Etwa 13,5 Millionen Euro nahmen im Jahr 2024 die Kommunen im Landkreis Neustadt/ Aisch-Bad Windsheim aus den Grundsteuern ein. 16,3 Millionen Euro könnten es nach den Schätzungen der Kämmereien im neuen Jahr werden – also rund ein Fünftel mehr. Zu zahlen haben das die Grundstücksbesitzer.
Die Mehreinnahmen von etwa 2,8 Millionen Euro errechnete die Redaktion der FLZ. Dabei wurde bei allen Kämmereien im Landkreis angefragt, nachdem im Zuge der bundesweiten Grundsteuerreform alle Städte und Gemeinden ihre Hebesätze verändert hatten. Deren gibt es zwei: die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Flächen) und die Grundsteuer B (für bebaute und bebaubare Flächen).
Das Plus ist erklärungsbedürftig. Denn die „große Politik“ in Bund und Land hatte – über die Köpfe der für die Grundsteuerhebesätze zuständigen Kommunalpolitik hinweg – in Aussicht gestellt, dass die vom Bundesverfassungsgericht bereits 2018 angemahnte Grundsteuerreform sich „aufkommensneutral“ auf die Bürger auswirken solle.
Ein Teil dieser Erklärung ist, dass die Prognosen zu den für 2025 erwartbaren Einnahmen mit Vorsicht zu genießen sind. Die Hinweise aus verschiedenen Gemeinden deuten jedenfalls darauf hin, dass wohl so manche Kalkulation korrigiert werden muss – und zwar nach unten.
Die Aufkommensneutralität strebt nur eine Minderheit der 38 Landkreiskommunen an. Nur Illesheim, Ipsheim und Uehlfeld gelang dabei fast eine Punktlandung. Der Abstand zwischen den Ist-Einnahmen von 2024 und den Prognosen für 2025 beträgt bei diesen drei Gemeinden weniger als ein Prozent.
Weniger als zwei Prozent sind es in fünf Gemeinden: Ergersheim, Gutenstetten, Ippesheim und Langenfeld rechnen mit einem klitzekleinen Mehraufkommen, Hemmersheim sogar mit ein wenig Mindereinnahmen. Oberickelsheim plant gar mit vier Prozent an Einbußen. Bürgermeister Michael Pfanzer begründete dies mit dem hohen Steuerniveau seiner Gemeinde (Oberickelsheim hatte landkreisweit zuletzt die höchsten Sätze).
Die meisten Kommunen nehmen aber die Gesetzesänderung zum Anlass, mehr oder minder stark an ihrer eigenen Steuerschraube zu drehen – zugunsten der Gemeindekasse. So plant etwa Emskirchen im neuen Jahr fast das Doppelte an Einnahmen wie 2024. In Hagenbüchach sind es zwei Drittel mehr und in sechs weiteren Kommunen mindestens ein Drittel mehr (Dietersheim, Wilhelmsdorf, Scheinfeld, Uffenheim, Markt Erlbach und Münchsteinach).

Die Formel, nach der die Gemeinden ihre Grundsteuern berechnen, klingt zunächst recht simpel: Die Kämmerei nimmt den Messbetrag des Grundstücks und multipliziert ihn mit dem Hebesatz der Kommune.
Den Hebesatz legt die Kommune selbst fest; er wird in Prozent angegeben, 120 Prozent wie in Oberscheinfeld bedeutet, der Messbetrag wird mit 1,2 malgenommen. Sind es 360 Prozent wie in Neuhof, so wird mit 3,6 multipliziert.
Was aber ist der Messbetrag? Da wird es kompliziert. Den Messbetrag setzt das Finanzamt fest. Ein wesentliches und nahe liegendes Kriterium ist die Grundstücksgröße. Für Agrarflächen ist zudem – wie auch schon bisher – der Ertragswert eines Ackers ein Faktor. Für Wohnanwesen spielt die Größe der Wohnfläche eine Rolle.
Für solche Teilaspekte wie Wohnfläche, Ertragswert und etwa auch, ob es sich um sozialen Wohnungsbau oder um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt, gibt es jeweils gesonderte Gewichtungsfaktoren. Auf all dies haben die Gemeinden keinen Einfluss. Wer begründete Zweifel an der Korrektheit seines Messbetrags hat, kann sich mit einem Änderungsantrag an sein Finanzamt wenden.
Begründet wird dies oftmals sehr ähnlich: Die Grundsteuersätze sind in fast allen Kommunen seit Jahren oder gar Jahrzehnten unverändert, die Inflation setzt auch den Kommunen zu, die zudem wachsende Aufgaben stemmen müssen. Jüngst kamen noch spürbare Gewerbesteuer-Mindereinnahmen hinzu, wie etwa Emskirchens Bürgermeisterin Sandra Winkelspecht ins Felde führt.
Und immer wieder wird der Wegfall der Strabs beklagt. Strabs ist das Kurzwort für Straßenausbaubeitragssatzung. Sie ist nicht nur als Wort ein Ungetüm, sondern vielen auch in der Sache. Mit der Strabs wurden die Anlieger einer zur Sanierung anstehenden Straße zur Kasse gebeten; das konnte auch mal eine fünfstellige Summe sein. Der Wegfall freute die Grundstücksbesitzer und schränkte die Handlungsfähigkeit der Kommunen ein.
