stellen und mit selbstgebastelten Blitzern und Transparenten auf die Geschwindigkeit der Vorbeifahrenden einwirken wollen, war die Polizei genauso oft vor Ort. In Linden (Markt Erlbach) ist Stegmaier dagegen aus den vergangenen fünf Jahren keine einzige Messung bekannt.
Allerdings haben alle drei Kommunen kommunale Zweckverbände mit Geschwindigkeitsmessungen beauftragt. In Linden werde deshalb, anders als seinerzeit behauptet, geblitzt. Nach den Beratungen in der letzten nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzung soll auch ein Blitzer möglich sein, der relativ nahe am Ortseingang aus Richtung Markt Erlbach steht. Ein Gespräch mit dem Messtechniker über die technische Umsetzbarkeit habe bereits stattgefunden. Neue Messstellen müssen außerdem vom Polizeipräsidium freigegeben werden, informiert Verwaltungsleiter Sebastian Gaukler. Auch beim neuen Edeka in Markt Erlbach werde trotz Ortsschildnähe wegen der Gefahr durch den endenden Geh- und Fußweg mit behördlicher Erlaubnis gemessen.
In der Unfallstatistik von 2023 wurden insgesamt 628 Geschwindigkeitsmessungen im Landkreis verzeichnet. 98 Unfälle wurden auf nicht angepasste Geschwindigkeit zurückgeführt – damit ist die Zahl der Unfälle von Rasern gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen.