Seine Bedeutung und bauliche Einmaligkeit verdankt Rothenburg einem königlichen Privileg, das die Anerkennung als Reichsstadt bedeutete. Dessen Verleihung vor 750 Jahren ist ein Anlass, den es zu feiern gilt. Wir beteiligen uns mit einer Artikelserie, die den kurvenreichen Weg der Stadt nachzeichnet: von den Ursprüngen bis zur Gegenwart.
Ein 29 mal 50 Zentimeter großes Stück Pergament ist der Grund, weshalb die Stadt am heutigen Mittwoch einen Sonderfeiertag einlegt. Am 15. Mai 1274, also exakt vor einem Dreivierteljahrtausend, wurde der Inhalt dieser Urkunde besiegelt und damit wirksam.
Ihre Existenz ist der politischen Strategie jenes Mannes zu verdanken, der 1273 zum römisch-deutschen König gewählt worden war. Rudolf von Habsburg wollte wichtige und aufstrebende Städte, zu denen Rothenburg damals schon zählte, durch die Verleihung von Privilegien ans Reich binden und gleichzeitig den Einfluss von Adelsfamilien auf diese Orte eindämmen.
Um dafür das Feld zu bereiten, suchte er mit seinem Gefolge einige dieser Städte auch persönlich auf. In Rothenburg weilte König Rudolf, wie Stadtarchivar Dr. Florian Huggenberger berichtet, im April 1274.Möglicherweise sicherte er den Vertretern der Bürgerschaft die Sonderrechte, die die Rolle der Stadt stärken sollten, während dieser Visite bereits mündlich zu. Schriftlich bekamen sie das damals aber noch nicht gleich, denn ein solches Dokument musste ja erst einmal ordentlich aufgesetzt werden.
Rudolf war inzwischen mit seinem Gefolge weitergezogen und hatte im elsässischen Hagenau Station gemacht. Die nördlich von Straßburg gelegene Stadt war als Pfalz-Standort wichtige Anlaufstation für Monarchen auf Durchreise.
Zu den Amtsgeschäften, die König Rudolf während seiner Zeit dort erledigte, gehörte am 15. Mai 1274 das offizielle Absegnen des Rothenburg betreffenden und nun in angemessene äußere Form gebrachten Freiheitsprivilegs, das deshalb den Ortsvermerk Hagenau trägt.
Das Dokument dürfte danach auf den Weg Richtung Rothenburg geschickt worden sein, vermutlich per königlichem Kurierdienst. Wann es dort eintraf, sei aber unklar, sagt Dr. Huggenberger. An welchem Tag und in welcher Form der Inhalt öffentlich kundgetan wurde, ist ebenfalls nicht belegt. Angenommen werden darf aber, dass die Urkunde nach erfolgter Verlautbarung an einem sicheren Ort im städtischen Archiv, vermutlich in einer verschließbaren Truhe, verwahrt wurde, sagt Huggenberger.
Dort verblieb das Schriftstück, bis Rothenburg 1803 aufhörte, Reichsstadt zu sein, und fortan bayerisch war. Dieser Wechsel wirkte sich auch auf wichtige Archivalien aus, die an Zentralstellen zusammengezogen werden sollten. Für das Freiheitsprivileg von 1274 bedeutete das zunächst die Überführung in das Archivkonservatorium in Ansbach, das 1821 in das Archivkonservatorium Nürnberg überging. Von dort wurde die Urkunde dann ins Allgemeine Reichsarchiv nach München ausgelagert. Im 20. Jahrhundert ging es für das Dokument immerhin wieder zurück ins Fränkische, und zwar ins Staatsarchiv in Nürnberg.
Wegen der Generalsanierung des Hauptgebäudes musste die Urkunde 2020 innerhalb Nürnbergs erneut umziehen, und zwar ins Landeskirchliche Archiv, wo für einen Teil der Bestände Raum angemietet wurde. Dort dürfte das Schriftstück noch einige Jahre verbleiben, denn mit der Wiedereröffnung des Staatsarchiv-Stammdomizils im Norden Nürnbergs wird nicht vor 2030 gerechnet.
Das Privileg von 1274 besteht aus zehn Paragrafen. Der Text wurde, wie damals bei Urkunden üblich, in lateinischer Sprache verfasst. Vom Bayerischen Hauptstaatsarchiv gibt es eine Übersetzung, die in einer 1974 zur 700-Jahr-Feier erschienenen Festschrift abgedruckt war. Zunächst wird der Unterzeichner, wie es einem Regenten gebührt, mit sprachlichem Prunk eingeführt, nämlich als „Rudolf von Gottes Gnaden römischer König, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs“.Einige Zeilen später folgt in Artikel eins die Textpassage, mit der die neue Sonderstellung allgemein definiert wird: „Angesichts der eifrigen und lauteren Treue und reinen Liebe, die unsere lieben getreuen Bürger in Rothenburg zu uns und dem Römischen Reiche offensichtlich hegen, (...) geben wir ihnen aus königlichem Wohlwollen die mit gegenwärtiger Verordnung bekräftigte Vergünstigung, dass alle, die füglich Einwohner dieser Stadt sind, sich unseres und des Reichs ewigen Schirmes und besonderen Schutzes erfreuen sollen.“In den Absätzen zwei bis vier geht es um die Justiz. Der Stadt wird zugesichert, in sie und die Einwohnerschaft betreffenden Angelegenheiten Recht sprechen zu dürfen. Auch gilt, dass in Rothenburg verurteilte und mit Acht belegte Menschen nicht einmal vom König begnadigt werden dürfen, es sei denn, die Stadt gibt dazu ihren Segen. Paragraf fünf zeigt, dass die Freiheit ihren Preis hat. Er verpflichtet die Bevölkerung, Steuern und Abgaben weiter „nach altem Herkommen“ zu leisten. Zu gelten hatte das mit einer Ausnahme, die in Punkt sechs vermerkt ist. „Aber das Steinhaus des Schultheißen von Rothenburg soll, wie es bisher von der Steuerleistung frei war, sich auch weiterhin dieser Freiheit erfreuen“, lautet der Passus. Mit dem Gebäude, dem die Abgaben erlassen wurden, war der Dienstsitz des königlichen Chefbeamten vor Ort gemeint. In Absatz sieben erhalten die Einwohner für die von ihnen erwartete Loyalität eine wertvolle Garantie: Auswärtige dürfen es demnach nicht wagen, Rothenburger „zum Zweikampf herauszufordern“.Paragraf acht widmet sich dem Marktwesen. Die Rede ist von großen Handelsveranstaltungen, „die dreimal im Jahre zeitlich festgelegt sind“. Es folgt als Punkt neun die Ansage, dass für „Weiden und Wege“ die „alten Grenzen“ gelten. Das Dokument schließt mit Artikel zehn, wonach es „keinem Menschen erlaubt“ sei, „unsern urkundlichen Gnadenerweis zu durchbrechen“. Für den Fall, dass sich das einer doch anmaße, „soll er wissen, dass er unserer schweren Ungnade verfallen ist“.