Betrachtet man die Grundsteuern A und B getrennt, so fällt auf, dass das Aufkommen bei der A-Steuer vielerorts sinkt. Das liegt zu einem Gutteil daran, dass mit der Gesetzesänderung ein Teil der landwirtschaftlichen Anwesen von der A- in die B-Steuer wechseln muss. Das Aufkommen bei der B-Steuer steigt hingegen fast überall (bis auf Ergersheim und Hemmersheim), prozentual am stärksten in Simmershofen.
Die Ausgangslage für die Kämmereien und damit für die Ratsgremien war nicht gerade ideal. Dem Vernehmen nach hatte mutmaßlich keine Gemeinde zum Zeitpunkt ihres jeweiligen Grundsteuer-Beschlusses eine vollständige Datengrundlage zur Verfügung. Zu dieser Datengrundlage gehören insbesondere die Messbeträge, die das Finanzamt für jedes einzelne Grundstück ermittelt. Doch lagen einige Messbeträge den Gemeinden noch nicht vor, andere waren offenkundig fehlerhaft.
Solche Messbetragsfehler können die Kämmereien zwar oftmals erkennen, jedoch nicht ändern – das ist der Job des Finanzamts. Aus einer Steigerwaldgemeinde wird von einem konkreten Fall einer Falsch-Berechnung berichtet, der zu einer Steuerschuld von jährlich gut 12.000 Euro für ein durchschnittliches Wohnhaus führen würde.
Die offenbar teils unzureichenden Auskünfte mancher Grundstücksbesitzer beruhen auch darauf, dass nicht jeder den Formularen der Finanzbürokratie gewachsen war. Doch immerhin ist es relativ unbürokratisch, seine Angaben nachträglich zu ändern, findet etwa Langenfelds Bürgermeister Reinhard Streng.
Eine weitere Beobachtung: Die neuen Hebesätze sind deutlich uneinheitlicher als die bisherigen. Unter den 38 Kommunen gibt es nun 37 verschiedene Kombinationen der Hebesätze A und B. Bislang hatten zahlreiche Gemeinden dieselben oder ganz ähnliche Hebesätze.
Bei der Grundsteuer A schwankten bisher die Hebesätze zwischen 300 und 600, bei der Grundsteuer B zwischen 300 und 650 Prozent. Der höchste Hebesatz betrug also in beiden Kategorien rund das Doppelte des niedrigsten. Die Spannbreite der neuen Hebesätze reicht nun in der A-Steuer von 140 Prozent bis zu 740, also mehr als das Fünffache. In der B-Steuer sind 120 Prozent der neue Tiefst- und der dreifache Faktor (360 Prozent) der Höchstwert.
In zahlreichen Ratsgremien hieß es im Zuge der Beratungen, die Grundsteuer müsse 2025 nochmals auf den Prüfstand gestellt werden. Nicht auszuschließen, dass es auch in den nächsten ein, zwei Jahren erneut eine Welle von Hebesatzbeschlüssen in den Ratsgremien geben wird.
Eine Umfrage unter 38 Kommunen ist etwas Aufwand. Da ist es hilfreich, wenn zu einem Thema die Verwaltungsgemeinschaften (VG) Auskunft geben können.
Davon gibt es im Landkreis sieben; sie verwalten insgesamt 30 Kommunen. Acht Kommunen müssen dennoch einzeln angeschrieben werden. Für unsere Grundsteuerumfrage haben wir also mit zunächst 15 Mails alle Landkreiskommunen erreicht.
Doch Geldfragen gelten als heikel – auch bei Kämmerern und Bürgermeistern (jedenfalls bei manchen). Dann muss unsere Redaktion nachhaken und vereinzelt auch ein bisschen Überzeugungsarbeit leisten. Für andere wiederum sind derlei Presseanfragen offenbar kein Problem. Burghaslach benötigte gerade mal eine Stunde für eine Rück-Mail – obwohl auch dort die Kommune den unbequemen Weg der (deutlichen) Erhöhung gegangen war.
Nicht viel länger brauchten die VG Uehlfeld und Ipsheim. Binnen ein, zwei Tagen war gut die Hälfte der angefragten Datensätze eingegangen. Zwei Kämmereien antworteten wegen Urlaubs oder Krankheit leicht verzögert.
Für die weiteren Antworten bedurfte es noch ein halbes Dutzend weiterer Mails und zwei, drei Hand voll Telefonate, um an die Herausgabe der Zahlen zu erinnern. Dabei gilt: Behörden sind gegenüber der Presse auskunftspflichtig.
Doch auf diesem Demokratieprinzip herumzureiten, ist aus atmosphärischen Gründen nicht immer sinnvoll. Zum Ziel führt bei solch einer flächendeckenden Recherche eher der Hinweis, wie andere Kommunen mit der Anfrage umgehen. Denn auch die Bürgermeister orientieren sich nicht selten daran, wie es die Kollegen handhaben.